Private Zusatzversicherung Heilpraktiker

    Private Zusatzversicherung HeilpraktikerLängst ist das angestaubte Image von alternativen Heilmethoden passé – die sanften Behandlungsmethoden durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren liegen nicht nur seit Jahren voll im Trend, sondern werden von vielen Menschen als echte Alternative zur Schulmedizin bei einer Vielzahl von Krankheitssymptomen betrachtet. Aber ganz gleich, ob Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur oder Traditionelle Chinesische Medizin, die Behandlungen sind nicht kostengünstig und müssen zumindest von gesetzlichen Kassenpatienten meist in voller Höhe selbst bezahlt werden. Eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker übernimmt einen großen Teil der Kosten für Heilpraktiker und Naturheilverfahren.


    Welche Leistungen umfasst eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker?

    Eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker wird entweder als Einzelpolice abgeschlossen oder (was häufiger der Fall ist) als private ambulante Zusatzversicherung mit weiteren Leistungen, die teilweise auch variabel ergänzt oder gekürzt werden können.

    Der Leistungsumfang für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker wird in der Versicherungspolice festgelegt. Meist umfasst er eine namentlich aufgeführte Auflistung von naturmedizinischen Verfahren, darunter

    • Homöopathie
    • Osteopathie
    • Bioenergetik
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
    • Chiropraktik
    • Akupunktur
    • Bioresonanztherapie
    • Hypnose
    • autogenes Training
    • Aromatherapie

    In der Regel werden nur Verfahren über die private Zusatzversicherung Heilpraktiker versichert, die im sogenannten Hufelandverzeichnis stehen und sich sowohl in der Theorie als auch der Praxis bewährt haben. Eine umfangreiche private Zusatzversicherung Heilpraktiker sichert bis zu 50 Naturheilverfahren ab.

    Ist die private Zusatzversicherung Heilpraktiker Bestandteil einer ambulanten Zusatzversicherung, können auch folgende Leistungen zum Versicherungsumfang gehören:

    • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
    • Heil- und Hilfsmittel, zum Beispiel Arzneimittel, Hörgeräte oder Gehhilfen
    • Sehhilfen
    • Psychotherapie

    Welche Kosten erstattet die private Zusatzversicherung Heilpraktiker?

    Die Höhe der Kostenerstattung variiert je nach Anbieter und Tarif für eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker. Meistens gibt es jedoch Beschränkungen im Leistungsumfang: Üblich ist eine Kostenübernahme von 80 Prozent pro Behandlung. Darüber hinaus wird ein absolutes Limit pro Jahr gesetzt, welches variiert und zwischen wenigen hundert Euro und bis zu 2.500 Euro beträgt.

    Weiterhin erstattet eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker nur bis zu einem vertraglich festgelegten Satz meist gemäß des Hufelandverzeichnis oder der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Selbst wenn die maximale Deckungssumme noch nicht erreicht ist, kann die private Zusatzversicherung ihre Leistungen einschränken, sofern der jeweilige Heilpraktiker mit einem höheren Satz abrechnet, als in der Police vereinbart.

    Beachten Sie, dass bei einigen Anbietern zwischen den Leistungen von Heilpraktikern und den Leistungen von Ärzten für Naturheilverfahren differenziert wird.


    Für wen lohnt sich die private Zusatzversicherung Heilpraktiker?

    Eine Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung um eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker lohnt sich für diejenigen, die offen für die Alternativmedizin sind und damit bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Die naturmedizinischen Behandlungsmethoden sind meist nicht nur aufwendig, sondern verlangen in der Regel mehrere Sitzungen, so dass auf die Patienten fast immer hohe Kosten, teilweise im vierstelligen Eurobereich, zukommen, die von den gesetzlichen Krankenkassen gar nicht oder wenn überhaupt nur zu einem sehr geringen Teil getragen werden.


    Was muss vor dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung Heilpraktiker beachtetet werden?

