Tierhalterhaftpflicht Kosten


    Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht?

    Tierhalterhaftpflicht Kosten - Frau rechnet mit einem Taschenrechner Da es sich um eine Sachversicherung handelt, entstehen beim Abschluss der Tierhalterhaftpflicht Kosten lediglich für das Versicherungsunternehmen.

    Diese Aufwendungen betreffen die Vorbereitung und die Durchführung des Vertragsabschlusses, also unter anderem:

    • die Werbung
    • den Druck und den Versand von Antragsunterlagen sowie Versicherungspolicen
    • die Risikoprüfung und Bearbeitung der Anträge durch Sachbearbeiter
    • die Provisionen für die Makler.

    Während diese sogenannten Abschlusskosten bei den Versicherungen, die den Aufbau eines Vermögens beinhalten, über einen längeren Zeitraum regelmäßig von den eingezahlten Beiträgen abgezogen werden, ist das Vorgehen bei den reinen Risikoversicherungen anders. Dort, also unter anderem auch bei der Tierhalterhaftpflicht, werden die Kosten bereits berücksichtigt, wenn die Versicherungsbeiträge kalkuliert werden. Sie werden daher weder gesondert ausgewiesen, noch wird die Versicherungsleistung zum Beginn des Vertrages geschmälert. Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist daher der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht nicht mit Kosten verbunden.


    Sind die Kosten für die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzbar?

    Ja, es ist prinzipiell möglich, die Kosten der Tierhalterhaftpflicht bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Da sie – so wie auch die KFZ-Haftpflicht und die Privathaftpflicht – den Zweck hat, Schäden bei Dritten zu regulieren, wenn diese durch Sie verursacht wurden, wird der Versicherungsabschluss vom Finanzamt steuerlich unterstützt. Die Auflistung der Kosten für die Tierhalterhaftpflicht ist deshalb unter den Sonderausgaben nach § 10 EStG zulässig.

    Allerdings gibt es hierbei eine Einschränkung in Form eines jährlichen Höchstbetrags für die Anrechnung der sogenannten „Sonderausgaben für sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Dieser liegt für sozialversicherungspflichtig angestellte Personen bei 1900 Euro und für Selbstständige sowie Geschäftsführer in GmbHs bei 2800 Euro. Da neben den Kosten für die Tierhalterhaftpflicht auch die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- sowie Lebensversicherung in dieser Kategorie aufgelistet werden müssen, ist es gut möglich, dass der Betrag schon ausgeschöpft ist. In diesem Falle können Sie die Kosten für Ihre Tierhalterhaftpflicht zwar angeben, aber sie wirken sich dann nicht steuermindernd aus.

    Ein weiterer Punkt ist in diesem Zusammenhang noch zu beachten. Manche Versicherer bieten besonders günstige Kombitarife für Tierhalter an, in denen dann neben der Tierhalterhaftpflicht auch eine Rechtsschutzversicherung, eine OP Versicherung und teilweise sogar eine private Unfallversicherung für den Tierbesitzer enthalten sind. Gegen diese Tarife ist nichts einzuwenden – im Gegenteil, sie ermöglichen einen umfassenden Versicherungsschutz und helfen dabei, die Gesamthöhe der Beiträge zu senken. Für die Anerkennung bei der Einkommensteuererklärung ist es jedoch Voraussetzung, dass die Kosten für die Tierhalterhaftpflicht im Versicherungsvertrag separat aufgeführt sind.


    Welche Kosten trägt die Tierhalterhaftpflicht im Schadenfall?

    Im Schadensfall trägt die Tierhalterhaftpflicht die Kosten, die sich aus Ihrer gesetzlichen Pflicht ergeben, für Schäden gegenüber Dritten zu haften. Welcher Art und wie hoch diese Kosten sind, hängt natürlich jeweils von der Art und dem Ausmaß des entstandenen Schadens ab.

    Ganz allgemein betrachtet werden drei Arten von Schäden durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt:

    1. Sachschäden
    2. Personenschäden
    3. Vermögensschäden

    Tierhalterhaftpflicht Kosten - Taschenrechner mit Geldscheinen und einem Stift

    1. Regulierung der Kosten durch die Tierhalterhaftpflicht: Sachschäden

    Es kann auf vielfältige Weise passieren, dass Ihr Hund oder Ihr Pferd fremdes Eigentum beschädigt. Der Sachschaden kann dabei von relativ harmlosen Vorfällen wie zerrissener Kleidung oder einer durchbrochenen Umzäunung bis hin zu fünf- oder gar sechsstelligen Beträgen reichen. Letzteres ist beispielsweise möglich, wenn Ihr Tier auf die Straße läuft und dadurch einen Verkehrsunfall mit Blechschäden an mehreren Fahrzeugen verursacht. Die Tierhalterhaftpflicht trägt je nach Sachlage die Kosten für Reparaturen, den Wiederaufbau oder die Wiederbeschaffung des zerstörten Eigentums.


