Sie kennen Wartezeiten bestimmt auch von anderen Versicherungen. Damit versuchen sich Versicherungen vor zu hohen Kosten zu schützen, die vielleicht entstehen könnten, wenn Versicherte erst eine Versicherung abschließen, wenn es schon zu einem Schaden gekommen oder dieser bereits abzusehen ist.
Bei der Pflegeversicherung ist das etwas anders gelagert. Da in Deutschland jeder Bürger, der in einer Krankenversicherung versichert ist, dazu verpflichtet ist auch Mitglied in einer Pflegeversicherung zu sein, kann man mit dem Abschluss der Versicherung nicht warten, bis man die Leistungen in absehbarer Zeit in Anspruch nehmen möchte. Gleichwohl gibt es auch bei der Pflegeversicherung etwas der Wartezeit Vergleichbares: Die Vorversicherungszeit der Pflegeversicherung.
Die Vorversicherungszeit bedeutet, dass eine bestimmte Zeitspanne vergangen sein muss, bevor man die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen kann. Sie beträgt aktuell zwei Jahre innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren vor einer Antragstellung. Das bedeutet, dass ein Versicherter, der in den letzten 10 Jahren insgesamt zwei Jahre lang Beiträge in eine Pflegeversicherung eingezahlt hat, nun auch auf Leistungen hoffen kann. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherungszeit mit Unterbrechungen war oder durchgehend. Als Zeiten, die sich mindernd auf die Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung auswirken, gelten
- Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung
- Weiterversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung (beispielsweise bei Erwerbslosigkeit)
- Zeiten einer Familienmitgliedschaft in der Pflichtversicherung
- Zeiten einer Mitgliedschaft in einer privaten Pflegeversicherung
Die Vorversicherungszeit der Pflegeversicherung und ein Auslandsaufenthalt
Die Frage, wie sich ein Auslandsaufenthalt auf die Vorversicherungszeit der Pflegeversicherung auswirkt, dürfte besonders junge Menschen interessieren. Meist macht man sich in jungen Jahren über Pflegebedürftigkeit noch keine Gedanken, aber leider ist es so, dass es jeden treffen kann. Daher sollte man sich vor einem Auslandsaufenthalt gut darüber informieren, wie sich die Zeiten auf die sozialen Versicherungen in Deutschland auswirken.
Glücklicherweise ist es so, dass die Zeiten der Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung sich positiv auf die Vorversicherungszeit der Pflegeversicherung in Deutschland auswirken können. Allerdings gilt das nur für Versicherungen in einem anderen Staat der EU oder der Schweiz. Tipp: Zur Minderung der Vorversicherungszeit zahlen nicht nur die Versicherungszeiten in einer Pflegeversicherung, sondern auch die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung kann sich mindernd auswirken.
Es ist allerdings nicht möglich, die gesamten zwei Jahre, die die Vorversicherungszeit der Pflegeversicherung umfasst, nur in ein ausländisches Sozialversicherungssystem einzuzahlen und dann die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland beziehen zu wollen. Mindestens zeitweise muss die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung in Deutschland bestanden haben.