Im Jahr 2017 soll eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung erfolgen. Hierbei ist es geplant eine Erhöhung des Prozentsatzes zur Pflegeversicherung um 0,20 Prozent zu erwirken. Neben der Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung werden auch die einzelnen Pflegestufen optimiert, um Ihnen bessere Leistungen zu offerieren, wenn Sie pflegebedürftig werden.
Mit einem optimierten Verfahren zur Begutachtung können Sie in Zukunft noch angemessener in eine von insgesamt fünf Pflegestufen eingeteilt werden. Bislang ist es lediglich möglich gewesen in eine von drei Pflegestufen eingeteilt zu werden. Deshalb dürfen Sie sich neben einer Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung auch auf folgende neue Pflegestufen einstellen:
- Pflegegrad I
- Pflegegrad II
- Pflegegrad III
- Pflegegrad IV
- Pflegegrad V
Im Jahr 2017 werden deshalb neben der Erhöhung der Pflegeversicherung auch die einzelnen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen besser in die gesetzlichen Leistungen einbezogen. Damit Sie in eine der 5 Pflegestufen eingeteilt werden können, wird nicht nur Ihre Mobilität sowie Ihre Verhaltensweise begutachtet, sondern auch Ihre Fähigkeit zur Selbstversorgung, Kommunikation sowie die Gestaltung Ihrer sozialen Kontakte. Ebenso werden Ihre kognitiven Fähigkeiten sowie die Bewältigung von Belastungen und anderen Anforderungen betrachtet.
Die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung und deren Vorzüge
Betrachten Sie lediglich die Erhöhung Ihrer Beiträge zur Pflegeversicherung, werden Sie mit dieser Entwicklung unzufrieden sein. Jedoch sollten Sie beachten, dass Sie langfristig dank der Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung viele Vorzüge genießen können, die Ihnen im Fall der Pflegebedürftigkeit viele zusätzliche Leistungen ermöglichen. Wenn Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind, werden Sie automatisch in alle Tarifoptimierungen miteinbezogen. Dies bedeutet, dass Sie keinen neuen Antrag stellen müssen, wenn Sie bereits eine Pflegeleistung beziehen.
In Abhängigkeit von der Pflegestufe, in der Sie sich befinden, gestaltet sich auch der Umfang Ihrer neuen Leistungen. Hierbei kann es sein, dass Sie weiterhin die gleiche Leistung oder eine höhere Leistung erhalten. Eine geringere Leistung ist jedoch ausgeschlossen.
Leiden Sie an einer körperlichen Einschränkung, können Sie davon profitieren, dass Sie im neuen Pflegegesetz automatisch eine Stufe höher gestellt werden. Bei einer geistigen Einschränkung werden Sie sogar zwei Stufen höher eingestuft und können so von noch besseren Leistungen Gebrauch machen.
Die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung und die Pflegestufen
Nachdem es zur Erhöhung Ihrer Beiträge zur Pflegeversicherung kommt, können Sie von einer Erhöhung folgender Leistungen in der Pflegeversicherung profitieren:
- Geldleistung
- Sachleistung
- stationärer Leistungsbetrag
- Zusatzbetrag zur Entlastung
Während Sie in der niedrigsten Pflegestufe von einem Entlastungs- und Leistungsbetrag von insgesamt 250 Euro Gebrauch machen können, erhalten Sie in allen anderen Pflegestufen eine Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung im Bereich Sach- und Geldleistungen.




