Ein Feuerausbruch zählt wohl zu den allerschlimmsten Szenarien eines jeden Eigenheimbesitzers. Kein Wunder, vermag bereits ein kleiner Funke ein ganzes Gebäude innerhalb kürzester Zeit vollständig zu zerstören. Es gilt sich auch aus finanzieller Sicht, vor den Gefahren eines möglichen Feuerausbruchs zu schützen. Ein Muss für jeden Eigentümer ist daher eine Wohngebäudeversicherung, die bei einem Brand genauso einspringt, wie bei einem Rohrbruch, oder einem Schaden aufgrund von Wetterkapriolen.
Die Wohngebäudeversicherung versichert all das, was bei einem möglichen Auszug nicht mitgenommen werden könnte, da es fest mit dem Gebäude verbunden ist. Dazu zählen unter anderem:
- Mauerwerk
- Türen
- Fenster
- Treppen
- Balkone oder auch
- die Einbauküche
Der Versicherungsschutz betrifft sowohl das Haupt- als auch sämtliche Nebengebäude, die Garage, ein Gartenhaus oder den Geräteschuppen.
So schützt Sie eine Wohngebäudeversicherung bei einem Brand
Dabei sind Sie durch eine Wohngebäudeversicherung sowohl bei einem Brand, als auch bei:
- Explosion
- Blitzschlag
- Leitungswasser
- Vandalismus, sowie
- Sturm und Hagel
versichert.
Praktischerweise ist bei den meisten Anbietern auch der Rohbau vor den Risiken eines Feuers beitragsfrei mit abgesichert, wenn Sie sich schon zu Baubeginn für eine Wohngebäudeversicherung entscheiden. In dem Moment, wo das Gebäude bezugsfertig ist, geht diese Feuerrohbauversicherung direkt in eine Wohngebäudeversicherung über. Brand-technisch gesehen sind sie damit natürlich auch noch nach dem Einzug abgesichert.
Wie definiert sich bei einer Wohngebäudeversicherung ein Brand?
Aus versicherungstechnischer Sicht ist ein Brand ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat. Darunter zählt zum Beispiel ein Brandanschlag, eine Explosion oder auch ein Blitzeinschlag. Der Brand muss sich außerdem von selbst ausbreiten, damit die entstandenen Schäden unter den Versicherungsschutz fallen. Nicht versichert sind demnach Brandschäden die aufgrund von Nutzfeuer entstanden sind.
Wie funktioniert das Reglement der Wohngebäudeversicherung nach einem Brandausbruch?
Sollte es tatsächlich zu einem Schaden an Ihren eigenen vier Wänden kommen, so kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung und melden Sie den Schadensfall. Halten Sie die Beschädigungen wenn möglich bildlich fest, und denken Sie daran, mit dem Aufräumarbeiten erst dann zu beginnen, wenn der Versicherer das Ok dafür gibt.