Soziale Pflegeversicherung


    Die soziale Pflegeversicherung und deren Leistungen

    versicherungscheck24.de – Soziale Pflegeversicherung – Senior mit freundlicher PflegekraftDie soziale Pflegeversicherung ist für jede Person eine Pflichtversicherung, die seit dem Jahr 1995 gilt.

    Mithilfe der sozialen Pflegeversicherung können Sie von folgenden Leistungen Gebrauch machen, wenn Sie pflegebedürftig werden:

    • Pflegegeld
    • Pflegesachleistungen
    • Kurzzeitpflegegeld
    • Pflegehilfsmittelgeld
    • Leistungen für Nacht- und Tagespflege
    • Leistungen bei Umbaumaßnahmen im Haus
    • Leistungen für Wohngruppen
    • Zuschüsse zu Versicherungen

    Beachten Sie jedoch, dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht Ihre kompletten Ausgaben abdecken, sondern nur einen Teil dieser. Möchten Sie sich selbst für den Ernstfall komplett absichern ist es deshalb zu empfehlen neben der sozialen Pflegeversicherung auch eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Im Rahmen der privaten Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit einen staatlich subventionierten Tarif zu beanspruchen oder die klassische private Pflegeversicherung abzuschließen. Viele Menschen, die sich komplett finanziell absichern möchten, schließen nicht nur die klassische private Pflegeversicherung ab, sondern wählen zusätzlich noch die staatlich subventionierte sowie private Pflegeversicherung.


    Die soziale Pflegeversicherung und der Zuschuss zu den Pflegehilfsmitteln

    Jedes Jahr erhalten Sie von der sozialen Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den Pflegehilfsmitteln. Innerhalb eines Jahres haben Sie einen Anspruch auf insgesamt 480 Euro, die Sie für Pflegehilfsmittel verwenden können. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Sachmittel und Geräte, die Sie zu Ihrer Lebensführung benötigen. Möchten Sie beispielsweise elektronische Pflegehilfe erwerben, beachten Sie, dass Sie einen Eigenanteil von höchstens 25 Euro beziehungsweise 10 Prozent leisten müssen. Benötigen Sie teure Pflegehilfsmittel können Sie diese häufig ausleihen und müssen sich nicht mit hohen Kosten belasten.


    Die soziale Pflegeversicherung und der Zuschuss zur Versicherung

    versicherungscheck24.de – Soziale Pflegeversicherung – Seniorin mit freundlicher PflegekraftBeschäftigen Sie aufgrund Ihrer Pflegebedürftigkeit einen Angehörigen oder eine Pflegekraft, kann diese Pflegeperson unter Umständen die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung beantragen. Damit Ihre soziale Pflegeversicherung diese Leistungen übernimmt, müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Zu den Voraussetzungen gehören, dass Ihre Pflegeperson im Rahmen der Erwerbstätigkeit keine weiteren Personen mehr als 14 Stunden in der Woche pflegt. Zudem darf Ihr Pflegepersonal nicht länger als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein.
    Beachten Sie, dass die Höhe des Zuschusses zur Rentenversicherung von Ihrer Pflegebedürftigkeit abhängt. Eine komplette Übernahme der Beiträge zur Rentenversicherung ist deshalb nicht immer gewährleistet. Ihre Pflegekraft erhält den Zuschuss zur Pflegeversicherung auch im Urlaub, wenn dieser insgesamt höchstens 6 Wochen beträgt.