Softwareversicherung


    Weshalb ist eine Softwareversicherung sinnvoll?

    Softwareversicherung - Frau am Laptop Mit einer Elektronikversicherung ist die wertvolle elektronische Ausstattung eines Unternehmens gut versichert – jedoch nur die Hardware. Um auch die Beschädigung oder den Verlust von Software und
    Daten – oftmals das viel wichtigere Gut – abzusichern, bedarf es einer Softwareversicherung.

    Mit einer Softwareversicherung sind nicht nur teure Programme und wichtige Datenbestände gut versichert, auch das Unternehmen hat ein geringeres finanzielles Risiko im Falle eines Schadens. Denn: Die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz der Hardware sind überschaubar. Wirklich teuer aber kann es werden, wenn wichtige Datenbestände wie zum Beispiel Kundenakten oder Warenwirtschaftssysteme einen irreparablen Schaden aufweisen und deren Rekonstruktion viel Zeit – und damit Kosten – in Anspruch nimmt.

    Unterscheidung von Elekronik-, Datenträgerversicherung und Softwareversicherung

    Eine Elektronikversicherung versichert nur die Hardware der Technik gegen Schäden, nicht jedoch die dazugehörige Software. Daten sind nur insoweit mitversichert, sofern sie für die Grundfunktionen des versicherten Gerätes nötig sind.

     

    Eine Datenträgerversicherung versichert Daten nur, wenn diese durch einen Sachschaden am Datenträger oder dem Gerät nicht mehr gelesen werden können und eine weitere Datenverarbeitung daher nicht möglich ist.

     

    Sollen jedoch auch die Programme der elektronischen Geräte und Daten im Allgemeinen versichert werden, ist dafür eine Softwareversicherung nötig. Diese kann je nach Versicherer Teil einer Elektronikversicherung sein.

    Sinnvoll ist eine Softwareversicherung vor allem für Unternehmen, in denen die Verarbeitung und Speicherung von Daten eine wichtige Rolle spielen und dafür kostspielige und wertvolle Software-Lösungen genutzt werden. Zu diesen Unternehmen zählen zum Beispiel:

    • Unternehmen mit einem hohen digitalen Aktenvolumen wie Anwaltskanzleien oder Steuerberatungen
    • Unternehmen mit umfangreichen Datenbanken wie Medienunternehmen oder Lagerverwaltungen
    • Betriebe und Unternehmen mit branchenspezifischen EDV-Lösungen wie zum Beispiel Architektursoftware oder Maschinenbauprogramme
    • Unternehmen, die Graphik- und Planungsprogramme nutzen wie Werbeagenturen oder Unternehmensberatungen

    Auch für Freiberufler und Selbstständige ist eine Softwareversicherung sinnvoll. Grundsätzlich ist die Softwareversicherung jedem zu empfehlen, der Platz in seinem Büro geschaffen hat, indem die Aktenschränke geleert und die Akten digitalisiert wurden. Denn wenn auch real in den Schränken nichts mehr vorhanden ist, worauf im Notfall zurückgegriffen werden kann, kann das unter Umständen den Ruin des Unternehmens bedeuten.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Softwareversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden von einer Softwareversicherung im Schadensfall übernommen?

    Mit einer Softwareversicherung können Schäden durch eine nachteilige Veränderung (Beschädigung) oder einen Verlust versichert werden:

    • an Datenträgern und Anlagen, die die versicherten Daten enthalten – sofern die Datenträger auswechselbar sind – zum Beispiel: Disketten, Magnetbänder oder -wechselplatten, optische Datenträger – Sachschäden
    • an Programmen: sowohl Standardprogramme als auch individuelle Lösungen
    • an Daten aus Dateien oder Datenbanken

    Häufig können auch Schäden abgesichert werden, die das Resultat folgender Ereignisse sind:

    • Bedienungsfehler: wenn zum Beispiel ein falscher Datenträger eingesetzt oder ein falscher Befehl erteilt wurde
    • Sabotage: wenn Dritte vorsätzlich Programme oder Daten verändern oder bewusst löschen, um dadurch einen Schaden anzurichten
    • Diebstahl
    • Über- und Unterspannung, Blitzeinschlag, elektromagnetische Störung oder elektrostatische Aufladung
    • Verlust von Schutzmodulen für Software
    • Störung und Ausfall der zur Datenverarbeitungsanlage gehörenden Hardware (Anlage zur Datenverarbeitung, Einrichtungen und Leitungen der Datenfernübertragung, Stromversorgung und Klimaanlage)
    • höhere Gewalt

