Gewerbehaftpflichtversicherung


    Weshalb ist eine Gewerbehaftpflichtversicherung sinnvoll?

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Glückliche Frau Die Gewerbehaftpflichtversicherung ist für Unternehmen und Firmen die grundlegende Versicherungsform zur Absicherung vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Die Abdeckung reicht vom Einzelunternehmen bis hin
    zur komplexen Absicherung eines Großbetriebs.

    Denn die Risiken sind gleichermaßen anzutreffen: Schäden, für die das Unternehmen haftet, müssen
    in ihrer vollen Höhe ausgeglichen werden. Dabei spielt das Unternehmenskapital oder die Wirtschaftsleistung des Unternehmens keine Rolle.

    Die Gewerbehaftpflichtversicherung stellt für alle Ansprüche aus Haftpflichtfällen die Absicherung bereit für:

    • die Befriedigung von Ansprüchen aus Schäden, die in den Verantwortungsbereich des Unternehmens fallen
    • die Korrektur von unverhältnismäßigen oder falschen Anspruchserhebungen
    • die Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche für das Unternehmen.

    Die Abdeckung der Risiken reicht in der Gewerbehaftpflichtversicherung von Schäden, die durch Mitarbeiter des Unternehmens verursacht werden, über Schäden, die durch Produkte des Unternehmens verursacht werden (vorausgesetzt ist hier natürlich die Haftbarkeit des Unternehmens, z.B. nach Produktionsschäden) bis hin zu Schäden, die Besuchern, Kunden oder sonstigen Dritten auf dem Geländes des Unternehmens zustoßen (Schäden aus der Verkehrssicherungspflicht).

    Das jeweilige Risikospektrum ist für Unternehmen in der Gewerbehaftpflicht umfassend absicherbar. In der Regel wird die Anpassung der Gewerbehaftpflichtversicherung auf eine jeweilige Branche vorgenommen bzw. je nach Sachlage auf das Risikoprofil eines Unternehmens individuell. Das umfasst

    • die Angleichung der Deckungssummen
    • die Anpassung einzelner Versicherungsleistungen an die Anforderungen des Unternehmens
    • gezielte Ausschlüsse zur Optimierung der Rate oder Vermeidung von Doppelversicherung, wenn das Risiko für das Unternehmen nicht besteht oder anderweitig versichert ist
    • gezielte Einschlüsse bei besonderen Risiken.

    Die Brancheneinschlüsse sind dabei unterteilt in

    • Gewerbehaftpflicht für Handwerks- und Baubetriebe
    • Versicherung für Großbetriebe und Produktionsunternehmen
    • Absicherungsmodelle für Einzelunternehmen und Freie Berufe
    • Angebote für Bürobetriebe
    • Gewerbehaftpflichtversicherung für medizinische und pflegerische Einrichtungen
    • Absicherung von Restaurant-, Service- und Dienstleistungsunternehmen
    • etc.

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Geschäftsgespräch Je nach Branche kann das Angebot entsprechend den spezifischen Anforderungen an die Gewerbehaftpflicht erstellt werden.

    Zusätzlich werden Informationen zur Gültigkeit
    und Versicherungsdauer festgelegt.

    Je nach Branche lassen sich günstige Versicherungsraten auch darüber gestalten.

    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind in einer Gewerbehaftpflichtversicherung versichert?

