Zusätzliche Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung sowie die Leistungen in der privaten Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Doch in der Realität zeigt sich oftmals, dass diese nicht ausreichen, um die hohen Pflegekosten gänzlich zu decken. Die Menschen in Deutschland werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt entsprechend. Parallel ist festzustellen, dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und auch die der privaten Pflegeversicherung nicht immer alle Pflegekosten abzudecken in der Lage sind. Pflegekosten sind monatlich erforderlich und können mitunter doppelt so hoch sein, wie der durch die Pflegeversicherung zur Verfügung gestellte Betrag. Nicht selten müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen, um die Pflegekosten aufbringen zu können.
Die Lösung ist in solchen Fällen eine zusätzliche Pflegeversicherung. Es ist offensichtlich eine Lücke zu schließen, wenn der Ernstfall eintritt. Diese Lücke kann mit einer zusätzlichen Pflegeversicherung geschlossen werden. Eine solche zusätzliche Pflegeversicherung können Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung und auch Versicherte der privaten Pflegeversicherung abschließen.
Zusätzliche private Pflegeversicherungen im Überblick
Für Interessierte gibt es mehrere Möglichkeiten der zusätzlichen Pflegeversicherung. Die Pflege-Bahr ist die staatliche Förderung nach dem Riester-Prinzip. Seit 2013 wird diese private Pflegezusatzversicherung staatlich gefördert mit dem Ziel, die Absicherung von Menschen im Pflegefall zu günstigen Beiträgen zu verbessern.
Weiter gibt es die Pflegetagegeldversicherung, die die optimale Absicherung im Alter darstellen soll. Diese Form der Versicherung dient der privaten Absicherung des Pflegerisikos. Hier wird Versicherten regelmäßig ein Pflegetagefeld ausbezahlt. Dieses Pflegetagefeld wird durch den Versicherungsnehmer bestimmt.
Mit der Pflegekostenversicherung ist es dem Versicherten möglich, die gesetzlichen Leistungen aufzustocken. Bei dieser Form der zusätzlichen Pflegeversicherung übernimmt der Versicherer die anfallenden Pflegekosten. Allerdings tut er dies nicht in vollem Umfang. Um die Pflegekosten erstattet zu bekommen, müssen alle Leistungen vom Arzt durch Attest bestätigt werden.
Zuguterletzt gibt es außerdem noch die Pflegerentenversicherung, die volle Flexibilität ermöglicht. Der Versicherungsnehmer einer Pflegerentenversicherung erhält regelmäßige Rentenzahlungen, sobald der Fall von Pflegebedürftigkeit eintritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege in speziellen Einrichtungen, im eigenen Heim durch Pflegekräfte oder Angehörige erfolgt.
Eine zusätzliche Pflegeversicherung macht Sinn, um Pflegekosten im vollen Umfang bezahlen zu können. Junge Menschen machen sich häufig keine Gedanken um Pflegebedürftigkeit. Schließlich dauert es noch einige Jahre, bis man „alt“ ist. Allerdings gibt es keine Altersgrenze, nach oben oder unten hin, um nicht über eine zusätzliche Pflegeversicherung nachzudenken.




