Private Zusatzversicherung Homöopathie


    Lohnt es sich, eine private Zusatzversicherung Homöopathie abzuschließen?

    Private Zusatzversicherung HomöopathieSanfte Heilmethoden werden heutzutage als Alternative zur Schulmedizin immer häufiger in Anspruch genommen: Homöopathie, Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin sind mittlerweile bewährte Behandlungsmethoden, die von Heilpraktikern oder von Ärzten für Naturheilverfahren angeboten werden. In den wenigsten Fällen reicht jedoch eine Sitzung aus, meist muss der Patient über einen längeren Zeitraum für einen messbaren Heilungserfolg behandelt werden. Die Kosten für diese Leistungen der Alternativmedizin sind dabei nicht nur relativ hoch, sondern werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil übernommen. Wer mit alternativen Heilmethoden bereits gute Erfahrungen gemacht hat und regelmäßig einen Heilpraktiker oder Alternativmediziner für diverse Krankheitsbilder aufsucht, für den kann sich eine private Zusatzversicherung Homöopathie lohnen. Die private Zusatzversicherung Homöopathie trägt je nach Anbieter einen Großteil der Kosten.


    Welche Leistungen übernimmt die private Zusatzversicherung Homöopathie?

    Mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung Homöopathie erhalten Sie Versicherungsschutz für eine Vielzahl an naturmedizinischen Verfahren. Neben der Homöopathie sind auch weitere Bereiche über die private Zusatzversicherung Homöopathie abgedeckt, unter anderem Akupunktur, Osteopathie, Bioenergetik, Bioresonanztherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Hypnose. Der Umfang des Leistungsspektrums für die private Zusatzversicherung Homöopathie unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und kann bei umfangreichen Tarifen sogar bis zu 50 verschiedene Verfahren abdecken. In der Regel orientieren sich die Versicherer dabei am sogenannten Hufelandverzeichnis, welches sämtliche Diagnostik- und Therapieverfahren auflistet, die in der Theorie erklärbar sind und sich in der Praxis bewährt haben.

    Bei vielen Anbietern wird eine private Zusatzversicherung Homöopathie nicht als Einzelpolice abgeschlossen, sondern umfasst als Bestandteil einer ambulanten Zusatzversicherung weitere Leistungen. Dazu können zum Beispiel gehören:

    • Präventionsuntersuchungen
    • Schutzimpfungen
    • Arzneimittel
    • Hilfsmittel
    • Brillen und Kontaktlinsen
    • Psychotherapie

    Häufig sind diese einzelnen Leistungen frei nach dem Baukastenprinzip wählbar, so dass ein individueller, dem Bedarf entsprechender Versicherungsschutz für die private Zusatzversicherung Homöopathie möglich ist.


    Welche Kosten trägt die private Zusatzversicherung Homöopathie?

    Bei quasi allen Anbietern für die private Zusatzversicherung Homöopathie werden Leistungsgrenzen für die Kostenerstattung vorgegeben. Üblich sind Tarife, die 80 Prozent der Rechnungssumme übernehmen und zudem ein jährliches Limit setzen. Dieses kann unterschiedlich hoch ausfallen und beträgt durchschnittlich 1.000 Euro pro Jahr.

    Während sich die Anbieter für die private Zusatzversicherung Homöopathie am Gebührensatz der Ärzte für Naturheilverfahren am Hufelandverzeichnis als verpflichtende Abrechnungshilfe orientieren, ist es bei den Heilpraktikern das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Rechnet der Naturheilkundler zu einem höheren Satz ab, werden die Mehrkosten – sofern nicht anders vereinbart – nicht von der privaten Zusatzversicherung Homöopathie getragen.


    Wird vor dem Abschluss der privaten Zusatzversicherung Homöopathie eine Gesundheitsprüfung verlangt?

    Wer eine private Zusatzversicherung Homöopathie abschließen möchte, der kann davon ausgehen, dass der Abschluss immer mit einem Gesundheitstest verbunden ist. Abhängig vom Anbieter können Sie daher mit Fragen wie diesen rechnen:

    • Wie alt sind Sie?
    • Wieviel wiegen Sie?
    • Wie ist Ihr allgemeiner Gesundheitszustand?
    • Welche Vorerkrankungen gibt es?
    • Gibt es familiäre Vorbelastungen?
    • Wie ist Ihre allgemeine Lebensweise? Treiben Sie regelmäßig Sport? Sind Sie Raucher?
    • Wie oft haben Sie in den vergangenen Jahren homöopathische Behandlungen in Anspruch genommen?

    Anhand Ihrer Antworten, zu deren wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung Sie verpflichtet sind, erstellt die private Zusatzversicherung Homöopathie ein individuelles Risikoprofil. Dieses ist nicht nur wichtig für die Ermittlung der Beitragshöhe für die private Zusatzversicherung Homöopathie, sondern kann zudem zu einer Ablehnung des Antragsstellers führen, sofern das Risiko als zu hoch eingestuft wird.