    • Schäden, die durch Mitarbeiter des Unternehmens verursacht werden
      Die Gewerbehaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten durch Mitarbeiter des Unternehmens entstehen. Die Deckung bezieht sich auf die Zeit Berufsausübung und auf betriebsbedingte Fahrten, während derer sich der Mitarbeiter im Dienst des Unternehmens befindet. Kommt es während dieser Zeit zu einem Schaden, den der Mitarbeiter zu verantworten hat, tritt die Gewerbehaftpflichtversicherung dafür ein.
    • Übernahme von Rechtskosten im Streitfall
      Ist der Leistungsanspruch an das Unternehmen und damit die Gewerbehaftpflichtversicherung nicht eindeutig klar, tritt die Versicherung für die Klärung der Ansprüche ein. Dabei wird das gesamte Spektrum von rechtsanwaltlicher Tätigkeit bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen abgedeckt. Die Gewerbehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Klärung der Ansprüche, die Korrektur oder die Zurückweisung zu unrecht erhobener Forderungen. Die Kosten dafür sind nicht Teil der Deckungssumme, die damit auch nach Verhandlungen in voller Höhe für Entschädigungszahlungen an Dritte bereit steht.
    • Übernahme der Verwaltung und Schadenabwicklung
      Die Schadenabwicklung übernimmt die Gewerbehaftpflicht sowohl für den Leistungsfall (Ansprüche sind berechtigt und werden abgegolten) als auch für den Abwehrfall (Ansprüche sind unverhältnismäßig oder unbegründet) vollständig. Die Kosten werden nicht in die Deckungssumme eingerechnet.
    • Unfälle auf dem Gelände des Unternehmens
      Die Gewerbehaftpflichtversicherung übernimmt die Entschädigungszahlungen für Unternehmen, die nach Unfälle auf dem Betriebs- oder Firmengelände geleistet werden müssen. In den meisten Fällen begründen sich die Forderungen auf den Vorwurf mangelnder Verkehrssicherung durch das Unternehmen, sodass der Schaden in die Verantwortung des Versicherungsnehmers gelegt wird. Die Gewerbehaftpflichtversicherung prüft die Ansprüche, befriedigt sie, sofern sie berechtigt sind, und wehrt sie für den Versicherungsnehmer ab, wenn sie unberechtigt sind.
    • Unfälle, die durch Mitarbeiter verursacht wurden
      Für Schäden, die Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen, haftet das Unternehmen. Das ist sowohl auf dem Unternehmensgelände selbst der Fall als auch auf Dienstreisen oder Montageeinsätzen beim Kunden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden unabsichtlich oder fahrlässig verursacht worden ist.
    • Für Schäden, die Mitarbeiter verursachen und für die das Unternehmen als Versicherungsnehmer haftet, übernimmt die Gewerbehaftpflichtversicherung die Regulierung.
    • Schäden in der Verantwortung des Unternehmens (Umweltschäden)
      Sind Produktionsanlagen defekt oder erleiden infolge äußerer Einwirkungen Schäden, die zu Folgeschäden inner- und außerhalb des Unternehmens führen, sind die Kosten für die Schadenregulierung oft immens. Für Schäden an der Umwelt kann es zu Forderungen von Amts wegen kommen, die den Abhub und die Dekontaminierung und Entsorgung verseuchten Erdreichs umfassen und bis hin zu Ersatzforderungen nach Beeinträchtigungen von Grundwasser und Schutzgebieten reichen. Die Gewerbehaftpflicht deckt einen Großteil dieser Gefahren ab.
    • Hinweis: Ist der Umgang mit gefährlichen Gütern (bspw. als Produktionsinhalt) ein Kern der Tätigkeit des Betriebs, ist u.U. eine Umweltschadenhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, die im Vergleich zur Gewerbehaftpflichtversicherung einen weiteren Risikokreis umschließt.
    • Schäden, die durch die Betriebstätigkeit des Unternehmens verursacht werden (Unfälle mit Firmenwagen oder Maschinen)
      Allgemeine Schäden, die aus dem geschäftlichen Alltag des Unternehmens erwachsen können, sind von der Gewerbehaftpflichtversicherung gedeckt. Das betrifft Unfälle mit Firmenwagen auf dem Betriebsgelände und außerhalb ebenso, wie Unfälle mit Maschinen oder Produktionsanlagen, die zu Schadenersatzforderungen aus der Haftpflicht führen.
    • Schäden aus der Mitversicherung, wenn keine Unfallversicherung oder andere Versicherung greift (z.B. wenn ein Mitarbeiter Ansprüche gegen das eigene Unternehmen hat)
      Kommt ein Mitarbeiter zu Schaden, haftet in der Regel die Unfallversicherung. Je nach Sachlage kann es jedoch auch zur Haftung des Unternehmens gegenüber dem Mitarbeiter aus der Haftpflicht kommen. Die Gewerbehaftpflichtversicherung leistet bei entsprechenden Gegebenheiten auch gegenüber den in der Versicherung eingeschlossenen Mitversicherten, wenn der entsprechende Rahmen vorliegt.

