Antrag Pflegeversicherung


    Der Antrag an die Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Antrag Pflegeversicherung Um einen Antrag an Ihre Pflegeversicherung stellen zu können, müssen Sie pflegebedürftig werden. Hierzu ist es Voraussetzung, dass Sie entweder für wenigstens 6 Monate Pflege benötigen oder dauerhaft körperlich und/oder geistig beeinträchtigt sind.

    Leiden Sie beispielsweise an Demenz oder Alzheimer, können Sie einen Antrag an Ihre Pflegeversicherung stellen und werden häufig in die Pflegestufe 0 eingestuft.

    Bei schwerster Pflegebedürftigkeit können Sie damit rechnen, dass Sie in die Pflegestufe III eingeteilt werden und somit den Höchstsatz an Pflegegeld erhalten.

    Damit Sie einen Anspruch auf Ihr Pflegegeld haben, müssen Sie einen formlosen Antrag an Ihre Pflegeversicherung stellen. Hierbei wählen Sie aus, ob Sie einen schriftlichen Antrag stellen möchten oder Ihre Pflegeversicherung telefonisch über Ihren Gesundheitszustand in Kenntnis setzen möchten. Auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person ist in der Lage Ihren Antrag an die Pflegeversicherung zu stellen.

    Nachdem Ihr formloser Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, erhalten Sie mehrere Schriftstücke per Post gesendet mit welchen Sie Ihr Pflegegeld beantragen können. Beim Ausfüllen dieses Antrags sollten Sie beachten, dass dieser:

    • kostenfrei geprüft wird

    • von Ihrem Bevollmächtigten ausgefüllt werden kann

    • innerhalb von 4 Wochen nach Pflegebedürftigkeit ausgefüllt werden sollte

    Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie ab dem nächsten Monat erstmalig Ihr individuelles Pflegegeld.


    Der Antrag an die Pflegeversicherung und die Bewilligung

    Nach der Bewilligung Ihres Antrags an die Pflegeversicherung, können Sie in eine Pflegestufe zugeordnet werden. Während Sie mit Alzheimer oder Demenz in die Pflegestufe 0 zugeordnet werden, gibt es auch die Option, dass Sie der Pflegestufe I, II und III angehören können.

    Ist sich Ihre Pflegeversicherung unsicher in welche Pflegestufe Sie eingeordnet werden sollten, erhalten Sie zu Hause oder im Pflegeheim einen Besuch vom medizinischen Dienst. Hierbei kann es möglich sein, dass eine qualifizierte Pflegekraft Ihren Zustand begutachtet oder ein Arzt. Bei einem Antrag auf Pflegegeld in der Pflegestufe II oder III, erhalten Sie in der Regel immer Besuch vom medizinischen Dienst, um genau festzulegen in welcher Pflegestufe Sie sich befinden.


    Der Antrag an die Pflegeversicherung und die Wahl der Leistungen

    versicherungscheck24.de – Antrag Pflegeversicherung Wurde Ihrem Antrag auf Pflegegeld zugestimmt, können Sie sich entscheiden, wie Sie Ihre Leistungen der jeweiligen Pflegeversicherung gerne hätten. Hierbei können Sie auswählen, ob Sie beispielsweise von einem Familienmitglied gepflegt werden möchten oder einem ambulanten Pflegedienst.

    Ebenso haben Sie die Option in ein stationäres Pflegeheim verlegt zu werden. Sie können auch eine Kombination zwischen einer familiären Pflege und einer Pflege durch einen Pflegedienst wählen.
    Dies ist besonders sinnvoll, wenn das ausgewählte Familienmitglied erkrankt oder in Urlaub fährt.