Produkthaftpflichtversicherung


    Weshalb ist eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Produkthaftpflichtversicherung - Freundlicher Ansprechpartner Die Produkthaftpflichtversicherung ist für
    produzierende und verarbeitende, auch für
    veredelnde und weiterverarbeitende Unternehmen
    ein wichtiger Baustein im Risikomanagement.
    Fehler in der Produktion können schnell entstehen.

    Nicht immer sind sie aber sofort zu erkennen,
    oder die Tragweite zeigt sich erst nach Auslieferung
    an einen Abnehmer oder einen Endverbraucher.
    Wenn nämlich dort Schäden entstehen, die am
    fertigen Produkt oder einem Bauteil einen
    Folgeschaden verursachen, für den der Produzent haftet.

    Wer ist Produzent bzw. Hersteller?
    Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) legt einen weiten Rahmen um die Beschreibung, wer Hersteller
    eines Produktes sein kann.

    • Fertigung
      Klar ist: Wer Produkt herstellt, sie von Beginn an fertigt, ist Produzent. Er haftet direkt für Folgen von Fehlern, die seine Produkte tragen. Die Ursache der Fehler oder Beschädigungen ist dabei meist unerheblich, der Haftung ist rechtsformal. Sie kann je nach Sachlage zwar weiterverwiesen werden, jedoch auch dafür kommen Kosten und Zeitaufwendungen zusammen. Die Produkthaftpflicht kompensiert bereits hier mögliche Risiken.Die Fertigung eines Produkts liegt nach dem Gesetz auch dann vor, wenn nur Markennamen zu einem eingekauften Produkt hinzugefügt werden oder wenn aus gelieferten Einzelteilen ein neues Produkt zusammengesetzt wird. Im Einzelnen kann hier eine diversifizierte Haftung vorliegen (für fehlerhafte Teile haften möglicherweise die entsprechenden Hersteller). Die Produkthaftpflicht ist auf die Auslösung dieser Haftungsfragen spezialisiert. (ProdHaftG nach BGB I S. 2674, 2002)Umgekehrt ist auch der Zulieferer von Bauteilen haftpflichtig für Folgen und Schäden, die seine gelieferten Teile auf Grund von Produktionsmängeln verursachen. Besonders im internationalen Markt und Handel sind die Auswirkungen von Haftungsfragen oft komplex, sodass eine grundlegende Absicherung des Unternehmens vor Schadenersatzansprüchen oft in nicht absehbarer Dimension nur durch eine angepasste Produkthaftpflicht erreicht werden kann.
    • Einfuhr und Marktfreigabe
      Wer Erzeugnisse einführt und für einen rechtlich beschriebenen Markt freigibt (in der Regel die europäische Handelszone, festgelegt im Abkommen über den europäischen Wirtschaftsbereich). Hier ist nicht nur der spätere Händler in der gesetzlichen Rolle des Produzenten. Auch der Importeur und Zwischenhändler kommt nach der gesetzlichen Beschreibung in die Produkthaftpflicht, wenn spätere Haftungsfragen nicht geklärt sind. Hier sollte unbedingt der Abschluss einer Produkthaftpflicht geklärt werden, um wirtschaftlich erhebliche Risiken zu mindern.
    • Handel und Weitergabe
      Für bestimmte Fälle ist auch der Händler für die Schäden haftbar, die seine verkauften Produkte verursachen. Die Haftung triff dann den Händler, wenn sich der nächste Haftbare nicht ausfindig machen lässt – bei Importware ist das der Importeur des fraglichen Produkts. In diesem Zusammenhang kann den Händler auch dann die Produkthaftpflicht treffen, wenn ihm der Hersteller bekannt ist.

    Für welche Produkte gilt die Produkthaftpflicht?
    Grundsätzlich für alle auslieferbaren, beweglichen Sachen. Auch dann ist von einem Produkt im Sinn der Produkthaftpflicht die Rede, wenn es in andere Produkte absichtsmäßig verbaut wird. Verursacht das Bauteil einen Fehler im nachfolgenden Produkt, kann die Produkthaftpflicht den Hersteller des Bauteils treffen. Das Folgeprodukt muss dabei nicht zwingend eine bewegliche Sache sein. So sind auch Fehler an Bauten, die durch eingebaute Geräte oder fehlerhafte Materialteile verursacht werden, regelmäßig Ursachen für ein Eintreten der Produkthaftpflichtversicherung.


