Eine besondere Form der gewerblichen Haftpflichversicherung stellt die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung der Zurich dar. Sie sichert ausschließlich echte Vermögensschäden ab.
Solche Schäden können vor allem bei verschiedenen beratenden Berufen entstehen.
So zum Beispiel bei:
- Rechtsanwälten
- Steuerberatern
- Unternehmensberatern
- Sachverständigen
Auf diese unterschiedlichen Berufsgruppen ist dieser Versicherungstarif daher speziell zugeschnitten. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie durch die Ausübung ihrer beratenden Tätigkeit eine Person direkt finanziell schädigen können. Etwa, wenn ein Steuerberater versehentlich wichtige Angaben in der Steuererklärung eines Mandanten vergisst oder eine wichtige Frist übersieht.
Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung Zurich – Kosten
Die Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung der Zurich richten sich nach den unterschiedlichen Risiken der unterschiedlichen Berufsbilder. Hinzu kommt, dass die Versicherung für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch der Mindestschutz ist dabei vorgeschrieben und unterscheidet sich zwischen den unterschiedlichen Berufen. Abhängig von den Risiken und den gesetzlichen Versicherungspflichtbestimmungen fallen die Kosten daher sehr unterschiedlich aus.
Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung Zurich – Ausschlüsse
Ein weiterer Bereich, auf den sich die starke Anpassung auf bestimmte Berufsgruppen deutlich niederschlägt, sind die Ausschlüsse. Das hat zur Folge, dass auch tatsächlich nur eine bestimmte Tätigkeit abgesichert ist. Ist der Versicherte in verschiedenen Berufsfeldern tätig, müssen diese separat versichert werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Anwalt auch als Insolvenzverwalter tätig ist. Ein Ausschluss besteht generell auch für jede Art von Schäden, die vorsätzlich oder im Rahmen einer Straftat verursacht wurden.
Mindestabsicherung durch die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung Zurich
Die Tarife der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung der Zurich sind auch in Hinblick auf die Mindestabsicherung an die unterschiedlichen Berufsgruppen angepasst. Die Mindestabsicherung schließt daher in jedem Fall immer den gesetzlich für die jeweilige Berufsgruppe verlangten Mindestschutz ein und geht in vielen Bereichen auch darüber hinaus. Eine zusätzlich Anpassung an individuelle Gegebenheiten ermöglicht es außerdem, die Mindestabsicherung noch zu erweitern.
Die Zurich Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung im Vergleich
Die berufsgruppenspezifischen Tarife bieten einen angemessenen Schutz für Vermögensschäden, der in jedem Fall eventuellen gesetzlichen Vorgaben zur Versicherungshöhe entspricht. Die Option zur Ergänzung durch eine Bürohaftpflicht ermöglicht es außerdem, den Versicherungsschutz auch auf Personen- und Sachschäden auszuweiten, zu denen es im Büroalltag zum Beispiel mit Mandaten in der eigenen Kanzlei kommen kann. Auf diese Weise lässt sich ein umfassender Haftpflicht-Versicherungsschutz erreichen.