    Wer eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker abschließt, der sollte zwei Dinge beachten. Bei fast jedem Anbieter für eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker

    • fällt eine Gesundheitsprüfung an
    • ist mit einer Wartezeit zu rechnen

    Die Gesundheitsprüfung:

    Um das jeweilige Risiko für die Inanspruchnahme von Heilpraktikerleistungen besser einschätzen zu können, verlangen die Anbieter einer privaten Zusatzversicherung Heilpraktiker eine Gesundheitsprüfung. Auch wenn der Antragsteller kein ärztliches Attest vorlegen muss, gilt es zumindest, eine Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten. Anhand der Antworten, zum Beispiel über den allgemeinen Gesundheitszustand, über die Lebensweise, über mögliche Vorerkrankungen sowie das Alter, ermittelt der Versicherer ein individuelles Risikoprofil, welches Einfluss auf den Beitrag nimmt. Wird das Risiko als zu hoch eingestuft, behält sich die private Zusatzversicherung Heilpraktiker sogar vor, dem Antragsteller den Zugang für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker zu verweigern.

    Auch wenn die Angaben meist nicht unmittelbar überprüft werden, sollte eine vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen selbstverständlich sein. Spätestens dann, wenn der Versicherte naturheilmedizinische Behandlungen in Anspruch nimmt, wird der Versicherer den Wahrheitsgehalt genauer unter die Lupe nehmen. Sollte sich jetzt das Gegenteil herausstellen, kann die private Zusatzversicherung Heilpraktiker nicht nur die Leistung verweigern, sondern sogar eine bereits erfolgte Kostenerstattung zurückfordern.

    Die Wartezeit bei der privaten Zusatzversicherung Heilpraktiker:

    Private Zusatzversicherung HeilpraktikerMit Unterschrift der Versicherungspolice für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker beginnt zunächst eine Wartezeit von drei Monaten, bevor Leistungen beansprucht werden können. Mit der Festlegung einer Wartezeit möchten die Versicherer sich absichern, dass eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker nicht kurzfristig abgeschlossen wird, da bereits teure naturheilmedizinische Behandlungen geplant sind.

    Dennoch gibt es einige Anbieter, die auf eine Wartezeit für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker verzichten. Unter Umständen ist das der Fall, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das die Gesundheit des Versicherten bescheinigt. Ansonsten kalkulieren die Versicherer beim Wegfall der Wartezeit nach allgemeinen Risiken und reduzieren entweder ihre Leistungszahlung oder aber verlangen einen höheren Beitrag für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker.


    Wie hoch ist der Beitrag für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker?

    Die Kosten für eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker orientieren sich an mehreren Kriterien, die in der Summe den Beitrag für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker festlegen. Einfluss auf den Beitrag für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker nehmen:

    • die gewünschten Leistungen (die Höhe der maximalen Kostenerstattung pro Jahr sowie die prozentuale Erstattung je Behandlung)
    • der Umfang des Tarifs für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker: Sind ausschließlich alternative Behandlungsmethoden versichert oder handelt es sich um eine ambulante Zusatzversicherung mit weiteren Leistungen?
    • der Gesundheitszustand und das Alter der Versicherten als Risikopotential
    • die Dauer der Laufzeit und die Zahlungsintervalle
    • die Kombination mit weiteren Zusatzversicherungen bei einem Anbieter
    • das Preislevel des Versicherers

    Kann es sinnvoll sein, den Anbieter für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker zu wechseln?

    Natürlich kann es immer Gründe geben, warum ein anderer Tarif für eine private Zusatzversicherung Heilpraktiker attraktiver erscheint. Die häufigste Motivation für einen Anbieterwechsel ist meist eine finanzielle Ersparnis, die durch eine kostengünstigere und dennoch bedarfsgerechte private Zusatzversicherung Heilpraktiker womöglich erzielt werden kann.

    Dennoch: Ein Wechsel sollte immer gut überlegt sein, denn die augenscheinliche Kostenersparnis mag sich sehr schnell aufheben, wenn der neue Anbieter infolge des erneuten Gesundheitstests einen Risikozuschlag, zum Beispiel bedingt durch das höhere Alter des Versicherten, erhebt. Da zudem die Gefahr besteht, vom neuen Anbieter abgelehnt zu werden, sollte die bestehende Police für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker immer erst gekündigt werden, wenn eine Zusage vom neuen Versicherer vorliegt.

    Vergessen Sie zudem nicht, dass mit dem Wechsel eine erneute Wartezeit für die private Zusatzversicherung Heilpraktiker anfällt, so dass Sie für den Zeitraum von drei Monaten entweder ohne Versicherungsschutz dastehen oder aber doppelte Beiträge für beide Zusatzversicherungen zahlen.