    Infografik

    Produkthaftpflichtversicherung - Infografik


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind in einer Produkthaftpflichtversicherung versichert?

    • Produktionsfehler: Ersatz von Vermögensschäden, Produktionsausfällen beim Kunden
      Kommt es durch Produktionsfehler an der ausgelieferten Sache und verursachen sie beim Abnehmer Schäden, greift die Produkthaftpflicht. Sie ersetzt vermögenswerte Schäden, wie bei Produktionsausfällen, wenn das fehlerhafte Produkt eine Maschine oder Teil einer Maschine beim Abnehmer war. Hier wird auch die Fehlproduktion – je nach Gestaltung der Produkthaftpflicht und Lage der Haftung – ersetzt.
    • Fehlen zugesicherter Eigenschaften
      Bei der Produktion, im Verlauf der Veredelungskette oder durch logistische Fehler kann es dazu kommen, dass Produkte an den Abnehmer geraten, denen bestimmte Eigenschaften fehlen. Sie werden der vertriebenen Sache entsprechend in der Regel vertraglich fixiert und sind oft Grundlage für den Erwerb des Produkts. Fehlen ihm die zugesicherten Eigenschaften, kann es also die anvisierte Aufgabe nicht erfüllen und entsteht dem Abnehmer daraus ein Schaden, Verlust oder Einbussen, greift die Produkthaftpflicht.
    • Personenschäden auf der Verwendung fehlerhafter Produkte, auch Sachschäden
      In besonders schweren Fällen kann es zu Unfällen und Verletzungen kommen, die Fehler am Produkt verursacht haben. Der Hersteller haftet. Die Produkthaftpflichtversicherung ersetzt die Kosten für Schadenersatz, für die Wiederherstellung der Gesundheit oder, bei Sachschäden, entsprechenden Materialersatz.
    • Rückruf
      Müssen wegen bekannt gewordener Mängel Produkte zurückgerufen werden, um größeren Schaden abzuwenden, kann je nach Gestaltung der Produkthaftpflicht, die Versicherung die Kosten dafür ersetzen. Auch Kosten für Umbauten beim Abnehmer (Ausbau eines defekten und Einbau eines fehlerlosen Gerätes) werden von der Produkthaftpflicht getragen.
    • Rechtsprüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
      Die Produkthaftpflicht übernimmt im Falle einer erhobenen Schadenersatzforderung die Prüfung der Berechtigung. Das umschließt die Analyse des Schadenfalls und die Bewertung, wer für den Schaden tatsächlich haften muss. Je nach konkreter Sachlage verteilt die Produkthaftpflicht die Leistungen auf beteiligte Mithaftende. Trifft der Vorwurf der Haftung nicht zu, kann die Forderung auch vollständig zurückgewiesen werden. Der Instanzenweg kann dafür je nach Ermessen der Versicherung durchschritten werden. Kosten hierfür trägt die Produkthaftpflicht.

     


    Was ist bei Abschluss einer Produkthaftpflicht zu beachten?

    Produkthaftpflichtversicherung - Lächelnde Frau mit Ordnern Gilt für die Verbraucherkette nach Auslieferung
    Die Produkthaftpflicht sichert das Unternehmen gegen Schadenersatzforderungen, die aus dem Gebrauch hergestellter oder gehandelter (auch importierter) Produkte resultieren. Die Ersatzleistungen beziehen sich auf die Abnehmer, denen das Produkt zugegangen ist.

    Die Entschädigung richtet sich nach außen für das versicherte Unternehmen, das von den Zahlungen freigestellt wird. Für die Kompensation der Schäden an den fehlerhaften Produkten selbst trägt die Produkthaftpflicht keine Ersatzkosten oder sonstigen Aufwendungen.

    Das Gesetz schließt in die Produkthaftpflicht auch die Auslieferung von Elektrizität in Produktform mit ein Die Produkthaftpflicht kann auch von Energieunternehmen beansprucht werden. Im ProdHaftG ist explizit die Auslieferung von Elektrizität Teil der Produktdefinition.

