Wichtiger Schutz für Tierbesitzer
Tiere gelten im Versicherungsrecht als „Sache“. Entsprechend hat diese einen Besitzer, der für alle Schäden haftet, die aufgrund seines Besitzes entstanden sind. Kurz gesagt stehen Sie als Tierfreund für alle Schäden gerade, die ihre Lieblinge anrichten.
Die klassische Privathaftpflichtversicherung deckt dabei allerdings lediglich Schäden sogenannter „zahmer Haustiere“ ab. Dazu gehören im Versicherungsrecht beispielsweise Katzen und Meerschweine. Sind Sie jedoch Besitzer eines Hundes oder eines Pferdes müssen Sie sich mittels separater Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen – zum Beispiel mithilfe der Feuersozietät.
Zuverlässiger Schutz
Als renommierter Versicherer bietet die Feuersozietät ihren Kunden auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung an. Dabei wird die Tierhalterhaftpflicht der Feuersozietät direkt als Hundehaftpflicht geführt, steht Ihnen auf Wunsch jedoch auch zur Absicherung von Pferden oder Ponys zur Verfügung.
Die zentrale Aufgabe der Tierhalterhaftpflicht der Feuersozietät liegt in der Begleichung möglicher Schäden, die von den versicherten Tieren verursacht wurden. Versichert sind dabei Ansprüche bis zu einer Deckungssumme in Höhe von 30 Millionen Euro je Schadensfall. Die Deckungssumme gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei auch Mietsachschäden abgedeckt sind.
- Hunde, Pferde und Ponys versicherbar
- Deckungssumme in Höhe von 30 Millionen Euro
- Schutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. Mietsachschäden)
Passiver Rechtsschutz inklusive
Neben der Schadenregulierung geht die Leistung der Tierhalterhaftpflicht der Feuersozietät aber noch weiter – dank eines sogenannten passiven Rechtsschutzes, von dem Sie als Versicherter profitieren können. Dieser Schutz entsteht aufgrund der üblichen Überprüfung des Versicherers, ob Forderungen Dritter gegen Sie überhaupt rechtmäßig sind. Sind diese nicht korrekt oder überhöhnt, lehnt die Versicherung die Schadenregulierung ab bzw. bemüht sich um eine passende Einigung. Notfalls bemüht sich der Versicherer auch auf dem juristischen Wege um eine Klärung. Für Sie als Versicherten fallen in diesem Zusammenhang keine Kosten an. Eine separate Rechtsschutzversicherung benötigen Sie dafür nicht.