Für jeden der Wohneigentum besitzt, sollte der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine Selbstverständlichkeit sein. Kaum jemand wäre in der Lage einen schweren Schaden an den eigenen vier Wänden aus eigener Tasche zu begleichen.
In der Regel versichert eine Wohnbauversicherung gegen die Risiken von:
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Brand und
- Vandalismus
Über dementsprechende Erweiterungen können auch Schäden aufgrund von Überschwemmungen, Erdbeben, oder Lawinen abgedeckt werden.
Was Brandschäden betrifft, ist die Brandstiftung traurigerweise die mit Abstand häufigste Ursache. Statistisch gesehen wird in irgendwo in Deutschland alle 23 Minuten ein Brand gelegt.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brandstiftung?
Hier gibt es eine gute Nachricht, denn prinzipiell zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Brandstiftung. Vorausgesetzt, es ist bewiesen dass Sie als Versicherungsnehmer den Brand nicht selbst verursacht haben. Die in der Wohngebäude integrierte Feuerversicherung leistet finanziellen Ersatz bei
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
Wobei bezüglich des Brands eben auch die Brandeinstiftung mit eingeschossen ist.
Dasselbe gilt übrigens auch für den Rohbau, denn die meisten Versicherer bieten eine kostenlose Vorversicherung für die Bauphase an, somit ist auch ihr Rohbau vor Brandschäden geschützt. Auch beim noch unfertigen Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brandstiftung.
Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Brandstiftung?
Generell gesehen zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Brandstiftung, vorausgesetzt:
- der Brand wurde nicht vom Versicherungsnehmer selbst gelegt
- der betreffende Gebäudeteil ist nicht Inhalt der Versicherungspolice
- die Bausubstanz des Gebäudes ist vom Brand betroffen und nicht lediglich die Inneneinrichtung
Kommt es tatsächlich zu einem Brandschaden an Ihrem Gebäude, melden Sie dies schnellstmöglich Ihrer Versicherung. Dokumentieren Sie außerdem die entstandenen Schäden möglichst detailliert anhand von Fotos und erstellen Sie im Anschluss eine genaue Schadensauflistung. Warten Sie bitte unbedingt mit den Aufräumarbeiten bis Ihre Versicherung das Ok dafür gibt, so vermeiden Sie, dass etwaige Beweismittel verloren gehen. Auch wenn man nur hoffen kann, dass man nie in diese Situation kommt, wenn Sie diese im Fall der Fälle ein paar wenige Regeln beherzigen, zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Brandstiftung.