    Ersatzleistungen auch dann, wenn Fehler von gelieferten Teilen erst bei Einbau wirksam werden
    Die Produkthaftpflicht greift auch dann, wenn das ausgelieferte Produkt zunächst dem Anschein nach fehlerfrei ist, jedoch in Wechselwirkung mit anderen Komponenten eines Folgeerzeugnisses fehlerhaft funktioniert. Kommt es durch die Zusammenwirkung zu einer Aufteilung der Haftungsfrage, greift die Produkthaftpflicht entsprechend anteilig.

     


    Welche Kosten werden bei einer Produkthaftpflicht im Schadenfall übernommen?

    Die Produkthaftpflicht ist in ihrer versicherungsadministrativen Anlage eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist mit einer separaten Deckung ausgestattet und kann mit abweichenden Selbstbehalten vereinbart werden. Versichert werden in der Produkthaftpflicht Vermögensschäden. Ziel ist der Ersatz von Kosten, die aus Schadenersatzansprüchen auf Grund der Verwendung fehlerhafter Produkte den jeweiligen Hersteller treffen.

    • Die Schadenersatzleistung
      Wichtigste Leistung ist die Übernahme von Kosten, die aus Schadenersatzansprüchen resultieren. Die Produkthaftpflicht trägt bis zur Höhe der vereinbarten Deckung Kosten für Ersatz von Gütern, Folgeschäden, Personenschäden und Sachschäden sowie zutreffende und nachweisliche Vermögensschäden und Schäden für Betriebsausfälle beim Abnehmer (je nach Sachlage und Vereinbarung über die Produkthaftpflicht).
    • Die Bedeutung der rechtlichen Leistungen der Produkthaftpflicht
      Herausgehobene Bedeutung hat die Übernahme von Rechtsschutzfunktionen, die in die Leistungen der Produkthaftpflicht eingeschlossen ist. Sie sichern für den Versicherungsnehmer die Bewertung der erhobenen Ansprüche zu und ordnen die Forderungen der Berechtigung nach. In der Regel sind Produkthaftungen komplex, weil verschiedene Zulieferer mit verschiedenen Bauteilen und Baugruppen betroffen sind. Die Haftungsfrage kann oft nur durch genaue Expertise geklärt werden. Die Kosten für die Bewertung und die Zuordnung der Forderungen, bis hin zur vollständigen Zurückweisung unberechtigter Forderungen, trägt die Produkthaftpflicht.

    Hinweis: Die Kosten für Leistungen aus der passiven Rechtsschutzfunktion der Produkthaftpflicht werden nicht dem vereinbarten Deckungsrahmen angelastet, sondern vollständige von der Versicherung getragen.
    Die Deckungssumme steht für den verhandelten Fall oder für nachfolgende Schadenfälle entsprechend vollumfänglich zur Verfügung.

    • Gesamtschuldnerische Haftung: Kostenübernahme für Anteile und Rechtsklärung
      Kommt es zu einer Haftung für einen Produkt- oder Auslieferungsfehler, der mehrere Parteien gleichermaßen betrifft, haften sie jeweils gesamtschuldnerisch. Die Risikolage ist in diesem Fällen komplex. Fällt ein Mithaftender aus, treten automatisch die Gesamtschuldner in die Leistungsverpflichtung ein. Die Produkthaftpflicht trägt diese Erhöhungen mit. Sie kann im Vorfeld bereits Sorge tragen für die korrekte Aufteilung der Haftungsfrage und entsprechend der zu leistenden Schadenfreistellungen durch die jeweiligen Parteien.

    Welche Kosten werden bei einer Produkthaftpflicht im Schadenfall nicht übernommen?

    Schadenersatz, wenn der Schaden nicht ursächlich beim Produzenten gelegen hat
    Wie weiter oben beschrieben kann es im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen aus der Produkthaftung zu komplexen Situationen kommen, deren Bewertung durch Fachleute, Rechtsberater und Gutachter erfolgen muss. Die Produkthaftpflicht prüft die Voraussetzungen einer Schadenersatzforderung. Stellt sich im Laufe der Prüfung heraus, dass der verursachte Schaden nicht ursächlich dem Produzenten anzulasten ist, tritt die Versicherung nicht ein.

