Berufshaftpflicht Rechtsmediziner

    Leistungen der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner

    Berufshaftpflicht Rechtsmediziner - Ärztin am Mikroskop Fachärzte benötigen eine angemessene Arzthaftpflichtversicherung. Dieser Anspruch gilt auch für die Berufshaftpflicht Rechtsmediziner.

    Diese muss nicht nur geeignet sein, Haftpflichtansprüche aus der berufstypischen Tätigkeit in voller Höhe – allenfalls unter Berücksichtigung einer vertraglichen vereinbarten Selbstbeteiligung – auszugleichen.

    Zu den ebenso bedeutsamen Leistungen der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner zählen die Sachverhaltsaufklärung und Abwehr unberechtigter oder überhöhter Schadensersatzforderungen.

    Aus diesem Grund ist passiver Rechtsschutz kostenfrei Bestandteil der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner. Wehrt der Versicherer also einen Anspruch als unbegründet oder der Höhe nach unberechtigt ab, so erhält der versicherte Arzt durch seine Berufshaftpflicht Rechtsmediziner juristischen Beistand und eine Kostenübernahme im Falle eines sich anschließenden Gerichtsverfahrens zur Klärung des abgewiesenen Anspruchs.


    Welche Schäden sind in der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner versichert?

    Grundsätzlich übernimmt die Berufshaftpflicht Rechtsmediziner die Absicherung von Haftungsansprüchen, die die wesentlichen Schadensarten medizinischer Tätigkeit umfasst. Die Freistellung im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen gilt für:

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Vermögensschäden

    Die Gewichtung der einzelnen Schadensarten und die Absicherung durch die entsprechende Deckungssumme ergeben sich aus einer tätigkeitsbezogenen Risikoanalyse und wird vertraglich fixiert. Wichtig sind die ebenfalls ausdrücklich vertraglich vereinbarten Haftungsausschlüsse, die sorgfältig auf ihre Relevanz und möglichen Hinweis auf eine zu schließende Versicherungslücke zu prüfen sind. Allgemein gilt, dass der Versicherungsschutz durch einen günstigen Tarif der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner alle typischen Schäden umfassen sollte.


    Arzthaftpflicht Rechtsmediziner – Kosten

    Die Kosten der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner richten sich zunächst nach der grundsätzlichen Tarifgestaltung des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Bereits hier zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede, die zur Ersparnis der jährlichen Beitragszahlungen führen.

    Ein weiterer Faktor bei der Berechnung der Kosten der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner liegt in der Person des Versicherten selbst. Eine individuelle Risikoanalyse ist Bedingungen für die optimale Gestaltung der Berufshaftpflicht Rechtsmediziner.

    Beitragsrelevante Informationen enthalten:

    • Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit
    • Mitversicherung angestellter Ärzte
    • Rabattregelungen
    • Schadenshistorie
    • Zusatzvereinbarungen
    • Höhe der Selbstbeteiligung

    Berufshaftpflicht Rechtsmediziner - Tastatur mit einem Sthetoskop Eine optimale Arzthaftpflichtversicherung für Rechtsmediziner gewährt den notwendigen Versicherungsschutz mit einem günstigen Beitrag und weiteren Vorteilen, die sich aus den Zusatzleistungen der Versicherung ergeben. Empfehlenswert ist die sachbezogene und anbieterneutrale Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsexperten.

    Dazu bietet sich ein kostenloser Versicherungsvergleich der verfügbaren Tarife zur Berufshaftpflicht Rechtsmediziner an, der den erforderlichen Marktüberblick gewährleistet.

    weitere Ärztehaftpflichtversicherung für: Allgemeinmediziner, Anästhesist, Apotheker, Arbeitsmediziner, Ärzte in Ausbildung, Augenarzt, Chirurg, Dermatologe, Gynäkologe, HNO-Arzt, Internist, Kardiologe, Kieferorthopäde, Kinderarzt, MKG-Chirurg, Nephrologe, Neurologe, Notarzt, Nuklearmediziner, Oralchirurg, Orthopäde, Pathologe, Psychiater, Psychotherapeut, Radiologe, Rechtsmediziner, Rehabilitative Medizin, Unfallchirurg, Urologe, Zahnarzt, Zahnmediziner, Altenpfleger, Praxisvertretung, Krankenpfleger.