Anteil Pflegeversicherung


    Der Anteil zur Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Anteil PflegeversicherungDer Anteil zur Pflegeversicherung wird bei abhängig beschäftigten jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Selbstständige und Freiberufler müssen die Kosten der Pflegeversicherung jedoch komplett selbst tragen. Dabei gibt es bei dieser Berufsgruppe noch eine weitere Besonderheit: Während bei nicht-Selbstständigen ein fester Prozentsatz vom Einkommen monatlich einbehalten wird, richten sich die Beitragszahlungen für den Anteil zur privaten Pflegeversicherung nach dem Alter beim Vertragsabschluss.

    Auch Rentner, die eben aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und daher keinen Arbeitgeber mehr haben, müssen den Beitrag komplett selbst bezahlen. Bis zum Jahr 2004 war das noch anders. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Hälfte des Anteils zur Pflegeversicherung vom Rententräger beglichen. Seit 2004 müssen Rentner die Beiträge jedoch komplett selbst bezahlen.


    Der Anteil zur Pflegeversicherung ab 2015

    Im Jahr 2015 wurden die Beitragssätze zur Pflegeversicherung an die steigenden Kosten im Falle einer Pflegebedürftigkeit angepasst.

    • Anteil für Arbeitnehmer: 2,35%
    • Anteil für Rentner: 2,35%
    • Anteil für freiwillig gesetzlich Versicherte: 2,35%
    • Zusätzlicher Beitrag für Kinderlose: 0,25%

    Im Bundesland Sachsen gibt es eine Sonderregelung für den Anteil zur Pflegeversicherung: Da der Beitrag unter anderem über die Abschaffung eine Feiertages in der Bundesrepublik Deutschland finanziert wurde und Sachsen diesen Feiertag beibehalten wollte, muss hier ein zusätzlicher Zuschlag von weiteren 0,675% von den Arbeitnehmern gezahlt werden.


    Der Anteil der Pflegeversicherung im Jahr 2016

    versicherungscheck24.de – Anteil PflegeversicherungIm Jahr 2015 wurde der Anteil an der Pflegeversicherung um 0,3% erhöht. Im Jahr 2016 wird es jedoch voraussichtlich keine Erhöhung geben. Auch der Beitragszuschlag für Kinderlose wird beibehalten. Zu beachten gibt es außerdem bei diesem Zuschlag, dass er erst ab dem 24. Lebensjahr des Versicherten gezahlt werden muss. Die Pflegeversicherung gilt als eine Säule der Sozialversicherungen in Deutschland. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird jedoch aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit im Alter zu decken.

    Daher ist es sinnvoll, über eine private zusätzliche Pflegeversicherung nachzudenken. Denn auch hier beteiligt sich der Staat an den Kosten unter Umständen mit einem Anteil. Wer beispielsweise eine private Pflegtagegeld-Versicherung, wie den sogenannten Pflege-Bahr abschließt, kann mit einer staatlichen Förderung in Höhe von 5€ monatlich rechnen.


    Der Anteil der Pflegeversicherung und die Krankenversicherung

    In der Bundesrepublik Deutschland gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“, das bedeutet, dass jeder Bürger, der in einer Krankenkasse – gleichgültig ob gesetzlich oder privat – versichert ist, dazu verpflichtet ist, in einer Pflegeversicherung versichert zu sein.