Vertrauensschadenversicherung


    Warum ist eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll?

    Vertrauensschadenversicherung - freundliche Chefin Unternehmen leiten ihre Reputation nicht nur aus innovativen Produkten, gutem Service, umfassender Auftragsbetreuung oder Pünktlichkeit und Verlässlichkeit dem Kunden bzw. dem Auftraggeber gegenüber ab.

    Auch das verlässliche Handeln der Mitarbeiter spielt eine wichtige Rolle – meist die entscheidende, denn die Mitarbeiter sind
    das Gesicht des Unternehmens zu Kunden
    und Auftraggebern hin.

    Ein sogenannter Vertrauensschaden entsteht dann, wenn ein verantwortlicher Mitarbeiter unredlich handelt und das Unternehmen selbst oder ein Dritter, der in einer Außenverbindung mit dem Unternehmen steht, dadurch einen Schaden erleidet.

    In den meisten Fällen, die durch eine Vertrauensschadenversicherung erfasst und kompensiert werden, sind Vermögensschäden auszugleichen. Zum Beispiel würde einem Auftraggeber, der einen Vorschuss auf eine Fertigung geleistet hat, je nach Sachlage der Ausgleich seiner Zahlung zustehen, wenn sie im Unternehmen, das den Auftrag angenommen hat, von einem Manager veruntreut oder unterschlagen wurde.

    Es haftet das Unternehmen für das Vergehen. Dem Auftraggeber entsteht ein Schaden insofern, als das sein Auftrag wahrscheinlich nicht ausgeführt werden kann. Dem Unternehmen selbst entsteht ein direkter Schaden durch den Auftragsverlust und darüber hinaus ein Reputationsschaden, der das Vertrauen nicht nur des betroffenen Auftraggebers, sondern auch anderer potentieller Kunden beschreibt, die in ihrer Einschätzung des Unternehmens nunmehr negativ beeinflusst worden sind.

    Die besondere Leistung der Vertrauensschadenversicherung besteht darin, dass sie sowohl den Versicherungsnehmer selbst begünstigt als auch einen geschädigten Dritten. Grundlage für die Leistung der Versicherung und damit für die Beschreibung des Schadenfalls ist ein Schaden, für den das Unternehmen oder ein Organ oder Mitarbeiter des Unternehmens haftet. Die Organhaftung wird auch und insbesondere durch die konkret zugrunde liegende Straftat nicht ausgehebelt. Wichtig ist, dass ein Schaden entstanden ist, der in den Verantwortungs- und Handlungsbereich des Unternehmens fällt (umgangssprachlich ausgedrückt). So würde im oben beschriebenen Fall die Vertrauensschadenversicherung auch dann zahlen, wenn der Auftrag durchgeführt wird, die verlustigen Mittel aus der Unterschlagung aber durch Eigenaufwendungen des Unternehmens kompensiert werden mussten.


    Welche Gefahren und Schäden sind in der Vertrauensschadenversicherung versichert?

    • Angestellte des Unternehmens
      Die Vertrauensschadenversicherung umfasst als Personenkreis, der den Schadenfall auslösen kann, alle Angestellten und Mitarbeiter eines Unternehmens. Die Bandbreite für Risiken durch persönliche Fehlhandlungen, Missbrauch der Position im Unternehmen oder Zugang zur vertraulichen Daten oder zum Zahlungsverkehr ist mit dieser Festlegung des Personenkreises maximal weit erfasst. Die Einstiegsüberprüfung der Mitarbeiter ist trotzdem weiterhin nötig. Die Vertrauensschadenversicherung gibt jedoch auch eigene Kriterien der Überprüfung vor, sichert jedoch weitgehend durch nachgelagerte Leistungsanpassung ab. Dem Unternehmen wird sein Schaden sofort ausgeglichen, ebenso der ggf. aufgetretene Schaden beim Kunden, und in der Regel erst im Nachgang wird die Versicherung den Verantwortlichen um Ausgleich angehen.
    • Erweiterter Personenkreis
      Die Vertrauensschadenversicherung greift im Allgemeinen nicht nur für die direkten Angestellten und Mitarbeiter eines Unternehmens. Auch regelmäßige Dienstleister, Zeitarbeiter, Aushilfsarbeiter oder Servicearbeiter von Subunternehmer sind erfasst. Vor allem im Zusammenhang mit Geheimnisverrat oder ähnlichen Delikten ist hier dieser Einschluss besonders wichtig. So können wesentliche Kostenfaktoren kompensiert werden, die bspw. als Schaden nach nötig gewordener Umstellung der Produktionsvorgänge oder ähnliche notwendige Reaktionen des Unternehmens aufgelaufen sind.
    • Schäden am Unternehmen durch kriminelle Handlungen von außen
      Je nach Anbieter können in die Versicherungsleistungen auch Ausgleichszahlungen eingeschlossen werden, die ausschließlich das versicherte Unternehmen selbst begünstigen. Das sind vor allem Leistungen im Sinne von Kostenersatz, die nach kriminellen Akten von außerhalb des Unternehmens nötig werden bzw. direkte Schäden, die durch solche Ereignisse auftreten.
    • Wirtschaftsspionage
      Zu solcher Art Schaden zählt bspw. die Konsequenz aus Wirtschaftsspionage. Verratene Produktmuster, die den Markt erreichen, ohne dass das Unternehmen selbst davon profitiert, unerlaubte Weitergabe von Wissen über Produktionsabläufe oder ähnlich gearteter Geheimnisverrat bzw. klare Akte von Wirtschaftsspionage können in die Kompensationsleistungen der Vertrauensschadenversicherung aufgenommen werden. Bemessungsgrundlage ist auch hier der entstandene Schaden, wie er von versicherten Unternehmen dargelegt werden kann.
    • IT-Sicherheitsvorfälle
      Auch Einschnitte durch sogenanntes Hacking, also der unerlaubte Zugriff Dritter auf IT-Strukturen eines Unternehmens, können über die Vertrauensschadenversicherung ausgeglichen werden. Besonders dann, wenn die Arbeit auf dem IT-Sektor für das Unternehmen eine Schlüsselbedeutung hat, sollte diese Absicherung mit erwogen werden.
      Wie und in welchem Umfang hier Leistungen angeboten werden, hängt starkt vom Versicherungsunternehmen ab. Im Versicherungsvergleich sind die entsprechenden Eckdaten transparent und übersichtlich aufgezeigt.