    Ersatzleistungen dem Versicherungsnehmer gegenüber für Fehler an selbst hergestellten Sachen
    Leistungen, die sich an den Versicherungsnehmer richten, werden von der Produkthaftpflicht nicht übernommen. Im Zentrum von Schadenersatz infolge von Produktfehlern steht der Ausgleich gegenüber dem Geschädigten. Auch Kosten für Schadenminderung (z.B. Rückruf) können in die Produkthaftpflicht eingeschlossen sein. Der Ersatz der fehlerhaften oder schadhaften Produkte dem Versicherungsnehmer gegenüber im Sinne einer Neu- oder Ersatzproduktion wird von der Produkthaftpflicht nicht getragen.

    Vorsätzlich oder wissentlich fehlerhaft produzierte Gegenstände
    Wie die meisten Haftpflichtversicherungen tritt auch die Produkthaftpflicht nicht ein, wenn Schäden oder Fehler auf Vorsatzhandlungen oder strafbare Handlungen oder wissentliche Unterlassungen zurückgehen.
    Die Produkthaftpflicht zielt auf den Ausgleich von Schäden nach Fahrlässigkeit und menschlich-technischem Versagen ab.

    Strafzahlungen bei Verstoß gegen Gesetze
    Unabhängig von Leistungen zur Schadenersatzkompensation kommt es bei zu leistenden Strafzahlungen des Versicherten nicht zum Einsatz der Produkthaftpflicht. Nicht immer ist die Haftungsfrage bzw. die Übernahme der Schadenersatzregelung davon ebenfalls betroffen. Für Strafzahlungen selbst jedoch muss des betroffene Unternehmen selbst aufkommen.

    Produkthaftpflichtversicherung - Sparschwein mit Unterlagen

    Wie verhalte ich mich bei einer Produkthaftpflicht im Schadenfall?

    Der Schadenfall in der Produkthaftpflicht tritt ein, wenn durch eine produzierte oder importierte oder in Umlauf gebrachte Sache beim Abnehmer ein Schaden entsteht. Der Schaden muss auf Fehler am Produkt zurückzuführen sein.

    Werden Schadenersatzansprüche an das Unternehmen gemeldet, sollte umgehend die zuständige Schadenabteilung der Produkthaftpflicht informiert werden. In der Regel bestehen 24/7-Services zur Aufnahme und Erstbewertung von Schadenfällen.

    In den meisten Fällen übernimmt die Produkthaftpflicht die Prüfung nach Berechtigung der Forderung. Das Unternehmen kann jedoch eigene Anteile zur Aufklärung der Forderung leisten, in dem es für den beschriebenen Fehler bzw. die mutmaßliche Schadenquelle und -ursache entsprechende Datenblätter, Konstruktionsbeschreibungen, etc., bereitstellt.

    Die nachfolgend nötige Dokumentation für die ordentliche Produktion und über die Maßnahmen zur Minimierung des Verwendungsrisikos bzw. des Schadenrisikos bei Einsatz der Produkte muss entsprechend während der laufenden Produktion mitgeleistet werden. Dazu zählt je nach Versicherung auch der Nachweis der ordentlichen und dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Konstruktion. Eingeschlossen können ebenfalls geeignete Produkttests sein, die vor Veräußerung der schadenursächlichen Sache erfolgt sind.

    Die Produkthaftpflicht übernimmt für die Regulierung des Schadens das weitere Vorgehen. Darin eingeschlossen ist die administrative Bearbeitung, die Kommunikation mit dem Geschädigten und ggf. die rechtliche Klärung der Haftungsfrage.

    Das versicherte Unternehmen muss für alle Phasen der Schadenregulierung die angefragten Daten bereitstellen.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Versicherungsschutz für produzierende, importierende oder weiterverarbeitende Unternehmen
    Die Produkthaftpflicht beginnt mit dem Inverkehrbringen des Produktes, der Auslieferung oder, bei verbauten Sachen, mit dem Ende des Einbaus und der Nutzung der Sache.

    Die Produkthaftpflicht als erweiterte Produkthaftpflicht der Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich damit insgesamt auf die versicherten Sachen, die das Unternehmen an einen Abnehmer weitergibt. Die Beschaffenheit der jeweiligen Sache entscheidet darüber, welches Kriterium für den Beginn des Versicherungsschutzes angewandt wird.