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Freundliche Ansprechpartnerin

    Was ist bei Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung zu beachten?

    Die Gewerbehaftpflichtversicherung ist umfassend und für eine Vielzahl von Branchen spezialisiert. Sie wird je nach Einsatz- und Deckungsgebiet unterschiedlich bezeichnet bzw. gilt als Branchenversicherung unter dem jeweiligen Namen.

    Inhalte der Gewerbehaftpflichtversicherung sind jeweils auf das Risikoprofil einer Branche zugeschnitten oder ggf. auf das jeweilige Unternehmen.

    Unter anderem unterscheiden sich Gewerbehaftpflichtversicherungen nach folgenden Branchen:

    • Betriebe der Bauwirtschaft und des Handwerks
    • Unternehmen im Handel und in der Fabrikation
    • Transport- und Verkehrsbetriebe
    • Firmen im Kfz-Dienstleistungsgewerbe
    • Bürobetriebe und Einzelunternehmen, auch von Freien Berufen
    • Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes
    • Anbieter von Kultur, Sport, Freizeitveranstaltungen, Wellness, sowie Schausteller und Vereine
    • Unternehmens im Heil- und Medizinwesen
    • Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
    • Betriebe im Gastgewerbe (Restaurants bis Hotels)
    • zusätzlich spezielle Tätigkeitsabsicherung von Bauherren und Bestandsschutz für Haus- und Grundbesitzer.

    Deckungsrahmen in der Gewerbehaftpflichtversicherung
    Der Deckungsrahmen muss für das jeweilige Unternehmen angepasst werden, um eine optimale Versicherungsrate zu erreichen ohne das Risiko von Deckungslücken. Orientierung für den Deckungsrahmen bieten Schadenstatistiken der jeweiligen Branche und die eigene Vorschadenliste.
    Bestimmte Risiken lassen sich getrennt veranschlagen in der Höhe der Deckungssumme

    • Personenschäden
    • Sachschäden
    • Umwelt- und Nebenschäden
    • Vermögensschäden.

    Einpassung auf das Risikoprofil des Unternehmens
    Im Zusammenhang mit der Festlegung der Deckungs- und Versicherungssummen muss die Gewerbehaftpflichtversicherung an das Risikoprofil des Unternehmens angepasst werden. Dazu zählen ggf. die Zusatzversicherung bestimmter Anlagen oder der Einschluss von Risiken, für die auf Grund der jeweiligen unternehmerischen Tätigkeit ein erhöhtes Risiko besteht und die vor diesem Hintergrund nicht in die Leistungen der Gewerbehaftpflichtversicherung eingeschlossen werden können.

    Hierzu zählt auch die Ergänzung der Gewerbehaftpflichtversicherung durch andere Versicherungsformen, wie bspw. einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Umweltschadenhaftpflichtversicherung.

    Hinweis: Achten Sie bei Festlegung der zusätzlichen Einschlüsse auf die Bedingungen, die spezielle Branchenangebote zur Gewerbehaftpflichtversicherung bereits einschließen. So kann u.U. eine unwirtschaftliche Doppelversicherung vermieden werden.


    Welche Kosten werden bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung im Schadenfall übernommen?

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Mann erklärt an einer Flipchart die Kosten Kosten für den Schadenersatz
    Die Gewerbehaftpflichtversicherung trägt alle Kosten
    im Zusammenhang mit der Schadenersatzforderung
    an das Unternehmen.

    Dazu zählen die Kompensation erlittener Sachschäden, Ausfallerstattungen beim Geschädigten, Rehabilitationskosten, etc.

