Zuschuss Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Zuschuss – Großmutter lacht mit ihrer EnkelinDer sogenannte Pflege-Bahr, auch als Förder-Pflege oder Pflege-Riester bekannt, ist ein 2013 von FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr durchgesetzter Zuschuss zu privaten Pflegezusatzversicherungen. Das umlagenfinanzierte System in der gesetzlichen Pflegeversicherung dürfte nach Berechnungen vieler Pflege-Experten bis zum Jahr 2050 an seine Grenzen stoßen. Bis dahin gehen Experten davon aus, könnten bis zu 4 Millionen pflegebedürftige Personen in der Bundesrepublik Deutschland leben. Das bedeutet einen erheblichen Finanzierungsaufwand, der vermutlich nicht ohne einen Zuschuss geleistet werden kann. Eine andere Möglichkeit ist, die Beiträge werden erheblich anzuheben.

    Um dies zu vermeiden, möchte die staatlich geförderte Pflegeversicherung die Bürger dazu animieren, nach dem Vorbild der Riester-Rente selbst vorzusorgen. Ausgewählte Versicherungstarife werden deshalb mit 5 Euro im Monat direkt vom Staat bezuschusst. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen:

    • Der Versicherte muss monatlich mindestens 10 Euro selbst zahlen, um den staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Jahr zu erhalten
    • Das jeweilige Versicherungsunternehmen beantragt die Förderung für seine Versicherten
    • Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter des Versicherten und nach den Versicherungsbeträgen
    • Die Mindestleistung von 600 Euro in der Pflegestufe III wird berücksichtigt

    Folgende Voraussetzungen sollten förderfähige Tarife unter anderem erfüllen:

    • Alle Anträge werden ohne Gesundheitsprüfung angenommen
    • Eine Rechtsverordnung begrenzt die Abschluss- und Verwaltungskosten
    • Es gibt die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen oder zu kündigen für ALGII- und Sozialhilfe-Bezieher
    • Es gibt eine maximale Wartezeit von 5 Jahren nach Vertragsanfang, erst danach erfolgt eine Ausschüttung der Leistungen

    Gibt es einen Zuschuss zur Pflegeversicherung bei Rentnern?

    Nein, es gibt keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung bei Rentnern. Privat krankenversicherte Rentner müssen auch das Pflegerisiko privat versichern und einen entsprechenden, gesonderten Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Die Beiträge müssen die Rentner komplett selbst tragen, die Rentenversicherungsträger zahlen hier keinen Zuschuss.

    Gibt es einen Zuschuss zur Pflegeversicherung für Kinderlose?

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Zuschuss – Durchsichtiges Sparschwein mit MünzenNein, es gibt keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung für Kinderlose. Im Gegenteil: Kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung zahlen seit dem 1. Januar 2005 zusätzlich zum üblichen Beitragssatz einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten. Damit liegt der Beitragssatz für Kinderlose derzeit bei 2,6 Prozent, ab dem 1. Januar 2017 sogar bei 2,8 Prozent. Die Gründe für die Kinderlosigkeit sind unerheblich. Es gibt allerdings folgende Ausnahmen:

    • Kinderlose Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind
    • Mitglieder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
    • Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen