Krankentagegeldversicherung Betriebsausgabe


    Die Krankentagegeldversicherung und die Betriebsausgabe

    versicherungscheck24.de – Krankentagegeldversicherung BetriebsausgabeSeit einem Urteil aus dem Jahr 1982 kann eine Krankentagegeldversicherung unter Umständen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Sind Sie Besitzer eines Unternehmens, haben Sie somit die Option, steuerlich von einer Krankentagegeldversicherung zu profitieren. Setzen Sie Ihre Krankentagegeldversicherung deshalb als Betriebsausgabe ab und reduzieren Sie so Ihren Gewinn und sichern auf der anderen Seite Ihre Mitarbeiter und sich selbst gegen eine Arbeitsunfähigkeit ab.

    Beachten Sie jedoch, dass Sie die Krankentagegeldversicherung nur als Betriebsausgabe absetzen können, wenn diese nicht privat veranlasst ist. Ansonsten müssen Sie Ihre Krankentagegeldversicherung als Sonderausgabe ausweisen. Decken Sie mit der Krankentagegeldversicherung berufliche Risiken ab, können Sie die Kosten für diese als Betriebsausgabe anführen. Es gibt jedoch eine Ausnahme, aufgrund welcher Sie Ihre Ausgaben zur Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe angeben können. Versichern Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter auf der Basis eines erhöhten Berufsrisikos, können Sie Ihre Kosten als Betriebsausgabe geltend machen.


    Was kostet eine Krankentagegeldversicherung für ein Unternehmen?

    Die Kosten einer Krankentagegeldversicherung für Arbeitgeber hängen beispielsweise von folgenden Faktoren ab:

    • gewünschter Leistung

    • Mitarbeiteranzahl

    • Unternehmen

    Auch das Vorliegen einer Versicherung bei dem ausgewählten Versicherer kann zu einem Sondertarif einer Krankentagegeldversicherung führen. Entscheiden Sie sich für eine Gruppenversicherung für Ihr Unternehmen, beinhaltet diese in der Regel keine Krankentagegeldversicherung. Schließen Sie deshalb eine separate Krankentagegeldversicherung für Unternehmer ab.