    Kosten für Nebenschäden, wie Umweltbereinigung und Havariekosten:
    sind neben den direkten Schäden indirekte Leistungen im Rahmen des Schadenereignisses zu Lasten des Versicherungsnehmers zu erbringen, tritt die Gewerbehaftpflichtversicherung auch dafür ein. Beispielhaft gelten hier bestimmte Kosten für Bergung und Entsorgung von Gefahrgütern oder Kosten für die Wiederherstellung von Verkehrsfähigkeit im öffentlichen Raum (Havarieberäumung).

    Je nach spezieller Gestaltung der Gewerbehaftpflichtversicherung weitere Kosten, meist aus branchenspezifischen Risiken
    In diesem Zusammenhang trägt die Gewerbehaftpflichtversicherung auch weitere Kosten, die z.T. aus branchenüblichen Risikofeldern resultieren. In der Gewerbehaftpflichtversicherung für verschiedene IT-Segmente kann hier die Kostenübernahme für Folgeschäden an Hardware gelten, sofern die Produktschäden in die Police einbezogen sind.
    Das gilt für verschiedene Berufe, Berufsgruppen und Unternehmensformen gleichermaßen. Es empfiehlt sich eine genaue Prüfung des jeweiligen Risikobereichs, dem das Unternehmen unterliegt.


    Welche Kosten werden bei einer Gewerbehaftpflichtversicherung im Schadenfall nicht übernommen?

    Eigenschäden
    Die Gewerbehaftpflichtversicherung trägt keine Eigenschäden, die aus einem Schaden Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer möglicherweise entstanden sind. Versicherungslösungen dafür sind beispielsweise in der Betriebsinhaltsversicherung zu suchen, die den Schutz der Substanz des versicherten Unternehmens zum Ziel hat. In der Gewerbehaftpflichtversicherung werden nur Schäden Dritten gegenüber oder in bestimmten Fällen Schäden bei Mitversicherten getragen, für die dem Unternehmen aus der gesetzlichen Haftpflicht heraus die Verpflichtung zum Schadenersatz obliegt.

    Kosten für Rechtsberatung
    Während die rechtliche Prüfung erhobener Ansprüche und die Abwehr unbegründeter Forderungen in die Versicherungsleistungen zählen, erfolgt jedoch keine Kostenübernahme von Rechtsberatungen im Zusammenhang mit Schadenfällen. Inhalte zur Rechtsberatung in konkretem oder präventivem Zusammenhang werden z.B. von der gewerblichen bzw. Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt.

    Entschädigung an das eigene Unternehmen
    Begünstigter für alle Schadenleistungen ist der Geschädigte. Auch nicht mittelbar fließen aus Schäden der Gewerbehaftpflichtversicherung Leistungen an das versicherte Unternehmen zurück. Die Versicherung trägt die Kosten, die das Unternehmen von Rechts wegen zu trägen hätte und stellt es von den Leistungen frei. Eine Entschädigung des Unternehmens erfolgt nicht.

    Vermögensschäden aus Wettbewerbsrecht
    Kommt es zu Schäden im Vermögensbereich an anderen Unternehmen, ist die Gewerbehaftpflichtversicherung in der Regel nicht in die Leistungsbegleichung eingebunden. Häufig sind Fehler oder Vorwürfe im Bereich des Managements Ausgangspunkt von Forderungen aus Vermögensschäden. Hier treten in der Regel spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen ein oder bestimmte Berufshaftpflichtversicherungen, je nach Art des versicherten Unternehmens.


    Wie verhalte ich mich in der Gewerbehaftpflichtversicherung im Schadenfall?

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Zwei Kollegen arbeiten am Laptop Für die Weitergabe des Schadenfalls zur
    Übernahme und Verarbeitung durch die Gewerbehaftpflichtversicherung sollten grundlegend
    eine Reihe von Maßnahmen beachtet werden, damit
    die Schadenabwicklung schnell und unverzögert durchgeführt werden kann.

    Die einzelnen Vorgehensweisen können je nach Versicherungspolice ergänzend oder in anderer Form geregelt werden.

