Versicherungspflicht Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Versicherungspflicht – Entspannter Rentner in HängematteIn der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung. Da außerdem der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ gilt, wird die Versicherungspflicht auf die Pflegeversicherung ausgeweitet. Konkret bedeutet das, dass alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, auf ihren Versicherungsstatus in der Pflegeversicherung überprüft werden, sollte keine Pflegeversicherung bestehen, greift für diese Personen die Versicherungspflicht.


    Gibt es Ausnahmen von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung?

    Angestellte Arbeitnehmer haben nicht die Möglichkeit, frei zu entscheiden, ob sie sich in der Pflegeversicherung versichern wollen. Für sie gilt die Versicherungspflicht, die aus der bestehenden Krankenversicherung folgt.

    Eine Ausnahme könnte für freiwillig Versicherte gelten, da diese aus freien Stücken einen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse schließen. Doch auch für diesen Personenkreis gilt die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Gemäß dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ wird auch hier eine Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung vorausgesetzt. Jedoch gibt es für freiwillig Versicherte die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreien zu lassen. Dazu müssen sie allerdings nachweisen, dass sie bei einer privaten Pflegeversicherung gegen Pflegebedürftigkeit versichert sind. Somit besteht für freiwillig Versicherte lediglich die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht bleibt bestehen.


    Gibt es eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung auch für privat Versicherte?

    Personen, die aufgrund ihres Einkommens oder ihres Berufsstandes in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Allerdings besteht für diesen Personenkreis die Möglichkeit, die Pflegeversicherung bei einer privaten Versicherung abzuschließen. Auch Personen, die weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind, werden in der Pflegeversicherung versichert. Dazu zählen:

    • Kriegsversehrte des Zweiten Weltkriegs
    • Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr

    Kann man sich von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreien lassen?

    Grundsätzlich gilt, dass Personen, die in einer Krankenkasse versichert sind, von ihrer Krankenkasse für die Pflegeversicherung angemeldet werden. Dies geschieht meist automatisch über eine angeschlossene Pflegekasse. Somit haben gesetzlich Versicherte keine Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreien zu lassen. Privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte müssen nicht Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden, sondern haben die Option, sich privat gegen Pflegebedürftigkeit zu versichern. Somit kann man sagen, dass dieser Personenkreis die Möglichkeit hat, sich von der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung befreien zu lassen.


    Informationen zur Pflegeversicherung Versicherungspflicht

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Versicherungspflicht – Freundliche Beraterin mit MandantenDie Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung ist ein komplexes und schwieriges Thema. Daher gibt das Bundesministerium für Gesundheit diesbezüglich Hilfestellung. Wer an diesem Themenkomplex interessiert ist und sich informieren möchte, kann dies auf der Webseite

    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegeversicherung/informationen-fuer-versicherte.html

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