Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

    Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

    versicherungscheck24.de – Rechtsschutzversicherung ohne WartezeitBei einem Rechtsstreit können die Kosten für den Anwalt und vielleicht sogar die Verhandlung vor Gericht schnell in unangenehme Höhen schießen. Wer sich dagegen absichern möchte, braucht eine Rechtsschutzversicherung. Bahnt sich ein Rechtsstreit an, ist es dafür aber meist schon zu spät. Die meisten Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit in ihr Vertragswerk eingebaut. Meist liegt diese bei drei Monaten. Kommt es innerhalb dieser Frist nach Vertragsabschluss zu Streitigkeiten, muss der Versicherer keine Deckung der Kosten übernehmen. Aber es gibt auch Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit. Allerdings leider nur für manche Teilbereiche der Versicherung. Den kompletten Versicherungsschutz ohne Wartezeit bietet kein Rechtsschutzversicherer an. Aus einem einfachen Grund: Man will sich davor schützen, dass Kunden eine Versicherung abschließen nachdem sie schon wissen, dass ein Rechtsstreit droht.


    Welche Wartezeiten gibt es bei Rechtsschutzversicherungen?

    Gibt es rechtliche Probleme in den folgenden Rechtsgebieten, müssen Sie in der Regel mit Wartezeiten rechnen:

    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Vertrags- und Sachenrecht
    • Online-Recht
    • Verwaltungsrecht
    • Wohnungs- und Grundstücksrecht
    • Sozialgerichtsrecht

    Die Karenzzeit beträgt in der Regel drei Monate, kann jedoch in Ausnahmefällen davon abweichen.

    In der Regel müssen Sie sich 12 Monate gedulden, sollten Sie Rechtsschutz für Unterhaltsfragen beantragen. Sogar 36 Monate dauert es normalerweise, bis der Rechtsschutzversicherer Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten in der Ehe zur Seite steht.

    Bitte beachten Sie: Die oben aufgeführten Wartezeiten und Rechtsgebiete beziehen sich auf die gängigen Praktiken. Es kann natürlich sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung davon abweicht. Prüfen Sie daher in jedem Fall noch einmal genau in Ihrer Versicherungspolice Ihre Karenzzeit nach.


    Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

    Der Markt für Rechtsschutzversicherungen ist heiß umkämpft. Davon profitieren die Versicherten. Als Mittel, um neue Kunden zu gewinnen, bieten einige Versicherer Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit an, dies bezieht sich jedoch immer nur auf bestimmte ausgewählte Teilbereiche.

    Besonders viele dieser Teilbereiche finden sich im Verkehrs-Rechtsschutz. Ohne Wartezeit können Sie meist Versicherungsleistungen für folgende Teilgebiete in Anspruch nehmen:

    • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
    • Schadensersatzrechtsschutz
    • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Strafrechtsschutz

    versicherungscheck24.de – Rechtsschutzversicherung ohne WartezeitEbenso ohne Wartezeit kommen Sie aus, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung wechseln. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der alte Vertag ohne Unterbrechung in den neuen übergeht. Ohne Wartezeit kommen Sie natürlich nur aus, wenn der neue Vertrag keine zusätzlichen Rechtsgebiete im Vergleich zum alten versichert. Sollten Sie die neue Rechtsschutzversicherung erweitert haben, kann es sein, dass für die neuen Teilgebiete ebenfalls Wartezeiten gelten. Dies kann jedoch am besten im Einzelfall Ihr neuer Rechtsschutzversicherungen klären.

    Einige Anbieter gehen sogar noch weiter. Manche Versicherer bieten Ihren Neukunden an, eine Rechtsschutzversicherung ganz ohne Wartezeit abzuschließen. Unterschreiben die Kunden den Vertrag, stehen ihnen die Leistungen der Versicherung sofort ab dem ersten Tag zur Verfügung. Konkret bedeutet das, dass sich schnelles Handeln bei einem sich anbahnen Rechtsstreit lohnen kann. Denn wer in einer solchen Situation noch zügig eine Rechtsschutzversicherung abschließt, kann sich im Fall der Fälle auf seine Versicherung verlassen.