    • Sicherung der Unfallstelle wenn nötig, ggf. Maßnahmen zur Schadenminderung
      Passiert ein Unfall auf dem Gelände des Versicherungsnehmers (oder verursacht ein Mitarbeiter außerhalb des Unternehmensgeländes einen Unfall) müssen zunächst, nach unmittelbarer Sicherung der Unfallstelle und weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Ersten Maßnahmen, Maßnahmen zur Schadenminderung eingeleitet werden. Das kann das Absperren eines Ventils oder das Entfernen von Gefahrgut (soweit ohne Selbstgefährdung möglich) aus dem Gefahrenbereich sein. Ganz allgemein soll verhindert werden, dass nach dem Schadenereignis weitere Schäden in dessen Zusammenhang entstehen, wenn sie vermeidbar gewesen werden. In der Regel besteht eine Pflicht zur Schadenminderung.
    • Katalogisierung des Schadens
      Die Aufnahme des verursachten Schadens erfolgt im besten Fall direkt vor Ort und unmittelbar. Die erste Meldung an die Gewerbehaftpflichtversicherung kann jederzeit ergänzt werden. Die Meldung über den Gesamtschaden wird von der Versicherung geprüft und bewertet. Bei entsprechender Berechtigung erfolgt die Entgeltung der erhobenen Ansprüche.
    • Wenn nötig Meldung an Behörden
      Sind über den direkten Schaden hinaus Schäden an allgemeinem Gut (Straßenbegrenzungen, Baumbestand, etc.) entstanden, sind Meldungen an öffentliche Stellen bindend. Bei Personenschäden empfiehlt sich (sofern nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben) die Hinzuziehung der Polizei zur behördlichen Aufnahme des Schadens. Die erfolgte Meldung an die Behörden muss dem Versicherungsunternehmen entsprechend angegeben werden.
    • Meldung an die Gewerbehaftpflichtversicherung (Art des Schadens, Einbezogenheit von Behörden, etc.)
      Die Meldung des Schadens an die Gewerbehaftpflichtversicherung bildet die Grundlage zur Kostenübernahme für Schaden und Folgekosten. Sie muss mindestens Schadenart und -datum umfassen und kann in der Folge ergänzt werden.Sind Behörden in die Bewertung des Schadens involviert, muss der Gewerbehaftpflichtversicherung das entsprechend mitgeteilt werden.
    • Übergabe aller relevanten Daten an das Versicherungsunternehmen
      Alle den Schaden betreffenden Unterlagen und Informationen müssen im Zuge der Regulierung dem Versicherer übergeben und mitgeteilt werden. Die Prüfung des Schadenfalls mit allen nötigen Ergebnisse und Handlungen übernimmt der Versicherer. Das beinhaltet neben der Vergütung berechtigter Ansprüche die Korrektur bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen für den Versicherungsnehmer.
    • Als Mitarbeiter: Nach Sicherung Meldung an Arbeitgeber, Schadenaufnahme, ggf. behördliche Hinzuziehung
      Mitarbeiter, die außerhalb des Unternehmens einen Schaden verursachen, sind in der Regel selbst für die erste Aufnahme des Schadens verantwortlich. Ein Briefing im Unternehmen wird empfohlen, das Mitarbeit in den Stand versetzt, die wichtige Erstaufnahme eines Schaden richtig bewerten zu können. Es zählen: Aufnahme von Sachschäden, Beschreibung von Personenschäden (mit polizeilichem Tagebucheintrag) sowie sonstige Umstände des Unfalls. Die Aufnahme muss dem Unternehmen unverzüglich übergeben werden.

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Mann schaut auf eine Uhr

    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Versicherungsbeginn nach Eingang der ersten Rate
    Der Versicherungsschutz beginnt nach vorn weisend mit dem Eingang der ersten Rate bei der Gewerbehaftpflichtversicherung. Dabei können zwischen Zeitraum des Vertragsschlusses und dem Einsetzen des Versicherungsbeginns beliebige Zeiträume innerhalb einer Versicherungsperiode vereinbart werden. Besonders im Zusammenhang mit einem Wechsel der Gewerbehaftpflichtversicherung spielt diese Option eine wichtige Rolle.
    Rückversicherung
    In der Gewerbehaftpflichtversicherung werden keine rückwirkenden Schadenfälle versichert. Es gilt das Schadendatum als Eintritt des Schadens. Das Datum muss innerhalb der Gültigkeit der Gewerbehaftpflichtversicherung liegt. Auch Folgeschäden werden entsprechend nicht berücksichtigt.

    Nachversicherung
    Die Gewerbehaftpflichtversicherung versichert bis zum Auslaufen oder bis zur Kündigung des Versicherungsvertrags. Mit dem Tag der letzten Gültigkeit erlischt auch der Versicherungsschutz. Alle Schadenfälle, die bis zu diesem Datum der Versicherung zur Bearbeitung vorliegen, werden von ihr bis zum Erreichen der Deckungssumme übernommen. Reichen Vorgänge zur Schadenabwicklung über die Gültigkeit der Gewerbehaftpflichtversicherung hinaus, verfolgt sie die Beilegung dennoch.
    Neue Versicherungsfälle werden nicht mehr in die Gewerbehaftpflichtversicherung aufgenommen, wenn der Tag der letzten Gültigkeit erreicht ist.

    Unterversicherung
    In der Gewerbehaftpflichtversicherung zeigt sich eine Unterversicherung in der Regel erst mit Auftreten des ersten Schadenfalls, für dessen Beilegung die Deckungssumme nicht ausreicht. Das Unternehmen trägt hier die Mehrkosten. Vor diesem Hintergrund ist die richtige Kalkulation der Deckungssumme entscheidend. Sie richtet sich u.a. nach statistischen Werten für die Branche und Vorschäden im Unternehmen.

    Doppelversicherung
    Für doppelt versicherte Werte tritt die Gewerbehaftpflichtversicherung in der Regel nicht ein. Die ergänzende Versicherung trägt die Entlastung allein und einmalig. Meist wird die Zuweisung innerhalb der Versicherungsunternehmen geregelt. Dazu muss die Doppelversicherung dem Versicherungsunternehmen angezeigt werden.
    Es empfiehlt sich eine Festlegung der Risikoübernahme im Risikomanagement des Unternehmens allgemein. Doppelversicherungen sind in den meisten Fällen unwirtschaftlich, da nur eine Versicherung den Schaden trägt. Hier kann über gezielte Ausschlüsse auf die Versicherungsrate Einfluss genommen werden.


    Welche Deckungs- und Versicherungssummen sind sinnvoll?

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Taschenrechner mit einem rotem Buntstift Höhe nach statistischen Vorgaben
    Die Einteilung der Deckungssumme nach Branchen
    ist an statistischen Werten orientiert, die eine Beschreibung des maximalen Risikopotentials abgeben.

    Im Einzelfall ist es nötig, die Deckungssumme an die geschäftliche Realität des Unternehmens anzupassen. Das kann eine Erhöhung oder einer Verminderung betreffen.

    Hinweis: Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten an, die Deckung unterschiedlicher Versicherungsbereiche in verschiedenen Höhen an das Risikopotential des Unternehmens anzupassen.
    So können bspw. die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden unterschiedlich festgelegt werden.

    Spezielle Risikobewertung der Branche bzw. der konkreten Tätigkeit
    Über die statistische Bewertung der Deckungssummen hinaus haben Versicherer unterschiedliche Bewertungen für Branchen, Berufsgruppen und Risikofelder eingeführt. Die Festlegung oder punktuelle Erweiterung der entsprechende Deckung soll helfen, Deckungslücken zu verhindern. Die Mehrkosten aus einer zu niedrigen Deckung fallen im auf das versicherte Unternehmen zurück.

