Ausstellungsversicherung


    Weshalb ist eine Ausstellungsversicherung sinnvoll?

    Ausstellungsversicherung - Eine Frau hängt Bilder auf Bei Ausstellungen und Messen zeigen Unternehmen gern, was sie haben und können.

    Für viele Unternehmen sind Fachausstellungen und -messen existenziell, nicht nur, um mit Kunden oder Partner im Austausch zu bleiben.

    Sowohl die dem Publikum präsentierten Produkte als auch die mitgeführte Präsentationstechnik sind meist hochwertig.

    Treten jedoch Schäden oder Verluste auf (beispielsweise durch einen Brand oder einen Einbruch ins Messe- oder Ausstellungsgebäude), ist dies ein herber Schlag und kann schwerwiegende Folgen für das eigene Unternehmen oder Projekt haben. Eine Geschäftsversicherung reicht da nicht aus, um den Schaden zu regulieren. Denn sie leistet keinen Schadenersatz, sobald die Güter das Unternehmen verlassen haben. Eine Ausstellungsversicherung bietet hier den richtigen Versicherungsschutz, um nicht auf den finanziellen Folgen der Schäden sitzen zu bleiben.

    Sinnvoll ist eine Ausstellungsversicherung somit für all jene, die ihre Produkte auf Veranstaltungen präsentieren. Solche Veranstaltungen können sein:

    • Produktvorstellungen bei Händlern und Handwerkern
    • Messen
    • Tagungen
    • Ausstellungen

    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Ausstellungsversicherung abgedeckt?

    Der Versicherungsschutz umfasst alle im Vertrag benannten Ausstellungsgüter. Auch der Messestand und die Ausrüstung des Standes können versichert werden. Ebenso versicherbar ist die persönliche Habe derer, die den Stand während der Messe oder der Ausstellung betreuen.

    • versicherbare Ausstellungsgüter: zum Beispiel Baumaterialien und Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Computer und Software oder auch Güter aus Keramik, Porzellan und Glas, Demonstrationsmodelle und Warenmuster, Kunst-, Sammler- oder andere wertvolle Objekte wie Gemälde, Antiquitäten oder Skulpturen (auch kommissionierte oder geliehene Exponate)
    • versicherbarer Ausstellungsstand: beispielsweise Stellwände, Schränke und Vitrinen, Beleuchtung und Dekoration

    Mit einer Ausstellungsversicherung werden sämtliche Schäden versichert, die während einer Ausstellung auftreten können. Auch Schäden während des Transportes zum und vom Ausstellungsort sind bei manchen Versicherern versicherbar. Je nach Versicherer können zusätzlich auch solche Schäden versichert werden, die während Aufenthalten oder Lagerungen in einem bestimmten zeitlichen Bezug zur Ausstellung entstehen können (meist 30 Tage).

    Eine Ausstellungsversicherung versichert – je nach Anbieter – die folgenden Gefahren:

    • Diebstahl und Raub, auch inkl. Vandalismus
    • Erdbeben, Überschwemmung oder sonstige elementaren Ereignisse
    • Blitzschlag und Explosion
    • Brand und Leistungswasserschäden
    • Beschädigung durch Bruch
    • Beschädigung durch Böswilligkeit unternehmensfremder Personen
    • Transportmittelunfall
    • Gebäudeeinsturz
    • Abhandenkommen, Liegenlassen oder Vertauschen

    Die Ausstellungsversicherung ersetzt bei Totalschaden oder Verlust den Versicherungswert. Bei Beschädigungen werden von der Versicherung die Kosten für die Reparatur ersetzt, jedoch nur bis zur Höhe des Versicherungswertes. Zusätzlich können von der Versicherung die Kosten übernommen werden:

    • die zur Abwendung oder Minderung von Schäden aufgebracht werden
    • die bei der Schadensfeststellung anfallen (Kosten für Sachverständige)
    • beim Aufräumen des Schadensortes und Beseitigen zerstörter versicherter Güter entstehen

    Was ist bei Abschluss einer Ausstellungsversicherung zu beachten?

    Ausstellungsversicherung - Lächelnder Berater Beim Abschluss einer Ausstellungsversicherung sollte bedacht werden, wie viele Ausstellungen
    und Messen im Jahr geplant sind.

    Die Versicherung kann für eine einmalige Veranstaltung abgeschlossen werden (auch Kurzvertrag oder Einzelversicherung genannt) oder als Jahresvertrag,
    mit dem sämtliche Messen und Ausstellungen des Versicherungsjahres (auch an unterschiedlichen Orten) abgesichert sind.

    Ausstellungsversicherungen werden in der Regel spezifisch auf das jeweilige Unternehmen oder Projekt zugeschnitten. So kann die Versicherung
    die individuellen Bedürfnisse gut absichern. Zusätzlich sollte überprüft werden, ob zusätzlich eine Werkverkehrsversicherung nötig ist. Dies ist der Fall, wenn die Ausstellungsgüter und der Messestand
    in einem unternehmenseigenen Fahrzeug transportiert werden.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Ausstellungsversicherung nicht abgedeckt? Welche Ausschlüsse gibt es?

    Vom Versicherungsschutz einer Ausstellungsversicherung ausgeschlossen werden folgende Sachen:

    • Pelze und Teppiche
    • Schmuck und Kunstgegenstände
    • Antiquitäten
    • wertvolle Sammlungen: Briefe, Münzen und Ähnliches
    • lebende Tiere und Pflanzen

    Im Allgemeinen werden diese Gefahren und Schäden nicht abgedeckt:

    • Witterungseinflüsse durch Ausstellungen im Freien oder in Zelten
    • Schäden durch mangelhafte Verpackungen
    • Schäden durch Montage und Demontage, Bearbeitung und Vorführung
    • Schäden durch Streik und Krieg
    • Entziehung, Beschlagnahmung oder andere behördliche Eingriffe
    • Kernenergie
    • als Waffen verwendete biologische, chemische oder biochemische Substanzen sowie elektromagnetische Wellen

    Sie können jedoch bei manchen Anbietern über besondere Vereinbarungen zum Teil in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.


    Wo gilt der Versicherungsschutz? Wann beginnt er?

    Ausstellungsversicherung - Eine Palette mit Pinseln und einem Wecker Der Versicherungsschutz gilt je nach Anbieter europa- oder weltweit für Messen und Ausstellungen sowie Hin- und Rücktransporte.

    Er beginnt, sobald die versicherten Güter für den Transport zur Ausstellung oder Messe verladen werden.

    Der Versicherungsschutz dauert über den Transport
    und die Ausstellung hinweg an und endet, sobald die präsentierten Güter wieder im Unternehmen oder am Ausgangsort angelangt sind.


    Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Die Versicherungssumme sollte entsprechend der versicherten Werte gewählt werden. Als Orientierung hierbei gilt der Handels- oder Wiederbeschaffungswert (also der tatsächliche Wert der Ware) zu Beginn der Versicherung:

    • ausgestellte Güter: Ein guter Richtwert für die Versicherungssumme ist der Verkaufspreis, sonst der Preis für die Herstellung oder der gemeine Handelswert.
    • Einrichtung des Ausstellungsstandes: Die Versicherungssumme sollte sich am gemeinen Handelswert (inkl. eventueller Kosten für den Transport) orientieren.

    Manche Versicherer bieten Höchstentschädigungsgrenzen an. Diese sind in der Regel gestaffelt und liegen zwischen € 50.000 und € 2 Mio.