- Weshalb ist eine Betriebskostenversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Betriebskostenversicherung abgedeckt?
- Welche Kosten werden von einer Betriebskostenversicherung im Schadensfall übernommen?
- Welche Kosten werden von einer Betriebskostenversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Können die Beiträge zur Betriebskostenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Weshalb ist eine Betriebskostenversicherung sinnvoll?
Selbstständigen und Freiberuflern sitzt eine mögliche Erkrankung oder schlimmere Verletzung immer im Nacken, vor allem dann, wenn sie dadurch nicht arbeiten können und ihnen wichtige Umsätze entgehen. Denn die betrieblichen Kosten laufen ungeachtet dessen ja weiter.
Dieses Risiko kann abgesichert werden, und zwar mit einer Betriebskostenversicherung. Sie wird teilweise auch als Firmenkostenversicherung bezeichnet. Mit solch einer Versicherung bedeutet eine Arbeitsunfähigkeit nicht gleich eine Bedrohung für die berufliche Existenz oder das finanzielle Aus für Freiberufler und Selbstständige, wenn die betriebliche Tätigkeit personengebunden ist, das Unternehmen ohne ihn also nicht funktionieren würde. Eine Betriebskostenversicherung ist daher besonders sinnvoll für Angehörige beispielsweise folgender Berufsgruppen aus den Bereichen Dienstleistung, Beratung und Medizin:
- Zahn-, Human- und Veterinärmediziner sowie Apotheker
- Architekten
- Graphiker und Designer
- Makler
- Gutachter und Sachverständige
- Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Krankengymnasten
- Logopäden
- Notare und Anwälte
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Psychologen und Psychotherapeuten
- Übersetzer
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass vor allem jene von einer Betriebskostenversicherung profitieren, die:
- hauptsächlich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen
- als Selbstständige Angestellte beschäftigen
- für ihre Tätigkeiten technische Geräte und geeignete Räumlichkeiten benötigen
- eine personengebundene Tätigkeit oder Arbeit verrichten
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Betriebskostenversicherung abgedeckt?
Mit einer Betriebskostenversicherung ist der Versicherte gegen die weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen abgesichert. Die Versicherung springt zum Beispiel ein, wenn der Versicherte:
- Patienten nicht beraten kann
- Mandanten nicht vertreten kann
- Klienten nicht beraten kann
Welche Kosten werden von einer Betriebskostenversicherung im Schadensfall übernommen?
Tritt eine Arbeitsunfähigkeit des Versicherten ein, so ersetzt die Betriebskostenversicherung:
- laufende Betriebskosten, die nicht erwirtschaftet werden können: beispielsweise Mieten für geschäftlich genutzte Räumlichkeiten (Büro, Praxis oder Kanzlei), Nebenkosten für diese Räumlichkeiten (Grundgebühr für Energie, Wasserkosten), Zinsen, Leasinggebühren technischer Geräte, Abschreibungen auf Sachanlagen, Löhne und Gehälter sowie Sozialleistungen für Angestellte – je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Regelungen, was von der Versicherung übernommen wird
- Lohn oder Gehalt und anfallende Sozialleistungen für eine eingesetzte, externe Ersatzkraft – damit laufende Aufträge abgearbeitet werden können und somit der Kundenstamm und die Konkurrenzfähigkeit erhalten bleiben
Diese werden nach einer gewissen Karenzzeit und nur für eine bestimmte Dauer gewährt, in der Regel für zwölf Monate. Die Dauer kann jedoch bei einer medizinisch notwendigen Spätversorgung auf zwei Jahre oder individuell verlängert werden.
Die Versicherung übernimmt auch dann die laufenden Kosten für einen vertraglich festgelegten Zeitraum (meist zwei Monate), wenn der Versicherte sein Unternehmen aufgrund einer Berufsunfähigkeit in Folge der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit aufgibt oder wenn dieser gestorben ist. Im Falle einer Betriebsaufgabe ersetzt die Versicherung zudem (anteilig, in der Regel zu 15 % der Versicherungssumme) die Kosten, die für die Auflösung des Unternehmens anfallen. Hierunter fallen vor allem die Kosten für Notare, Makler und Gutachter.
Welche Kosten werden von einer Betriebskostenversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
Mit einer Betriebskostenversicherung bekommt der Versicherte seine Nettoeinkünfte, das heißt den eigenen Lohn, nicht ausgezahlt, sollte er aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung arbeitsunfähig werden. Dafür gibt es die Krankentagegeldversicherung. Sie deckt die finanziellen Lasten ab, die durch die normalen Lebenshaltungskosten entstehen.
Wird der Versicherte in Folge der Arbeitsunfähigkeit auch berufsunfähig, zahlt die Versicherung zwar die Kosten für die Schließung des Unternehmens, sie zahlt aber keine Berufsunfähigkeitsrente. Hierfür gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen, die extra abgeschlossen werden müssen.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Die Beiträge zur Betriebskostenversicherung berechnen sich aus den betrieblichen Kosten, die im Durchschnitt erzielt werden. Auch der vertraglich vereinbarte Zeitraum des Versicherungsschutzes wirkt sich auf den Beitragssatz aus.
Können die Beiträge zur Betriebskostenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Es haben sich schon so manche darum gestritten – auch gerichtlich –, ob die Beiträge zur Betriebskostenversicherung von der Steuer abgesetzt werden können oder nicht.
2008 erging dazu ein Urteil am baden-württembergischen Finanzgericht, nach dem auf den Grund des versicherten Ereignisses (Betriebsunterbrechung) abzustellen sei.
Das bedeutet Folgendes:
- Wird die Betriebskostenversicherung abgeschlossen, um sich gegen Berufskrankheiten zu versichern, so werden die Versicherungsbeiträge als gewöhnliche Betriebsausgaben angesehen. Sie können also von der Steuer abgesetzt werden.
- Wird die Versicherung dagegen abgeschlossen, um das gesundheitliche Risiko im Allgemeinen abzusichern, so liegt das versicherte Risiko im privaten und damit im außerbetrieblichen Bereich. Die Beiträge zur Betriebskostenversicherung können in diesem Falle nicht steuerlich angesetzt werden.