    Die Softwareversicherung leistet in diesen Fällen Entschädigungen und kommt für Kosten auf, die bei der Schadensbehebung anfallen. Diese Kosten können beispielsweise anfallen:

    • für die Wiederbeschaffung der geschädigten oder verloren gegangenen Programme
    • für die Rekonstruktion der zerstörten oder verlorenen Datenbestände durch Experten im Labor
    • für die manuelle Wiedereingabe der Daten

    Softwareversicherung - Datensicherung

    Voraussetzung dafür ist jedoch eine regelmäßige Datensicherung. Ist diese nicht erfolgt, können die Ersatzleistungen erheblich eingeschränkt oder verweigert werden. Versicherer stellen für die Datensicherung Mindestanforderungen wie diese:

    • Vorschriften und Hinweise einhalten bzgl. Installation, Wartung und Pflege von Datenträgern
    • Schutz gegen ungewollte Veränderung und Löschung der Daten
    • Daten nach dem Großvater-Vater-Sohn-Prinzip sichern
    • Datensicherungen getrennt voneinander aufbewahren, so dass sie nicht gleichzeitig von einem Schaden betroffen werden können
    • Daten mindestens einmal in der Woche sichern
    • Technik zur Datensicherung auf dem neuesten Stand der Technik halten
    • eine Rücksicherung der gesicherten Dateien technisch ermöglichen
    • Mitarbeiter zur regelmäßigen Datensicherung verpflichten

    Manche Versicherer versichern auch Mehrkosten aufgrund von Kopierschutz. Darunter sind zusätzliche Kosten wie zum Beispiel für den Erwerb neuer Lizenzen zu verstehen, die anfallen, wenn Zugriffsschutz, Kopierschutz oder ähnliche Maßnahmen wie Vorkehrungen zur Verschlüsselung oder Kopierschutzstecker zerstört wurden oder verloren gingen.

     

    Teilweise wird auch eine so genannte Außenversicherung angeboten. Mit ihr sind Sicherungsdaten und -träger nicht nur auf dem im Versicherungsschein festgelegten betrieblichen Gelände versichert, sondern auch in Auslagerungsstätten und auf dem Verbindungsweg dahin.


    Was ist bei Abschluss einer Softwareversicherung zu beachten?

    Manche Bestandteile der Softwareversicherung können sich mit anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer Technik- oder Datenträgerversicherung überschneiden. Daher sollte mit dem Versicherer im Vorhinein geklärt werden, welcher Umfang für die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist und womit eine doppelte Versicherung vermieden werden kann.


    Welche Kosten werden von einer Softwareversicherung im Schadensfall nicht übernommen?

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel:

    • Daten und Programme, für deren Nutzung dem Versicherungsnehmer die Berechtigung fehlt (Raubkopien)
    • Anwendungen, die noch nicht betriebsfertig oder lauffähig sind
    • Anwendungen, die sich im Arbeitsspeicher der zentralen Einheit befinden
    • Schäden durch Programme und Dateien mit Schadfunktion – Malware wie Würmer, Trojaner oder Viren (wenn versichert, dann zu Aufpreisen)

    Nicht versicherbar können zudem sein:

    • Unternehmen, die Programme und Rechnerleistungen als Dienstleistung anbieten – beispielsweise Internet-Provider
    • Unternehmen, die kreativ-künstlerische Daten verarbeiten – zum Beispiel Regisseure, Musiker, Komponisten
    • Software-Häuser

    Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Softwareversicherung - Geldscheine mit einem Taschenrechner Der Gebrauchswert einer Software steigt mit der Zeit ihrer Nutzung und den eingegebenen Informationen.
    Ein Unternehmen ist davon abhängig, dass die elektronische Datenverarbeitung problemfrei und zuverlässig funktioniert. Im Schadensfall ist die Wiederherstellung verlorener Daten oft kostspieliger als der ursächliche Schaden an der Hardware. Daher ist es wichtig, die Versicherungssumme großzügig genug
    zu vereinbaren. Die jeweilige Höhe ist bei jedem Unternehmen unterschiedlich und wird in Zusammenarbeit mit dem Versicherer ermittelt.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Der Beitrag zur Softwareversicherung richtet sich nach der Menge der zu versichernden Daten und Programme. Er hängt aber auch davon ab, wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ausfällt. Zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der gesicherten Daten wie eine räumliche Auslagerung der Sicherungsdatenträger oder in Datensicherungsschränken können sich ebenfalls auf den Beitragssatz auswirken.