Amtshaftpflichtversicherung

     

    versicherungscheck24.de – Amtshaftpflichtversicherung Fehler und Missgeschicke mit kleineren oder größeren Sach- und Personenschäden können jedem passieren, nicht nur im Privatleben, sondern auch im Beruf.

    Während jede Privatperson für einen von ihr verursachten Schaden uneingeschränkt haftet, ist das normalerweise bei Angestellten, die einen Schaden in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit herbeiführen, nicht der Fall.

    Ausgenommen davon sind Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Gemäß §839 BGB kann jeder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Ausübung seiner Tätigkeit für sein Handeln auch persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden. Eine Amtshaftpflichtversicherung als spezielle Form einer Haftpflichtversicherung schützt diese Berufsgruppe und trägt im Schadensfall die entstandenen Kosten. Welche Schäden deckt die Amtshaftpflichtversicherung ab? Wer kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versicherten stellen? Wieviel kostet eine Amtshaftpflichtversicherung und was sollte vorab beachtet werden?


    Welche Schadensfälle deckt eine Amtshaftpflichtversicherung ab?

    Grundsätzlich kann bei einer Amtshaftpflichtversicherung zwischen verschiedenen Arten von Schäden unterschieden werden. Das sind:

    • Schäden, die vom Versicherten bei seinem Arbeitgeber direkt verursacht werden
    • Schäden, die der Versicherte gegenüber einem Dritten in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit herbeiführt, zum Beispiel der Lehrer bei einem Schüler oder der Polizist bei einem Passanten
    • Regressansprüche, die der Dienstherr gegenüber seinem Angestellten (dem Versicherten) geltend macht. Dies ist der Fall, wenn ein geschädigter Dritter seine Schadensersatzansprüche direkt an den Arbeitgeber beziehungsweise die Behörde richtet und nicht an den Verursacher selbst.

    Zu den Schäden, die der Angestellte des öffentlichen Dienstes gegenüber seinem Arbeitgeber verursachen kann, gehören der Verlust oder die Beschädigung von öffentlichem Eigentum, wie

    • Dienstwagen
    • Uniform
    • PC, Laptop, Mobiltelefon
    • Dienstwaffe
    • Mobiliar
    • Schlüssel
    • vertrauliche Unterlagen und Dokumente

    Schadensersatzansprüche, die Dritte gegenüber dem öffentlich Bediensteten stellen, können sein:

    • Vermögensschäden, die aufgrund von fehlerhafter Bearbeitung oder falschen Entscheidungen herbeigeführt wurden. Passiert dies beispielsweise einem Finanzbeamten, kann der Steuerzahler dadurch finanziell benachteiligt werden.
    • Personenschäden, die zum Beispiel aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung geschehen. Lehrer sind davon besonders betroffen. In einem Moment der Unachtsamkeit verletzt sich ein Schüler während des Unterrichts oder eines Klassenausflugs.
    • Sach- und Personenschäden, die bei einem dienstlichen Einsatz geschehen. Während eines Großeinsatzes auf einer öffentlichen Veranstaltung kann ein Polizist ungewollt unbeteiligte Personen verletzen oder auch Sachgegenstände beschädigen, wie beispielsweise ein Auto.

    Für wen empfiehlt sich eine Amtshaftpflichtversicherung?

    Eine Amtshaftpflichtversicherung kann grundsätzlich von fast allen Berufsgruppen in Anspruch genommen werden, die von Vater Staat bezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:

    • Polizisten, Feuerwehrleute
    • Bundesgrenzschutz- sowie Zollbeamte
    • Richter
    • Erzieher, Lehrer
    • Verwaltungsangestellte und Behördenleiter
    • Zeit- und Berufssoldaten

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    Einzige Ausnahmen sind Hebammen, Ärzte und Rettungssanitäter.
    Sie können keine Amtshaftpflichtversicherung abschließen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Amtshaftpflichtversicherung nicht, dennoch ist sie für Beamte, Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes eine durchaus empfehlenswerte Investition, schließlich haften sie in vollem Umfang für den von ihnen während der Dienstzeit verschuldeten Schaden. Bei Personenschäden können die Kosten mitunter auch in die Millionenhöhe steigen. Für einen Beamten kann dies den finanziellen Ruin bedeuten, sofern er keine Amtshaftpflichtversicherung besitzt.


    Welche Leistungen umfasst die Amtshaftpflichtversicherung?

    Eine Amtshaftpflichtversicherung kann in folgenden Bereichen die Schadenregulierung übernehmen  beziehungsweise auch unberechtigte Forderungen rechtlich abwehren:

    • Sachschäden
    • Personenschäden
    • Vermögensschäden

    Vor dem Abschluss der Amtshaftpflichtversicherung sollte gut überlegt sein, welche Leistungen der jeweilige Staatsdiener tatsächlich benötigt. Denn im Gegensatz zu der Haftpflichtversicherung kann eine Amtshaftpflichtverletzung auf die individuellen Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten werden. Der Grund: Ein Polizist trägt ein anderes Gefahrenrisiko als ein Lehrer oder ein Angestellter in der öffentlichen Verwaltung. Daher macht es Sinn, auch nur die möglichen Schäden abzusichern, die auch tatsächlich eintreten können und darüber hinaus die Höhe der Deckungssumme dem jeweiligen Risiko anzupassen. Folgende Aspekte lohnen sich, vor Vertragsabschluss einer Amtshaftpflichtversicherung zu checken:

    • Ist das betreffende Berufsbild mit abgesichert?
    • Besteht ein erhöhtes Berufsrisiko und wird dies von der Amtshaftpflichtversicherung mit abgedeckt?
    • Ist die Höhe der Deckungssumme im Falle eines Schadens ausreichend hoch?

    Wie viel kostet eine Amtshaftpflichtversicherung?

    versicherungscheck24.de – AmtshaftpflichtversicherungEine Amtshaftpflichtversicherung ist im Gegensatz zu anderen Versicherungen relativ preiswert. Zwar variiert der jährliche Beitrag je nach Leistungsumfang, dennoch ist eine günstige Amtshaftpflichtversicherung bereits ab circa 30 Euro im Monat zu haben.

    Das liegt nicht zuletzt daran, dass es generell meist nur sehr wenig gemeldete Schadensfälle gibt, die Dritte direkt gegenüber den Staatsdienern stellen. Vielmehr richten sich die Schadensersatzansprüche häufiger gegen den Arbeitgeber, sprich die jeweilige Behörde.

    Wer Geld bei der Amtshaftpflichtversicherung sparen möchte, der kann beispielsweise seinen Ehepartner, der ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist, in die eigene Amtshaftpflichtversicherung einbeziehen. Außerdem kann es sich lohnen, die Privat- mit der Amtshaftpflichtversicherung zu kombinieren.