Die Krankentagegeldversicherung und deren Leistungen
In einer Krankentagegeldversicherung können Sie Leistungen in Anspruch nehmen, die dafür sorgen, dass Sie auch im Fall einer Krankheit finanziell abgesichert sind. Wenn Sie Angestellter sind erhalten Sie innerhalb der ersten 6 Wochen Ihrer Krankheit Ihren Lohn vom Arbeitgeber gezahlt. Danach erhalten Sie maximal 90 Prozent Ihres Nettogehalts von Ihrer Krankenkasse als Krankengeld ausbezahlt und verzichten somit auf einen Teil Ihres normalen Gehalts.
Durch die Krankentagegeldversicherung sowie deren Leistungen müssen Sie nicht auf 10 Prozent Ihres Nettogehalts verzichten und können somit weiterleben wie zuvor. Die Krankentagegeldversicherung beziehungsweise deren Leistungen umfassen nicht nur einen kompletten Schutz vor finanziellen Verlusten bei kompletter Arbeitsunfähigkeit, sondern können Sie auch bei Teilarbeitsunfähigkeit schützen. Beachten Sie jedoch, dass nicht jeder Versicherer im Fall einer Teilarbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld zahlt. Sind Sie beispielsweise weniger als 50 Prozent arbeitsunfähig, erhalten Sie in der Regel kein Krankentagegeld.
Eine Krankentagegeldversicherung ist bei folgenden Ereignissen unentbehrlich:
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Unfall
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akute Erkrankungen
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stationäre Behandlung im Krankenhaus
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Kur, Reha oder Aufenthalt im Sanatorium
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schwere Krankheit Ihres Kindes
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Schwangerschaft
Die Krankentagegeldversicherung Leistungen und die Karenzzeit
Bevor Sie einen Anspruch auf die Krankentagegeldversicherung Leistungen haben, müssen Sie nicht nur die Wartezeit beachten, sondern auch die Karenzzeit. Die Karenzzeit wird vor dem Vertragsabschluss individuell vereinbart und hat einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Beiträge an Ihre Krankentagegeldversicherung.