    Vertrauensschadenversicherung - Business Team

    Was ist vor dem Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung wichtig?

    Die Vertrauensschadenversicherung muss in der Versicherungsportfolio des Unternehmens eingegliedert werden. Dazu muss vorab eine Prüfung erfolgen, wie hoch potentieller Schaden sein kann, den in Mitarbeiter anrichten kann, und darauf die resultierende Wahrscheinlichkeit. Nicht alle Formen und Größen von Unternehmen profitieren in der Unternehmenssicherheit vom Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung.

    Ab einer bestimmten Größe des Unternehmens sollte eine Absicherung über die Vertrauensschadenversicherung erwogen werden. Besonders, wenn durch die Bestimmung er Hierarchiestruktur im Unternehmen bestimmte Risiken wahrscheinlicher werden, muss der Versicherungsschutz ausreichend hoch und verlässlich konzipiert worden sein.

    Insgesamt ist ein Schaden, den ein Imageverlust anrichten kann, nicht gut und seriös vorhersagbar. Doch die Absicherung dagegen sollte im konkreten Fall geprüft werden, die Deckungshöhe orientiert an den Werten, die das Unternehmen in seiner Wirtschaftstätigkeit bezogen auf jedes Projekt im Einzelnen erzielt.

    In das gesamte Risikomanagement sollte der Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung dann erwogen werden, wenn die Unternehmensstruktur nicht mehr durch Einzelne getragen oder repräsentiert wird. So können ggf. Versicherungsleistungen eines bestimmten Anbieters, der andere Versicherungsleistungen für das Unternehmen bereits umsetzt, integriert werden. Häufig wird das mit ermäßigten Beiträgen goutiert.

    Auch der Fortbestand des Unternehmens in einem bestimmten Marktsegment kann von seiner Reputation abhängen. Das Schadenspotential kann auch auf einzelne Märkte bezogen geprüft werden. Insgesamt muss auf eine umfassende Absicherung abgestellt werden.


    Welche Kosten trägt die Vertrauensschadenversicherung im Schadenfall?

    • Kosten für entstandene Schäden an Kapital und Fremdleistung
      Die Vertrauensschadenversicherung tritt grundlegend für alle real entstandenen Schäden
    • PR-Tätigkeiten
      Je nach Anbieter können Leistungen eingeschlossen werden, die die Versicherung erbringt, um entstandene Schäden nach außen hin zu begrenzen. Meist sind das Leistungen für PR und Presse, die den Imageverlust verringern sollten. Solcherart Leistungen können in einigen Tarifmodellen der Vertrauensschadenversicherung eingeschlossen werden, bei anderen Anbietern sind sie in anderen Versicherungsformen integriert.
    • Vermögensschadenersatz
      Die Leistung der Vertrauensschadenversicherung ist in der Regel eine Leistung auf erlittenen Vermögensschaden hin. Schäden an Personen oder Sachen, die durch kriminelle Handlungen entstehen, sind nicht in der Vertrauensschadenversicherung direkt versichert. Je nach Sachlage können sie höchstens abgeleitet gelten.

    Wie hoch sollte die Deckungssumme angesetzt sein?

    Vertrauensschadenversicherung - Geschäftspartner gehen die Kosten durch Die Deckung der Vertrauensschadenversicherung orientiert sich meist am konkreten Risiko,
    das versichert werden soll. Je nach Unternehmen
    sind die Umsätze wesentlich verschieden und beschreiben die eingegangen Risiken bezogen
    auf die Partnerschaft mit und zu anderen Unternehmen, Kunden oder Auftraggebern. Die Deckung ist eine individuelle Bewertung.