Krankentagegeldversicherung Wartezeit


    Die Krankentagegeldversicherung und die Wartezeit

    versicherungscheck24.de – Krankentagegeldversicherung WartezeitHaben Sie sich für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung entschieden, sollten Sie auch die jeweilige Krankentagegeldversicherung-Wartezeit beachten. Bei einer Krankentagegeldversicherung ist die Wartezeit in zwei Bereiche gegliedert. Hierzu zählen:

    • die allgemeine Wartezeit

    • die besondere Wartezeit

    Die Krankentagegeldversicherung und deren allgemeine Wartezeit sorgen dafür, dass Sie erst ab dem 3. Monat nach Ihrem Versicherungsabschluss einen Anspruch auf das vereinbarte Krankentagegeld haben. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen, durch welche Sie einen späteren Anspruch auf Ihr Krankentagegeld haben.

    Benötigen Sie beispielsweise eine Behandlung durch einen Psychotherapeuten, Zahnarzt, Kieferorthopäden oder entbinden ein Kind, müssen Sie im Rahmen Ihrer Krankentagegeldversicherung mit einer Wartezeit von 8 Monaten rechnen. Erleiden Sie einen Unfall, entfällt die Wartezeit Ihrer Krankentagegeldversicherung.


    Die Befreiung von der Wartezeit Ihrer Krankentagegeldversicherung

    Unter gewissen Umständen können Sie sich bei Ihrer Krankentagegeldversicherung von einer Wartezeit befreien lassen. Haben Sie bereits eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen und möchten nahtlos in eine andere Krankentagegeldversicherung wechseln, müssen Sie keine Wartezeit beachten. Hierbei müssen Sie jedoch wissen, dass bereits ein einziger Tag der Unterbrechung Ihrer Krankentagegeldversicherung dazu führt, dass Sie eine Wartezeit einhalten müssen.

    Damit Ihre Krankentagegeldversicherung-Wartezeit anerkannt wird, müssen Sie vor dem Vertragsabschluss darauf hinweisen, dass Sie den Erlass Ihrer Wartezeit wünschen.