Versicherungen für Architekten

    Weshalb sind welche Versicherungen für Architekten sinnvoll?

    Architekten sehen sich vielfältigen Risiken gegenüber. Sei es bei Planungen, statistischen Berechnungen, Beratungen, Objektüberwachungen oder Begutachtungen: Wenn Architekten einen Fehler machen – und sei er auch noch so klein –, kann es schnell teuer werden. Daher ist es für sie besonders wichtig, sich gut und umfassend abzusichern. Zu den Versicherungen, die für Architekten sinnvoll sind, gehören diese:

    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit welchen Versicherungen für Architekten abgedeckt? Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen und welche nicht?

    Berufshaftpflichtversicherung für Architekten

    Ein Architekt kann aufgrund verschiedener Umstände für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftbar gemacht werden. Seine Haftung ergibt sich nicht nur aus gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel den Landesarchitektengesetzen und gesprochenem Recht, sondern auch aus vertraglichen Regelungen, die er mit seinem Auftraggeber eingegangen ist. Um über die gesetzliche Haftpflicht hinaus abgesichert zu sein, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll und sogar vorgeschrieben.

    Viele Versicherer unterscheiden hier nur zwischen Personen- und sonstigen Schäden. In diesen Fällen werden Sach- und Vermögensschäden zusammengefasst. Dies ist logisch, betrachtet man die Zusammenhänge dieser beiden Schadensarten. Aus einem Sachschaden – beispielsweise einem Baumangel – erwächst in der Folge ein Vermögensschaden – in unserem Beispiel wäre dies die wegen des Baumangels entgangene Miete.

    Zu den versicherten Schäden gehören unter anderen die folgenden:

    • Schäden am Grundstück oder Bauwerk
    • Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz
    • Schäden durch Überschreitung geplanter Kosten
    • Schäden im weltweiten Ausland
    • Schäden durch die Tätigkeit als Generalplaner

    Dabei spielt es keine Rolle, ob sie der Architekt selbst verursacht hat, seine angestellten Mitarbeiter oder ein freier Mitarbeiter.

    Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten gibt es als Jahresversicherung oder Einzelobjektversicherung. Sie prüft die erhobenen Ansprüche auf Schadensersatz und reguliert sie. Die Prüfung umfasst dabei sowohl technische als auch juristische Sachverhalte. Berechtigte Ansprüche werden entschädigt, überhöhte oder unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, zur Not auch gerichtlich. Kosten, die für Rechtsanwälte, Gerichtsverfahren und Sachverständige anfallen, werden in diesem Fall von der Versicherung getragen.

    Viele Versicherer bieten ihre Berufshaftpflichtversicherung für Architekten nur mit Selbstbehalt an. Zum einen wollen sie dadurch vermeiden, für kleinere Schäden leisten zu müssen. Zum anderen sollen Architekten dadurch angespornt werden, aufmerksamer zu arbeiten.

     

    Inhaltsversicherung

    Architekten verfügen über hochwertige Ausstattungen ihrer Geschäftsräume. Mit einer Inhaltsversicherung ist sie gut versichert gegen Schäden durch:

    • Feuer und Leitungswasser
    • Sturm und Hagen
    • Einbruchdiebstahl
    • Überspannungen durch Blitzschlag

     

    Elektronikversicherung

    Früher entwarfen und planten Architekten am Reißbrett, heute geschieht das meist digital mithilfe von CAD-Programmen. Fällt die EDV-Anlage aus, kommt damit nicht nur die Planung in zeitliche Turbulenzen, auch die Finanzen können darunter leiden. Mit einer Elektronikversicherung lassen sich die finanziellen Folgen eines Schadens schnell regulieren.

    Der Versicherungsschutz umfasst Schäden unter anderem durch Überspannung, Fahrlässigkeit und Feuchtigkeit. Werden neue Geräte gekauft, ist der technische Fortschritt automatisch mitversichert.

     

    Software-Versicherung

    Fällt die Software eines Architekturbüros aus, hat dies Folgen. Unter Umständen sind sämtliche Kunden- und Projektdaten verloren gegangen oder beschädigt, so dass sie repariert oder gar neu eingegeben werden müssen. Dies kostet nicht nur Zeit, sonder in der Regel auch viel Geld.

    Mit einer Software-Versicherung können sich Architekten gegen die Folgen eines Software-Ausfalls schützen. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten, die anfallen, um Standardprogramme wieder zu beschaffen oder um Daten aus Sicherheitsdatenträgern neu einzuspielen. In der Versicherung lassen sich auch Schäden durch Malware absichern.

     

    Bauleistungsversicherung

    Auf dem Bau kann so einiges schief gehen. Auch bereits erbrachte Bauleistungen können dabei zu Schaden kommen – sei es, weil der Regen die Baustelle unter Wasser setzt, der Verbau der Baugrube einstürzt oder ein Sturm stärker als das Mauerwerk ist. Mit einer Bauleistungsversicherung ist der Architekt vor dem daraus resultierenden finanziellen Risiko geschützt.

    Der Versicherungsschutz umfasst dabei die Bauleistungen, die im Vertrag genannt werden. Darüber hinaus sind auch die gelagerten Bauteile und Baustoffe versichert sowie Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.

    Mit einer Bauleistungsversicherung können folgende Risiken versichert werden:

    • eigene Planungsfehler
    • Unachtsamkeit der Bauhandwerker
    • Unfälle auf dem Bau
    • mutwillige Beschädigungen durch Dritte
    • Naturereignisse
    • Blitzschlag, Explosion und Feuer
    • Bauherrenrisiken wie höhere Gewalt, Planungsfehler und Baugrundgefahren
    • innere Unruhen, Aussperrungen und Streiks

    Die Versicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für eine Wiederherstellung der beschädigten oder zerstörten Bauleistungen– unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Neu-, einen An- oder einen Umbau handelt.

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel (sofern nicht anders vereinbart):

    • Vermögensschäden
    • Kosten für die Suche nach der Schadensursache und Aufräumarbeiten
    • Mehrkosten durch nachträglich verbesserte Bauweise

    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Der Beitragssatz ist von Versicherung zu Versicherung und auch von Architekt zu Architekt unterschiedlich. Er orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen des jeweiligen Versicherungsinteressenten.

    Der Beitrag für eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten richtet sich zum Beispiel danach, wie groß das jeweilige Bauvorhaben ist oder wie viele Projekte parallel laufen (Einzelobjekt- oder Jahresversicherung).