    Mittlerweile gibt es auch Tarife für eine private Zusatzversicherung Homöopathie auf dem Markt, die von Gesundheitsfragen absehen. Hierbei wird dann auf Grundlage eines allgemeinen Risikos kalkuliert. In der Regel sind diese Tarife für die private Zusatzversicherung Homöopathie jedoch entweder mit einem höheren Beitrag oder einem reduzierten Leistungsumfang verbunden.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz für die private Zusatzversicherung Homöopathie?

    Private Zusatzversicherung HomöopathieDer Versicherungsschutz für die private Zusatzversicherung Homöopathie beginnt nicht unmittelbar nach Unterschrift der Versicherungspolice. Vielmehr muss sich der Versicherungsnehmer auf eine Wartezeit einstellen, die in aller Regel drei Monate beträgt. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit hat er einen Leistungsanspruch und erhält eine Kostenerstattung für homöopathische Behandlungen.

    Auch wenn Wartezeiten grundsätzlich üblich sind, gibt es einige Anbieter für die private Zusatzversicherung Homöopathie, die von dieser Wartezeit absehen. Teilweise reicht auch ein ärztliches Attest aus, welches den einwandfreien Gesundheitszustand des Versicherten bestätigt. Sie sollten jedoch davon ausgehen, dass sich die Versicherer den Wegfall der Wartezeit bezahlen lassen, indem Sie einen höheren Beitrag veranschlagen oder die Leistung (zumindest im ersten Jahr) sehr reduzieren.


    Wie hoch ist der Beitrag, der für die private Zusatzversicherung Homöopathie gezahlt werden muss?

    Wie bei jeder privaten Zusatzversicherung sind es mehrere Faktoren, die zusammenwirken und aus denen sich der Beitrag für die private Zusatzversicherung Homöopathie ergibt. Grundlegend sind folgende Kriterien beitragsbeeinflussend:

    • der Leistungsumfang
    • der Gesundheitszustand
    • allgemeine vertragliche Modalitäten
    Beitragsfaktor Leistungsumfang

    Im Wesentlichen hängt der Beitrag für die private Zusatzversicherung Homöopathie davon ab, welche und vor allem wie viele Leistungen mitversichert sind. Zum einen bezieht sich die Beitragskalkulation auf die Anzahl der versicherten naturmedizinischen Verfahren, zum anderen auf den Umfang der Zusatzversicherung, zum Beispiel, ob weitere Leistungen, wie Vorsorgeuntersuchungen oder Sehhilfen, ebenfalls über die private Zusatzversicherung Homöopathie mit abgedeckt sind.

    Beitragsfaktor Gesundheitszustand

    Das individuelle Risikopotential des Versicherten spielt ebenfalls eine große Rolle zur Ermittlung des Beitrags für die private Zusatzversicherung Homöopathie. So wirken sich Vorerkrankungen, eine ungesunde Lebensweise und ein hohes Alter bei Vertragsabschluss beitragserhöhend aus.

    Wer bereits in jungen Jahren eine private Zusatzversicherung Homöopathie abschließt, kann von einem günstigen Beitrag profitieren.

    Beitragsfaktor vertragliche Modalitäten

    Auch allgemeine Faktoren tragen ihren Teil zur Beitragskalkulation für die private Zusatzversicherung Homöopathie bei. Wer beispielsweise eine lange Laufzeit (mehr als zwei Jahre) vereinbart und seine Beiträge jährlich im Voraus überweist, der kann damit rechnen, dass der Beitrag für die private Zusatzversicherung Homöopathie etwas geringer ausfällt.

    Sparpotential kann darüber hinaus gegeben sein, wenn mehrere Zusatzversicherungen bei einem Anbieter zu einem Versicherungspaket zusammengefasst werden. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur der administrative Aufwand geringer ist, sondern auch der Beitrag in der Gesamtsumme im Vergleich zu mehreren Einzelpolicen.


    Sind die Beiträge für die private Zusatzversicherung Homöopathie steuerlich absetzbar?

    Die Beiträge, die Sie für die private Zusatzversicherung Homöopathie zahlen, unterliegen einer steuerlichen Vergünstigung und sind als sogenannte Vorsorgeaufwendungen bei der privaten Einkommenssteuererklärung absetzbar. Zu beachten sind jedoch die jährlichen Höchstgrenzen, die für Angestellte, Rentner und Beamte 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro betragen. Dieser Betrag kann durch eine Vielzahl weiterer Versicherungen zur Absicherung von persönlichen Lebensrisiken, zum Beispiel Kranken- oder Pflegeversicherungen, aber bereits ausgeschöpft sein, so dass die steuerliche Vergünstigung für die private Zusatzversicherung Homöopathie meist nur in der Theorie möglich ist.