    Erfahrungen und Vorschäden
    Sind Vorschäden aus der eigenen Unternehmensgeschichte geeignet, Rückschlüsse auf das nötige Absicherungspotential für die Gewerbehaftpflichtversicherung zu schließen, können diese Erkenntnisse genutzt werden, die Versicherungssumme entsprechend festzulegen bzw. anzupassen. Auch die Betrachtung von Vorschäden spielt hier eine wichtige Rolle.

    Mehrfachdeckung
    Wichtig für die Festlegung der richtigen Versicherungssumme ist die Vereinbarung von Mehrfachdeckungen, wenn das in der Gesamtkalkulation des Versicherers vorgesehen ist. Hier greift die Gewerbehaftpflichtversicherung für mehrere Fälle innerhalb einer Versicherungsperiode und stellt in jedem Fall die volle Deckungssumme bereit.
    Ist die Gesamtversicherungssumme des Unternehmens entsprechend hoch gewählt, kann ggf. auf Mehrfachdeckung verzichtet werden. In der Regel lässt sich über die Option jedoch Einfluss auf die Gestaltung der Rate nehmen.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Versicherungssumme
    Die Festlegung der Versicherungssumme ist ein wichtiger Punkt für die Kalkulation der passenden Versicherungssumme. Er richtet sich zum einen nach statistischen Erwägungen und Erfahrungen, wird zum anderen aus dem konkreten Risikopotential des Unternehmens ersichtlich. Die Versicherungssumme sollte das tatsächliche Risikopotential des Unternehmens abdecken und ist vor diesem Hintergrund kaum variierbar. Jedoch gestaltet ihre Festlegung die Rate für die Gewerbehaftpflichtversicherung wesentlich mit.

    Hinweis: Versicherer bieten an, die Versicherungssummen für die Risikobereiche bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ungleich und angepasst zu verteilen. Je nach Versicherungsgestaltung sind einzelne Ausweise für Umweltschäden zusätzlich gegeben. Betrachten Sie die Gestaltung der Versicherungssumme im Gesamtzusammenhang des konkreten Versicherungskonzepts und stellen Sie eine kalkulierte Anpassung sicher. So kann die Wirkung der Versicherungssumme auf die Rate optimiert werden.

    Größe des Unternehmens
    Die Größe des Unternehmens wirkt mittelbar auf das versicherte Gefahrenpotential. Versicherungsunternehmen bewerten die Unternehmensgröße für die Wirkung auf die Versicherungsrate mit.

    Art des Unternehmens
    Die Art des Unternehmens wirkt auf die Gestaltung der Rate. Hinsichtlich bestimmter Risikofelder, die einzelne Formen und Unternehmen betreffen, und der Gesamtheit der Schadenfälle auf dem vergleichbaren Sektor, wird die Unternehmensart jeweils als Faktor mit Wirkung auf die Versicherungsrate gewertet.

    Laufzeit des Versicherungsvertrags
    Die Gewerbehaftpflichtversicherung kann über die Dauer einer bestimmten Laufzeit geschlossen werden. Das hat Wirkung auf die Kündigungsfristen auf der einen Seite. Auf der anderen Seite kann Einfluss auf die Höhe der Rate genommen werden, denn Versicherer rabattieren längere Laufzeiten (in der Regel zwischen 3 und 5 Jahren Dauer) in der Festlegung der jährlichen Prämie. Bei guter Grundlage für den Versicherungsabschluss empfiehlt sich eine entsprechende Prüfung.

    Selbstbehalte
    In die Gewerbehaftpflichtversicherung lassen sich Selbstbehalte einschließen, deren Umfang auf die Höhe des Rate wirkt.


    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Gewerbehaftpflichtversicherung?

    Der Vergleich der Gewerbehaftpflichtversicherung sichert auf einem unübersichtlichen Markt die beste Rate und die passenden Inhalte zur Gewerbehaftpflichtversicherung. Im Vergleich können festgelegt werden:

    • Art und Branche des zu versichernden Unternehmens (zur genaueren Ratenbestimmung)
    • Höhe der empfohlenen Deckung
    • Umfang der Versicherungsinhalte
    • Dauer der Versicherungsleistungen (zeitlicher Umfang des Versicherungsvertrags)
    • Sondereinschlüsse oder bestimmte Ausschlüsse und Regulierungsmöglichkeiten
    • u.a.m.