    Natürlich sind solche Angebote teurer als die herkömmlichen Rechtsschutzversicherungen mit den gängigen Wartezeiten. Die durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten müssen die Versicherten nachträglich durch höhere Beitragssätze ausgleichen. Daher sollte man wirklich gut überlegen und im Zweifel das worst-case-Szenario durchrechnen, um herauszufinden, ob sich ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit wirklich lohnt. Sollte man sich dafür entschließen, kann es unter Umständen sinnvoll sein, die Höhe der Selbstbeteiligung für eventuelle zukünftige Rechtsstreitigkeit relativ hoch anzusetzen. Das kann im günstigsten Fall die Beitragssätze mindern.


    Bei welchen Anbietern kann ich eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen?

    Die großen Versicherer haben in der Regel ein entsprechendes Angebot, eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen. Die Auswahl der Teilgebiete beschränkt   sich jedoch meist auf die bereits angesprochenen Rechtsgebiete Verkehrsrecht und bestimmte Teile des Privatrechts. Sollten sich Rechtsstreitigkeiten in einem dieser Gebiete anbahnen, lohnt es sich unter anderem bei einem der folgenden Anbieter nach einem Angebot zu fragen:


    Kann ich eine Rechtsschutzversicherung nachträglich abschließen?

    Wer bereits in einen Rechtsstreit verwickelt ist wünscht sich häufig, eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen zu können. Mit diesem Wunsch steht man nicht alleine da: Versicherer erreichen regelmäßig Anfragen dieser Art, jedoch können sie nicht positiv beantwortet werden. Langfristig würden die Rechtsschutzversicherer in solchen Fällen nämlich Verluste einfahren. Eine Rechtsschutzversicherung ist eine vorsorgliche Versicherung und kann daher nicht erst abgeschlossen werden, wenn der Rechtsstreit bereits entstanden ist.

    Vermutlich würden bei der Möglichkeit einer nachträglichen Rechtsschutzversicherung nur noch wenige Personen eine Rechtsschutzversicherung im Voraus abschließen, sondern eher abwarten, bis eine Versicherung benötigt wird und dann erst handeln.

    In einigen Fällen machen die Versicherer jedoch etwas ganz Ähnliches: Der Verlagsbeginn kann bei der Rechtsschutzversicherung vorverlegt werden. Einige Rechtsschutzversicherungen kommen auf diese Weise ihren Kunden entgegen. In der Praxis sieht das so aus: Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einem bestimmten Anbieter und tritt in der Wartezeit ein Rechtsschutzfall auf, gibt es die Möglichkeit, das Datum des Vertragsabschlusses beispielsweise um zwei oder drei Monate vorzudatieren. So entgeht man der Karenzzeit. Die Beiträge müssen in diesem Fall natürlich für die zusätzlich versicherten Monate nachgezahlt werden. Tatsächlich ist dieses Vorgehen gar nicht so selten. Relativ viele Versicherer bieten ihren Neukunden diese Ausnahmen an. Eine Regel lässt sich daraus jedoch nicht ableiten, daher ist es ratsam, im individuellen Fall seinen Rechtsschutzversicherer zu fragen.

    Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist aber nur möglich, um der Wartezeit zu entgehen. Droht Ihnen ein Rechtsstreit und sie besitzen noch keine Rechtsschutzversicherung, ist es nicht möglich, im Nachhinein Versicherungsschutz zu bekommen.
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    Was es bei der Wartezeit für Rechtsschutzversicherungen zu beachten gibt

    Die Wartezeit bezieht sich auf den Beginn des Rechtsstreits. Konkret bedeutet das, selbst wenn Sie erst nach Ablauf der Karenzzeit die Deckung eines Rechtsstreits durch die Rechtsschutzversicherung beantragen, wird von Ihrer Versicherung geprüft, wann der in Frage stehende Rechtsstreit begonnen hat. Sind Sie beispielsweise noch in der Wartezeit in eine neue Wohnung gezogen und haben nun Probleme mit Ihrem Vermieter, wird Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung im Normalfall keine Deckung für den Rechtsstreit zusagen können. Der Beginn des Streits wird in einem solchen Fall nämlich noch in die Karenzzeit interpretiert. Im Einzelfall kann es jedoch sinnvoll sein, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen. Denn Ausnahmen von dieser Regel sind möglich.