- Weshalb ist eine Speditionsversicherung sinnvoll?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Speditionsversicherung abgedeckt?
- Welche Kosten werden von einer Speditionsversicherung im Schadensfall übernommen?
- Welche Kosten werden von einer Speditionsversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
- Wann beginnt der Versicherungsschutz?
- Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Was ist bei einer Kündigung der Speditionsversicherung zu beachten?
Weshalb ist eine Speditionsversicherung sinnvoll?
Ein Spediteur ist für die Organisation des Transportes von zu versendender Ware zuständig. Ein Frachtführer übernimmt den Transport dieser Ware vom Ausgangsort zum Zielort.
Unter Umständen fungiert der Spediteur selbst als Frachtführer – dies ist der Fall beim so genannten Selbsteintritt. Ein Spediteur kann auch als Lagerhalter auftreten, wenn er zudem auch für die Lagerung der
zu transportierenden Waren zuständig ist.
Ein Spediteur trägt somit viel Verantwortung, sei es für die Transporte, das Lager oder die Dokumente für Zoll und Fracht. Mit dieser Verantwortung geht auch eine große Haftung einher, die im Ernstfall in eine die Existenz gefährdende Situation führen kann.
Werden Waren beispielsweise an eine falsche Adresse geliefert oder während des Transportes beschädigt, so will der Auftraggeber natürlich für den erlittenen Schaden (Verlust oder Beschädigung der Güter) eine Entschädigung. Kann der Auftraggeber nicht seiner geschäftlichen Tätigkeit nachgehen, weil eben die verlorene oder beschädigte Ware fehlt, entstehen weitere Schäden, für die der Spediteur haftbar gemacht werden kann.
Mit einer Speditionsversicherung lassen sich diese und ähnliche Risiken gut absichern. Im Falle von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Beschädigung und Verlust oder wenn Vermögensschäden eintreten, leistet die Versicherung Beistand und kommt für die Schäden auf.
Sinnvoll ist die Speditionsversicherung somit für jedes Unternehmen, das
- Güter von und im Auftrag von Dritten versendet
- diese Güter mit einem Kraftfahrzeug befördert
- diese Güter lagert
und somit Speditionsgeschäften nachgeht, wie dies zum Beispiel Spediteure, Frachtführer, Logistikdienstleister oder Lagerhalter tun. Die gesetzlichen Regelungen für das Speditionsgeschäft lassen sich im Handelsgesetzbuch (§§ 453 – 466 HGB) nachlesen.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Speditionsversicherung abgedeckt?
Kommt es zu einem Schaden, greifen das Handelsgesetzbuch (4. Buch, 5. Abschnitt – Speditionsgeschäfte), die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und internationale Übereinkommen, die Verkehrsverträge betreffen.
Mit einer Speditionsversicherung werden folgende Schäden abgesichert:
- Haftung des Spediteurs aus Verkehrsverträgen
- Güterschäden: Beschädigung und Verlust der Ware
- Güterfolgeschäden: Vermögensschäden, die aus Güterschäden resultieren
- reine Vermögensschäden: Schäden am Vermögen Dritter, die nicht im Zusammenhang mit einem Güter- oder Güterfolgeschaden stehen
- Lieferfristüberschreitung und Verspätung
Eine Speditionsversicherung umfasst zwei Versicherungen zugleich: zum einen eine Haftungsversicherung für den Spediteur und zum anderen eine Transportversicherung für den Auftraggeber. Die Haftungsversicherung sichert die eigene Haftung als Spediteur, Frachtführer und Lagerhalter ab. Häufig sind auch Risiken aus neu hinzukommenden Abkommen mit einer Vorsorgeversicherung abgesichert.
Die Transportversicherung ist eine Schadensversicherung für die Auftraggeber des Spediteurs. Beruft sich ein Spediteur auf die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), so kann er auf Kosten seines jeweiligen Auftraggebers eine Schadenversicherung für jeden einzelnen Verkehrsvertrag abschließen. Will der Auftraggeber auf diesen Schutz verzichten, so muss er der zusätzlichen Schadenversicherung ausdrücklich schriftlich widersprechen.
Welche Kosten werden von einer Speditionsversicherung im Schadensfall übernommen?