    Der Vergleich liefert eine übersichtliche Grundlage zur Auswahl der optimalen Gewerbehaftpflichtversicherung für das Unternehmen. Er stellt nach Maßgabe der Versicherungsrate die Inhalte einzelner Anbieter nebeneinander und ermöglicht einen direkten Abschluss der passenden Gewerbehaftpflichtversicherung.


    Können die Beiträge zur Gewerbehaftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Die Beiträge zur Gewerbehaftpflichtversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie zählen zu den Betriebsausgaben des versicherten Unternehmens und können für die Versicherungsperiode in ihrer Gesamtheit geltend gemacht werden.

    Sicherung der Grundsubstanz des Unternehmens
    Gewerbehaftpflichtversicherung - Glückliche Geschäftsfrau mit einem Sparschwein Hintergrund ist die Ausrichtung der Gewerbehaftpflichtversicherung auf den Schutz des Unternehmens vor wirtschaftlich unkalkulierbaren Schäden, die direkt die Unternehmensbilanz betreffen würden. Haftpflichtschäden werden in ihrer vollständigen Höhe und unverzüglich fällig. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Hier leistet die Gewerbehaftpflichtversicherung eine Grundabsicherung der Firmensubstanz.

    Begünstigt ist nicht das Unternehmen selbst
    Im Weiteren wird das Unternehmen im Schadenfall nicht begünstigt. Der geschädigte Dritte erhält Ersatzleistungen aus der Gewerbehaftpflichtversicherung, das Unternehmen wird (vorbehaltliche etwaiger Selbstbeteiligungen) schadenfrei gehalten. Damit wird eine Schaden möglichst umfassend vom Unternehmen abgewendet und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit bleibt erhalten.


    Was ist bei einer Kündigung der Gewerbehaftpflichtversicherung zu beachten?

    Die Kündigung der Gewerbehaftpflichtversicherung muss innerhalb der Kündigungsfrist zum Ende einer Versicherungsperiode hin erfolgen. In der Regel werden 3 Monate vorgegeben, jedoch gelten auch Verträge mit einem Monat Kündigungsfrist. Erfolgt die Kündigung später, ist sie in der Regel erst für das Ende des folgenden Versicherungsjahres gültig.

    Hinweis: Soll die Kündigung eines langfristig geschlossen Vertrags erreicht werden, so ist sie gesetzeskonform ab dem Ende des 3. Versicherungsjahres möglich, unabhängig davon, wie lange der Vertrag insgesamt vereinbart worden ist.


    Infografik

    Gewerbehaftpflichtversicherung - Infografik


    Was ist bei einem Wechsel der Gewerbehaftpflichtversicherung zu beachten?

    Der Wechsel der Gewerbehaftpflichtversicherung muss gut vorbereitet sein. Er soll eine lückenlose Weiterversicherung des Unternehmens bei Verbesserung der Leistungen und der Rate bewirken.

    Rechtzeitige Kündigung und rechtzeitiger Vertragsschluss
    Dem Neuvertrag muss die fristgerechte Kündigung der bestehenden Gewerbehaftpflichtversicherung vorausgehen. Achten Sie auf die Einhaltung der Fristen. Legen Sie den Neuvertrag bereits im Vorfeld an und lassen Sie ihn nahtlos anschließen an den bestehenden Versicherungsvertrag. Im Versicherungvertrag sind Uhrzeiten zur Gültigkeit angegeben. Daran kann man die lückenlose Vertragsgestaltung orientieren.

    Mitnahme aller Sondervereinbarungen
    Achten Sie bei der Weiterversicherung auch auf die Mitnahme aller bisher nötigen Sondereinschlüsse. Ggf. müssen neben der Gewerbehaftpflichtversicherung weitere Versicherungen neu abgeschlossen oder gewechselt werden, damit keine Deckungslücken entstehen.