    2. Regulierung der Kosten durch die Tierhalterhaftpflicht: Personenschäden

    Wesentlich dramatischer als die reinen Sachschäden sind natürlich immer Fälle, bei denen auch Personen zu Schaden kommen. Dabei kann es einerseits der Fall sein, dass die Verletzung im direkten Kontakt mit dem Tier entsteht, wie es beispielsweise bei Beißvorfällen oder Huftritten der Fall ist. Andererseits ist es jedoch auch möglich, dass der Schaden indirekt entsteht, unter anderem bei einem durch Ihren Hund oder Ihr Pferd verursachten schweren Verkehrsunfall.

    Im Falle eines Personenschadens trägt die Tierhalterhaftpflicht die Kosten für

    • die medizinische Behandlung
    • die notwendigen Reha-Maßnahmen
    • eventuelle Schmerzensgeldforderungen seitens der Geschädigten oder ihrer Angehörigen
    • bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen eventuelle Rentenzahlungen.

    Weil bei Personenschäden mitunter sogar siebenstellige Beträge anfallen können, lautet die allgemeine Empfehlung, die Deckungssumme in diesem Bereich mit mindestens drei Millionen Euro anzusetzen. Bei vielen Versicherungsverträgen ist sie jedoch von vornherein deutlich höher.


    3. Regulierung der Kosten durch die Tierhalterhaftpflicht: Vermögensschäden

    Eine vergleichsweise selten und meist auch in geringerem finanziellen Ausmaß vorkommende Schadensart sind die Vermögensschäden. Sie können, müssen aber nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens sein und bezeichnen einen rein finanziellen Nachteil, den der Geschädigte erlitten hat. Hier einige Beispiele, in denen die Tierhalterhaftpflicht die Kosten übernehmen würde:

    • Der Geschädigte ist beruflich selbstständig und kann aufgrund der erlittenen Verletzungen nicht arbeiten, also keine Umsätze einfahren (Vermögensschaden nach einem Personenschaden).
    • Der Geschädigte ist selbstständiger Spediteur und sein Fahrzeug wird aufgrund eines durch Ihr Tier verursachten Unfalls fahruntüchtig. Die entgangenen Einnahmen stellen einen Vermögensschaden nach einem Sachschaden dar.
    • Ihr Tier läuft auf die Fahrbahn, woraufhin diese gesperrt wird, bis es wieder eingefangen ist. Aufgrund der Verzögerung verpasst ein Reisender, der unterwegs zum Flughafen war, seinen Flug. Der Preis für das verfallene Ticket wäre ein reiner Vermögensschaden ohne vorangegangenen Sach- oder Personenschaden.

    Wie können die Kosten einer Tierhalterhaftpflicht effizient verglichen werden?

    Tierhalterhaftpflicht Kosten - Mann recherchiert mit einem Tablet Vor dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht sollten die Kosten möglichst umfassend verglichen werden. Schließlich handelt es sich hierbei um einen wichtigen Versicherungsschutz, der in den meisten Fällen für mehrere Jahre abgeschlossen wird.

    Da jedoch zwischen den einzelnen Angeboten zum Teil erhebliche Preis- und auch Leistungsunterschiede bestehen können, lohnt sich der Blick auf die Details. Interessante Punkte sind in dem Zusammenhang zum Beispiel

    • die Frage, ob alle Rassen versichert werden können oder ob die sogenannten „Listenhunde“ ausgeschlossen/nur mit Wesensprüfung versicherbar sind
    • die Höhe der Deckungssumme
    • der Einschluss von Fahrlässigkeit (zum Beispiel Verstoß gegen die Leinenpflicht).

    Die schnellste und effizienteste Methode für den Kosten- und Leistungsvergleich ist die Nutzung eines Online-Vergleichsrechners. Dort können Sie alle wesentlichen Informationen zu Ihrer Person und dem zu versichernden Tier eingeben und auch Ihre Ansprüche an den Tarif (Deckungssumme, besondere Leistungen, Mitversicherung von Jungtieren etc.) berücksichtigen lassen. Auf der Grundlage Ihrer Angaben ermittelt der Vergleichsrechner die für Sie passenden Tarife zur Tierhalterhaftpflicht. Die Kosten werden Ihnen dabei ebenso angezeigt wie die wichtigsten Leistungsmerkmale – schneller und effizienter kann ein Versicherungsvergleich nicht sein.