Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker


    Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker wichtig?

    Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker Heilpraktikerberufe unterliegen einer ganzen Bandbreite gesetzlicher Vorgaben und Regelungen von Berufsverbänden. Für ihre Anerkennung im Berufsverband und entsprechend die Zulassung für die Tätigkeit als Heilpraktiker ist die Berufshaftpflichtversicherung notwendige Voraussetzung.

    Behandlungsfehler und Entscheidungsstreitigkeiten in bestimmten Fällen fehlgegangener Behandlungen führen zur Auseinandersetzung um erweiterte Heil-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten.

    Als Vermögensschaden werden sie dem Heilpraktiker vorgeworfen. Sind sie berechtigt, haftet er mit bis in sein privates Vermögen hinein für die Schadensumme. Besonders im Gesundheitsbereich wird die Summe schnell hoch und übersteigt in der Regel die individuelle Leistungsfähigkeit des Heilpraktikers.

    Die Berufshaftpflichtversicherung stellt jedoch auch für die Prüfung der Vorwürfe selbst ein wichtiges Mittel dar, finanzielle und zeitliche Belastungen zu verhindern. Denn bereits der Vorwurf eines Behandlungsfehlers führt in der Regel zu gutachterlicher bis hin zu gerichtlicher Prüfung. Hier muss der Heilpraktiker in Vorleistung gehen, wenn keine Berufshaftpflichtversicherung die Kosten übernimmt.
    In der Berufshaftpflichtversicherung sind Kosten für Prüfung der Vorwürfe, rechtsanwaltliche Vertretung des Heilpraktikers für die Abwehr unberechtigter Forderungen und im äußersten Fall auch die Prozesskosten bei Anfechtung der Zurückweisung enthalten. Damit wird ein wesentlich wichtiger Handlungsspielraum für die berufliche Tätigkeit des Heilpraktikers geschaffen, denn eine wesentliche Belastung wird auf andere Träger verlagert. Die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen fallen nicht in das Volumen der Deckung der Berufshaftpflichtversicherung.


    Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker?


    Absicherung

    Kommt es zum Schadenfall, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Zahlung bis zur Höhe der Deckungssumme für den Heilpraktiker. Die finanzielle Belastung einer solchen, in der Regel umfangreichen Forderung wird damit zu einem wesentlichen, oft existenzsichernden Teil vom Heilpraktiker weg verlagert.
    Die Berufshaftpflichtversicherung stellt den Heilpraktiker von allen Forderungen frei und entschädigt den Forderungssteller bis zur Höhe der Deckung je Schadenfall. Die Schadenfälle können durch Vervielfachung der Deckungssumme erweitert abgedeckt werden. Hier ist der Vergleich von Vorteil, um einen Überblick über aktuelle Angebote über erweiterte Deckungszusagen und andere Ergänzungen des Versicherungsschutzes zu überblicken.


    Rechtsprüfung und Abwehr

    Eingeschlossen in die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker ist, wie oben beschrieben, eine sog. Rechtsschutzfunktion. In der Praxis heißt das: Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt zunächst die Prüfung jedes Schadenvortrags gegenüber dem Heilpraktiker. Auf Grundlage fundierter Bewertung erfolgt die Beurteilung, welche Forderungen berechtigt sind und welche nicht. Berechtigte Forderungen werden nach Maßgabe der vereinbarten Versicherungsleistungen entschädigt, unberechtigte Forderungen zurückgewiesen.

    Bei Einspruch gegen die Zurückweisung übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung für den Heilpraktiker die Prozesskosten bis hin zu einem anerkannten gerichtlichen Urteil.


    Altersvorsorge

    Bei verschiedenen Angeboten zur Berufshaftpflichtversicherung lohnt es sich, ergänzende Leistungen zu prüfen, die parallel zur beruflichen Absicherung einen Teil der Beiträge in Altersvorsorge umleisten. Die Kombinationsangebote sind oft mit Beitragsvergünstigungen im Vergleich zu Einzelabschlüssen verbunden. Der Vergleich fachspezifischer Angebote zeigt, welche Lösungen in Betracht kommen können.


    Was muss bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker beachtet werden?


    Mindestdeckung

    Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker - Kosten Wenn für die Zulassung zur Tätigkeit in einer bestimmten Fachrichtung Anmeldungen und Zulassungen durch eine Berufsgenossenschaft oder einen Dachverband erfolgen müssen, muss häufig obligatorisch eine Berufshaftpflichtversicherung vorgelegt werden.

    In der Regel sind damit Mindestanforderungen verbunden, die die vorliegende Berufshaftpflichtversicherung erfüllen muss, damit eine Zulassung als Heilpraktiker erfolgen kann.

    Der Online-Vergleich stellt die wichtigsten Eigenschaften für die Zulassungsbedingungen für jedes Angebot transparent zusammen.


    Angepasste Deckungssumme

    Ungeachtet eventueller Mindestdeckungen sollte auf eine angemessene und am tatsächliche Risiko orientierte Deckungssumme geachtet werden. Nicht jede heilpraktische Fachrichtung ist mit den gleichen Risiken und potentiellen Schaden- und Folgekosten konfrontiert. Unlukrative Überversicherung und Deckungslücken sollten gleichermaßen vermieden werden.


    Fachrichtungsspezifische Angebote

    Je nach Anbieter werden für einzelner Fachrichtungen spezifische Angebote bereitgestellt. Einzelne Risiken werden getrennt bewertet und der Leistungskatalog wird dem konkreten Risiko entsprechend angeglichen. Im Online-Vergleich werden regelmäßig aktuelle Angebote geführt.


    Welche Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Heilpraktiker sollten verglichen werden?

    Grundsätzlich empfiehlt sich der Vergleich aller wichtigen Fach- und Generalversicherer für Heilpraktiker und Anbieter der Berufshaftpflichtversicherung.

    • Ergo
    • Gothaer
    • Continentale
    • u.a.m.

    Weitere Anbieter werden grundsätzlich und in Rücksicht auf die jeweilige individuelle Situation entsprechend mit in die Suche aufgenommen. Ein optimales Ergebnis liefert der umfassende Vergleich aller relevanten Anbieter und Tarifmodelle.