    In den meisten Fällen wird der Zeitpunkt der Produktionsauslieferung zum Referenzzeitpunkt für den Versicherungsbeginn. Je nachdem, ob das Produkt beim Abnehmer weiterverarbeitet wird oder es an den Endabnehmer abgegeben wird, greifen zwischenzeitlich eventuell andere betriebliche Produktionsversicherungen, die ggf. Transport oder Lagerung absichern.

    Der Versicherungsbeginn liegt bei Produkten, die direkt aus der Produktion (hier zählt auch die Veredelung vorbereiteter Produkte durch Aufbringung von Markennamen und -bezeichnungen als Produktion) an einen Endverbraucher abgegeben werden, beginnt die Produkthaftpflicht mit dem Zeitpunkt der Übergabe.

    Wird das Produkt in ein Folgeprodukt eingebaut, beginnt der Versicherungsschutz durch die Produkthaftpflicht mit Übergabe an den weiterverarbeitenden Abnehmer. U.U. kann ein Produktionsfehler, für den die Produkthaftpflicht aufkommen muss, erst in Wechselwirkung mit anderen Teilen eines Endproduktes. Je nach Sachlage greift die Versicherung ebenfalls. Auch Wechselwirkungen oder Fehler, die er am Endprodukt auftreten, aber auf einen Fehler beim ausgelieferten Produkt zurückgehen, werden gedeckt. Hier kann es zu gleicher Ursachenhaftung mehrerer Hersteller unterschiedlicher Komponenten kommen. Die Produkthaftpflicht sorgt für eine Analyse der Schadenursachen und für eine Klärung der Haftungshintergründe und -verpflichtungen.

    Für Produktionsunternehmen wird die Produkthaftpflicht als grundlegende Versicherung für den Liefer- und Produktionsbetrieb konzipiert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Auslieferung der produzierten Sachen.

    Versicherungsschutz der Produkthaftpflicht für ausgeführte Arbeiten und Dienstleistungen
    Die gesetzliche Haftpflicht für Unternehmen und Unternehmer gilt auch für erbrachte Dienstleistungen und ausgeführte Arbeiten sowie das dafür eingesetzte Material. Hier beginnt der Versicherungsschutz mit dem Ende der ausgeführten Arbeiten (je nach Art der Arbeit in Verbindung mit einer Übergabe o.ä.) oder dem Abschluss der Dienstleistungstätigkeit.

    Werden Waren oder Produkte verbaut (z.B. ein Wasserhahn bei eine Sanitärinstallation), gilt die gesetzliche Haftpflicht auch für das ordentliche Funktionieren dieser Bauteile. Schäden, die aus einem Defekt entstehen, können, je nach Sachlage, zunächst in die Haftpflicht desjenigen wirken, der das Bauteil eingebaut hat. Hier sorgt die Produkthaftpflicht für entsprechende Risikodeckung. Sie deckt entweder die entstandenen Schäden oder sorgt für eine Aufklärung der Haftpflicht, wenn die Haftungslage unklar ist. Hier sorgt sie für eine Abfederung von Gerichtskosten und Rechtspflegekosten.

     


    Welche Deckungssumme oder Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Produkthaftpflichtversicherung - Geldscheine in der Hand Die Produkthaftpflicht deckt in der Regel
    die Höhe beim jeweiligen Schadenfall.

    So werden Personenschäden, Sachschäden
    und Vermögensschäden je Schadenfall versichert.

    Personenschäden werden nach Standard mit mind.
    2 Mio. Euro und Sachschäden mit mind. 1 Mio. Euro.

    • Risikoaspekt
      Die Deckungssummen sollten sich jedoch grundsätzlich am jeweiligen Risikopotential des Unternehmens orientieren. Produkte werden je nach Verwendung und Herstellungsprozess mit verschiedenen Risiken ausgeliefert, auch die Reichweite des Produktes am Markt und das Potential von Folgeschäden oder Schäden in Wechselwirkungen (wie bspw. Zulieferer von Bauteilen, die vornehmlich zur Fertigung weiterer Produkte verbaut werden) spielen bei der Bewertung des Risikopotentials eine Rolle. Diese Faktoren sollten leiten, welche Deckung sinnvoll ist.
    • Wirtschaftlichkeitsaspekt
      Die Bewertung des Risikopotentials soll vornehmlich Deckungslücken schließen und vermeiden, wirtschaftlich einschneidende Eigenverpflichtungen des haftbaren Unternehmens im Schadenfall zu verursachen.Ein weiterer Aspekt zur Bewertung der Deckungssumme ist wirtschaftlicher Natur. Die kalkulierte Deckung und die Bestimmung der Vervielfachung der Deckungshöhe je Schadenfall wirkt wesentlich auf die Versicherungsrate und muss deswegen möglichst genau am tatsächlichen Risiko ausgerichtet werden, um Überzahlung und unrealistische und damit unwirtschaftliche Deckung zu vermeiden.

