ADAC Unfallversicherung


    Die ADAC Unfallversicherung allgemein

    Logo ADAC Zum Versicherungsbestand des ADAC gehören bereits seit vielen Jahren mehr als nur auf Straßenverkehr und Fahrzeuge bezogene Versicherungen.

    Dazu gehört auch die ADAC Unfallversicherung, die im Bereich der privaten Vorsorge Mitglieder bei den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Unfallgeschehens absichert. Nichtmitglieder sind nur dann in der ADAC Unfallversicherung abgesichert, wenn sie im Rahmen eines Familienvertrags einem Mitglied zugeordnet werden können.

    Die ADAC Unfallversicherung ist in vier Tarifvarianten verfügbar. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Versicherungsumfang und Voraussetzungen, die aufseiten des Versicherten für die Unfallversicherung im ADAC vorhanden sein müssen. So ist das Alter des Versicherten bei Abschluss des Vertrags von Bedeutung. Die Altersgrenze ist abhängig vom ausgewählten Tarif bei höchstens 76 Jahren angesiedelt.

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    Die Leistungen der ADAC Unfallversicherung

    Die Leistungen der ADAC-Unfallversicherung sind abhängig davon, welcher der zur Verfügung stehenden Tarife ausgewählt wurden. Leistungen können umfassen:

    • Die Grundversicherungssumme
    • Progression
    • Kosmetische Operationen
    • Bergung
    • Krankenhaustagegeld
    • weitere Leistungen

    Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem konkreten Leistungskatalog der ADAC Unfallversicherung und sollte vor dem Abschluss genau geprüft und mit anderen Tarifen verglichen werden.

    Es ist möglich, den jeweils ausgewählten Tarif zur ADAC Unfallversicherung mit Zusatzbausteinen kostenpflichtig zu ergänzen. Andere Serviceleistungen sind hingegen kostenfrei Bestandteile des Versicherungsvertrags zur ADAC-Unfallversicherung.


    Die Kosten der ADAC Unfallversicherung

    Die entstehenden Kosten der ADAC Unfallversicherung hängen davon ab, welcher der zur Verfügung stehenden Tarife der Unfallversicherung des ADAC ausgewählt wird. Der Beitrag steigt zusammen mit der Grundversicherungssumme an. Zugleich erhöhen sich die einzelnen Leistungen, die in Krankentagegeld, Gipsgeld oder ähnlichen Leistungen bestehen.

    ADAC Mitglieder mit mehreren Verträgen können Rabatte nutzen.


    Wichtige Ausschlüsse der ADAC Unfallversicherung

    Ausschlüsse der ADAC Unfallversicherung betreffen zunächst grundsätzlich Nichtmitglieder als Einzelversicherte. Weitere Ausschlüsse betreffen bestimmte Berufs- und Personengruppen sowie einige Formen der Unfallursachen wie Vergiftung, Vorsatztaten, Impfschäden und weitere Unfallursachen. Bei Herzinfarkten und Schlaganfall als Unfallursache erfolgen eine Einmalzahlung und keine Leistung für krankheitsbedingte Folgen.

    Auch hier sollte die Auflistung der Ausschlüsse in der Unfallversicherung des ADAC vor Abschluss genau geprüft werden.