Die Bevölkerung in Deutschland wird dank des medizinischen Fortschritts immer älter. Leider ist es aber auch so, dass ältere Personen häufig auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, da der medizinische Fortschritt eben nicht für alle ein vitales Leben im Alter garantieren kann. Die meisten älteren Personen können dabei nicht ausschließlich von der eigenen Familie betreut und gepflegt werden, sondern meist wird die Hilfe eines externen Dienstleisters benötigt.
Um diese Kosten abzufangen bzw. etwas zu dämpfen, hat der Gesetzgeber am 1. Januar 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Diese Versicherung soll dazu dienen, die pflegebedürftige Person und die Familie etwas zu entlasten. Da jedoch nicht jede Person Hilfe in der gleichen Höhe benötigt, hat der Gesetzgeber Stufen der Pflegeversicherung erlassen. In diesen Stufen wird ermittelt, wie hoch der individuelle Pflegebedarf ist und die Leistungen entsprechend angepasst.
Welche Stufen gibt es bei der Pflegeversicherung?
Die Stufen sind individuell gestaffelt und gestalten sich folgendermaßen:
- Pflegestufe 0 (mit Demenz)
- Pflegestufe I
- Pflegestufe I (mit Demenz)
- Pflegestufe II
- Pflegestufe II (mit Demenz)
- Pflegestufe III
- Pflegestufe III (mit Demenz)
Welche Leistungen gibt es bei den unterschiedlichen Stufen der Pflegeversicherung?
Auf der Grundlage der einzelnen Stufen errechnet sich auch die Höhe der finanziellen Unterstützung, die der Betroffenen im Bedarfsfall erhält. So ist die Zahlung des Pflegegeldes an die Stufen gekoppelt:
- 123€
- 244€
- 316€
- 458€
- 545€
- 728€
- 728€
Auch die Ansprüche auf Pflegesachleistungen orientieren sich an den Stufen der Pflegeversicherung:
- 231€
- 468€
- 689€
- 1.144€
- 1.298€
- 1.612€
- 1.612€
Bei den Ansprüchen auf Pflegesachleistungen kommt eine zusätzliche Stufe zur Pflegeversicherung hinzu: die Härtefall-Stufe (mit oder ohne Demenz). Hier werden 1.995€ gezahlt.
Wie sind die unterschiedlichen Stufen der Pflegeversicherung definiert?
Zuletzt gab es im Januar 2013 eine Neuregelung der Stufen der Pflegeversicherung. Nun haben erstmals auch Personen der Pflegestufe 0 einen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Die unterschiedlichen Stufen sind folgendermaßen definiert:
- Pflegestufe 0: Kein oder nur geringer Pflegebedarf. Diese Personen können jedoch trotzdem ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen.
- Pflegestufe I: Personen mit einem erheblichen Pflegebedarf. Diese Personen benötigen Hilfe bei der Ernährung und Körperpflege und sind selbstständig nicht mehr mobil.
- Pflegestufe II: schwere Pflegebedürftigkeit. Diese Personen benötigen noch mehr Hilfe bei der täglichen Pflege und Ernährung als Personen der Pflegestufe I ( mindestens drei Mal am Tag, mehrmals wöchentlich)
- Härtefall: Personen der Pflegestufe III, die besonders intensive Pflege benötigen. Außerdem ist bei diesen Personen der Pflegeaufwand sehr hoch.