    Hinweise auf die Bewertung der passenden Deckung für die Produkthaftpflicht sind aus statistischen Erfahrungen und konkreter Schadenszenarien zu ziehen. Versicherungsfachleute helfen bei der Bewertung. In der Regel lassen sich Deckungssummen individuell an die jeweiligen Anforderungen des Unternehmens anpassen.

     


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Risikobewertung
    Eine grundlegende Bewertung ist die Art des Gegenstands, für den die Versicherungsdeckung erreicht werden soll. Zusätzlich wird dafür die Größe des Unternehmens, eventueller Chargen- oder Dienstleistungsumfang und weitere Risikofaktoren bewertet, die eine grundlegende Einstufung für die Berechnung der Versicherungsbeiträge ermöglichen.

    Deckungssumme
    Je nach Anforderungen des Unternehmens variiert die Deckungssumme für die einzelnen Schadenarten. Besonders die Höhe nachfolgender Schäden, die in vielen Fällen als Vermögensschäden deklariert werden, müssen passgenau kalkuliert werden, um unwirtschaftliche Beiträge zu vermeiden.
    Wichtiger ist jedoch die ausreichende Deckung. In vielen Fällen tragen Haftpflichtschäden ein erhebliches Volumen. Die Produkthaftpflicht übernimmt Schadenersatzleistungen jedoch nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckung. Besteht zwischen dem tatsächlichen Schaden und der maximalen Deckung eine Lücke, muss das Unternehmen selbst kompensieren. Die wirtschaftlichen Folgen können einschneidend sein.

    Laufzeit des Vertrags
    Die Vereinbarung der Laufzeit für den Vertrag beeinflusst bei vielen Produkthaftpflicht Versicherungen die Höhe der Versicherungsrate. Längere vertragliche Bindungen werden in der Regel mit Vergünstigungen durch den Versicherer versehen. Je nach wirtschaftlichem Umfeld und Angebot lassen sich ggf. durch kalkulierbar längerfristige Verträge Beiträge einsparen.

    Vorschäden
    Musste das Unternehmen bereits Schadenfälle in der Vergangenheit über die Produkthaftpflicht abwickeln, wirkt sich das in der Regel auf die Vereinbarung des Versicherungsbeitrags aus. Konkret hängt die Auswirkung vom aktuellen Angebote im Bereich der Produkthaftpflicht ab und vom Anbieter selbst.

     


    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Produkthaftpflicht?

    Der Vergleich der Produkthaftpflicht hilft sicherzustellen, das günstigste Angebot für die eigenen Ansprüche zur Absicherung der Produktion oder der Dienstleistungen abzuschließen. Die Produkthaftpflicht ist eine Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung. Der Vergleich muss sich hier also auf das Gesamtpaket der Betriebshaftpflichtversicherung beziehen. Daran sollte die Neuausrichtung der Produkthaftpflicht orientiert werden.

    Besonderheit eigener Deckungssummen
    Die Produkthaftpflicht wird jedoch innerhalb der Absicherung der Betriebshaftpflichtversicherung mit eigenen Deckungssummen versehen. Je nach Ausrichtung des Unternehmens wird diese separate Vereinbarung wichtig für das Risikomanagement insgesamt. Produktionsstarke Unternehmen oder Unternehmen mit großem Risiko in der Produkthaftpflicht ist anzuraten, die Deckung hier besonders genau zu prüfen und die Betriebshaftpflichtversicherung an diesen Anforderungen auszurichten.


    Können die Beiträge zur Produkthaftpflicht von der Steuer abgesetzt werden?

    Die Produkthaftpflicht ist in der Regel Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Vertraglich kann sie zwar mit separatem Beitragsanteil vereinbart werden (auch das variiert je nach Anbieter), jedoch gilt sie steuerrechtlich als inkludiert.

