Leistungen der Berufshaftpflichtversicheurng Krankenpfleger
Pflegeberufe sind anspruchsvoll und erfordern stete Aufmerksamkeit des Pflegenden. Selbstständige müssen sich deswegen zum eigenen Schutz durch eine Berufshaftpflicht Krankenpfleger vor den nicht auszuschließenden Haftungsfällen absichern.
Angesichts der teilweise hohen Schadensersatzsummen und der gestiegenen Klagebereitschaft von Patienten und ihren Angehörigen ist diese Absicherung unverzichtbar.
Die Leistungen der Berufshaftpflicht Krankenpfleger berücksichtigt diese Umstände und gewährt deswegen nicht nur die Absicherung durch den Ausgleich von Schadensersatzforderungen. Stellt sich bei der Sachverhaltsprüfung heraus, dass die Forderung wahrscheinlich unbegründet oder überhöht ist, gehört passiver Rechtsschutz zu den üblichen Leistungen der Berufshaftpflicht Krankenpfleger. Kommt es also zu einem Rechtsstreit in Verbindung mit diesem Haftungsfall, ist der Krankenpfleger vor der Kostenfolge geschützt, da seine Berufshaftpflichtversicherung diese übernimmt.
Welche Schäden sind in der Berufshaftpflicht Krankenpfleger versichert?
Zu den versicherten Schadensbildern gehören zunächst generell die gesetzlich benannten Haftungsursachen, die auch die Berufshaftpflicht Krankenpfleger umfasst. Diese sind:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Diese Schadensursachen werden in jedem Tarif einer Berufshaftpflichtversicherung für Krankenpfleger genauer festgelegt. Die konkreten Versicherungsbedingungen sollten deswegen ausführlich vor der Auswahl eines Angebots geprüft werden. Haftungsausschlüsse sind ebenfalls von Bedeutung und können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Schließlich ist beachtlich, dass die in der Berufshaftpflicht Krankenpfleger beinhalteten Schäden in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen müssen. Mietsachschäden an den Büroräumen des Krankenpflegers sind ein Schadensfall für die Betriebshaftpflichtversicherung, die gesondert abgeschlossen werden muss.
Berufshaftpflicht Krankenpfleger – Kosten
Kosten für die Berufshaftpflicht Krankenpfleger können sehr unterschiedlich ausfallen.
Dies hängt zum einen natürlich von der jeweiligen Preisvorstellung des Anbieters ab. Hier bestehen bereits deutliche Unterschiede, die bei richtiger Auswahl des passenden Tarifs zu deutlichen Einsparungen führen.
Ein weiterer Faktor bei der Berechnung der Kosten sind die individuellen Voraussetzungen des Versicherten. Die Kostenberechnung berücksichtigt:
- Fachliche Qualifikation
- Umfang der Berufsausübung
- Höhe der vereinbarten Deckungssumme und Selbstbeteiligung
- Zusatzleistungen
- Mitversicherung von Angestellten
- Bisheriger Schadensverlauf (Vorschäden)
- Rabattregelungen der Anbieter
Eine individuelle Risikoanalyse gibt Auskunft, in welchem Umfang Versicherungsbedarf besteht und wie dieser am besten und günstigsten durch eine passende Berufshaftpflicht Krankenpfleger ausgefüllt werden kann. Empfehlenswert zur Wahrung aller Vorteile der angebotenen Tarife ist eine kostenlose Beratung sowie die Durchführung eines anbieterneutralen Versicherungsvergleichs.
weitere Ärztehaftpflichtversicherung für: Allgemeinmediziner, Anästhesist, Apotheker, Arbeitsmediziner, Ärzte in Ausbildung, Augenarzt, Chirurg, Dermatologe, Gynäkologe, HNO-Arzt, Internist, Kardiologe, Kieferorthopäde, Kinderarzt, MKG-Chirurg, Nephrologe, Neurologe, Notarzt, Nuklearmediziner, Oralchirurg, Orthopäde, Pathologe, Psychiater, Psychotherapeut, Radiologe, Rechtsmediziner, Rehabilitative Medizin, Unfallchirurg, Urologe, Zahnarzt, Zahnmediziner, Altenpfleger, Praxisvertretung, Krankenpfleger.