Der Versicherungsschutz einer Speditionsversicherung beinhaltet neben der Prüfung erhobener Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Spediteur (ob berechtigt oder nicht, und wenn ja, in welchem Umfang) auch deren Wiedergutmachung oder Abwehr, je nachdem, ob die Ansprüche berechtigt waren oder nicht. Die Versicherung bietet dem Versicherten somit einen passiven Rechtsschutz.
Im Falle eines Schadens erstattet die Speditionsversicherung Ersatz für Güterschäden und Güterfolgeschäden. Sie übernimmt zudem die anfallenden Kosten und Aufwendungen:
- für die Verteidigung der Rechte des Spediteurs (Abwehr unbegründeter Ansprüche auf Schadenersatz)
- für die Feststellung von Schäden
- für eine Minderung oder Abwendung eines Schadens
- für eine Bergung und Beseitigung von Ladegut – sofern hierfür eine behördliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht
Manche Versicherer unterscheiden zwischen Speditionsverträgen und Lagerverträgen. Daran orientieren sich letztlich deren maximale Entschädigungssummen je Schadensfall. Häufig finden sich jedoch pauschale Versicherungssummen wie diese:
- Güter- und Güterfolgeschäden bei Speditionsverträgen: € 2 Mio.
- Güter- und Güterfolgeschäden bei Lagerverträgen: € 1 Mio.
- Vermögensschäden: € 0,25 Mio.
Welche Kosten werden von einer Speditionsversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden unter anderem:
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Streik oder Kernenergie
- Schäden, die im Allgemeinen mit einer der folgenden Versicherung geregelt werden können: allgemeine Haftpflichtversicherung, Produkt-, Umwelt-, KFZ-Haftpflichtversicherung
- Strafen wie zum Beispiel Bußgelder, Verwaltungsstrafen, Geldstrafen
- Schäden durch Vorsatz
- Personenschäden
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Schutz der Speditionsversicherung beginnt, sobald die Ware von ihrem bisherigen Ort, an dem sie aufbewahrt wurde, entfernt wird. Der Schutz endet, sobald die Ware ihren vom Empfänger festgelegten Ort erreicht hat.
Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme sollte sich am Neuwert der Ware orientieren bzw. am gemeinen Wert, zu dem die Ware am Abholungsort verkauft werden könnte. Zu diesem Wert sollten schließlich auch Kosten für Fracht und Zoll sowie sonstige anfallende Kosten während des Transports hinzugerechnet werden.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Der Beitrag zur Speditionsversicherung wird individuell berechnet. Grundlage hierfür sind die gegenüber der Versicherung angegebenen Risiken in Bezug auf Transporte und Lagerung, zum Beispiel:
- regionale, nationale oder internationale Transporte
- Größe des transportierenden Fahrzeugs (bis 3,5 t, bis 7,5 t oder darüber)
- Art des Verkehrs: Ladung, Sammelgut, Luftfracht oder Seefracht
- Selbsteintritt oder Subunternehmen
- Art der transportierten Güter: temperaturgeführte Waren, elektronische Güter, Gefahrgut, geringwertige Güter, KFZ, lebende Tiere, Schwergut oder andere Güter
- Vorschäden
Die Beiträge zur Speditionsversicherung teilen sich auf einen Teil für die Haftungsversicherung und einen Teil für die Schadenversicherung auf. Den Beitragsanteil für die Haftungsversicherung hat der Spediteur selbst zu leisten, den Beitragsanteil für die Schadenversicherung hat im Innenverhältnis der Auftraggeber zu zahlen. Da der Spediteur der Versicherung den gesamten Beitrag schuldet, kann er den auf den Auftraggeber entfallenden Beitragsanteil als Aufwendungen ihm gegenüber geltend machen.
Was ist bei einer Kündigung der Speditionsversicherung zu beachten?
Die Speditionsversicherung kann beiderseitig
vom Spediteur und vom Versicherer – zum Ende
des Versicherungsjahres gekündigt werden,
sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird.
Laufen Verkehrsverträge über das Ende der Versicherung hinaus, so sind sie solange versichert,
bis alle Verpflichtungen aus diesen Verträgen erfüllt wurden.