    Entsprechend ist die steuerliche Beurteilung der Produkthaftpflicht der der Betriebshaftpflichtversicherung gleich. Sie gilt insgesamt als wichtige Ausgabe, um die Erfüllung der unternehmerischen Aufgaben zu erfüllen und wird vor diesem Hintergrund als Betriebsausgabe gewertet.

    Damit ist die Produkthaftpflicht innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar. Ihre Veranschlagung erfolgt in der Regel als Betriebsausgabe.

     


    Was ist bei einer Kündigung der Produkthaftpflicht zu beachten?

    Produkthaftpflichtversicherung - Mann liest eine Kündigung aufmerksam Die Produkthaftpflicht ist in die Betriebshaftpflichtversicherung inkludiert.
    In der Regel kann sie nicht von der Betriebshaftpflichtversicherung getrennt gekündigt werden. Das gilt ungeachtet der Tatsache separat vereinbarter Deckungssummen in der Produkthaftpflicht.

    Bei einer Kündigung der Produkthaftpflicht muss
    also die vertragliche Rahmenbedingung der Betriebshaftpflichtversicherung in Betracht gezogen werden.

    Aus dieser Verknüpfung resultiert eine wesentlich erweiterte Notwendigkeit der Beachtung von Wechselwirkungen. So gilt auch umgekehrt: Wird die Betriebshaftpflichtversicherung gekündigt,
    endet auch der Versicherungsschutz der Produkthaftpflicht.

    Die Bewertung, wann die Produkthaftpflicht gekündigt werden soll, richtet sich vor diesem Hintergrund also im wesentlichen nach eine Gesamtbeurteilung der unternehmerischen Risikosituation. Ist eine Weiterdeckung über eine Produkthaftpflicht nicht mehr nötig, muss in
    der Regel das Risikokonzept der Betriebshaftpflichtversicherung für das Unternehmen generell
    überarbeitet werden.

    Je nach Vertragslage lässt sich die Zusatzdeckung der Produkthaftpflicht aus der Betriebshaftpflichtversicherung heraus kündigen. Sie wird dann als einzelgeltende Absicherung
    nicht weitergeführt. Die Kündigungsfristen sind dafür im Versicherungsvertrag geregelt.

     


    Was ist bei einem Wechsel der Produkthaftpflicht zu beachten?

    • Wechsel der Produkthaftpflicht aus wirtschaftlichen Gründen
      In den meisten Fällen soll die Produkthaftpflicht aus wirtschaftlichen Gründen gewechselt werden, um Beitragseinsparungen zu ermöglichen. Hier ist der erste notwendige Schritt ein valider Vergleich. Vergleichsportale bieten dafür eine umfangreiche Datengrundlage, die aus gezielt zugeschnittenen Abfragen bei allen relevanten Anbietern der Produkthaftpflicht ausgewählt werden.Der Wechsel der Produkthaftpflicht ist in der Regel mit einem Wechsel der Betriebshaftpflichtversicherung verbunden. Dabei kann beim gleichen Anbieter in einen anderen Vertrag gewechselt werden (Verhandlungsfrage) oder über einen Vergleich ein umfassend angepasstes Risikokonzept erstellt werden. Entscheidend für die Beurteilung ist die Kostenfrage unter Berücksichtigung aller wichtigen Deckungs- und Absicherungsfaktoren, die für das Unternehmen wichtig sind. In die Risikoeinschätzung sollte die Beurteilung möglicher Schadensummen einfließen.
    • Wechsel der Produkthaftpflicht aus unternehmerischen Gründen
      Ändert sich das unternehmerische Profil einer Firma, muss oft auch der Versicherungsschutz angepasst werden. Wird bspw. die Produktion an einer bestimmten Stelle ausgeweitet, sollte die passende Deckung der Produkthaftpflicht überprüft werden. Hier kann ein Wechsel angezeigt sein, um die Deckung auf dem aktuellen Stand zu halten und die Kosten für die angepasste Versicherung zu kontrollieren.Ähnliches gilt für eine Verringerung der Versicherungsleistung. Hier kann eine Neuausrichtung der Betriebshaftpflichtversicherung zu einer optimalen Einsparung an Versicherungsbeiträgen führen.