Tierhalterhaftpflicht VHV

    Effektiver Schutz in unterschiedlicher Ausprägung

    Wenn Sie sich als Halter eines Hundes oder als Pferdebesitzer gegen die finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht schützen möchten, können Sie auf die Tierhalterhaftpflicht der VHV zurückgreifen. Diese gewährt Ihnen umfangreichen Schutz in verschiedenen Ausprägungen. So sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden je nach gewähltem Tarif pauschal mit 5 oder 10 Millionen Euro je Schaden abgesichert. Dabei gilt keine Jahresobergrenze, sofern in einem Kalenderjahr mehrere Schadensfälle auftreten sollten. Im Zusammenhang mit Personenschäden werden von der Tierhalterhaftpflicht der VHV allerdings maximal 8 Millionen Euro je Geschädigtem ausgezahlt.

    Auch mit ihren weiteren Leistungsbestandteilen kann die Tierhalterhaftpflicht der VHV überzeugen. So sind beispielsweise Mietsachschäden an fremden Sachen bis immerhin 10.000 Euro abgesichert, wobei dabei ein genereller Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro je Schaden gilt. Für gemietete Räume wiederum gilt eine Grenze von 1 Million Euro ohne jegliche Selbstbeteiligung. Gegen Umweltschäden sind Sie bis zu einer Höhe von 3 Millionen Euro geschützt. Welpen und Fohlen versicherter Tiere sind im ersten Lebensjahr kostenfrei mitversichert. Innerhalb Europas genießen Sie als Tierhalter zeitlich unbegrenzten Schutz. Weltweit gilt dafür eine durchaus faire Begrenzung von 5 Jahren.

    Hier die Tarifmerkmale der Tierhalterhaftpflicht der VHV auf einen Blick:

    – Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert
    – Versicherungssumme 5 bzw. 10 Millionen Euro je Schaden
    – Mietsachschäden bis 10.000 Euro (geliehene Sachen) bzw. bis zu 1 Million Euro (gemietete Räume) abgesichert
    – Umweltschäden bis 3 Millionen Euro versichert
    – Welpen bzw. Fohlen 12 Monate kostenfrei mitversichert
    – Schutz bei Aufenthalt im Ausland unbegrenzt (innerhalb EU) bzw. für max. 5 Jahre (weltweit)

    Eine wichtige Versicherung für Tierhalter

    Sollte Ihr Hund bzw. Pferd einmal einen Schaden anrichten, haften Sie als dessen Besitzer uneingeschränkt dafür. Da gerade Personenschäden enorme Schadenersatzansprüche mit sich bringen können, ist eine entsprechende Absicherung wichtig. Die private Haftpflichtversicherung kommt lediglich für Schäden sogenannter „zahmer Haustiere“ auf. Dazu gehören zum Beispiel Katzen und Meerschweine. Zur Absicherung gegen von Hunden und Pferden verursachen Schäden müssen Sie eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, um geschützt zu sein.

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