Pflegeversicherung Stufe 1

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Stufe 1 – Senior hält seine kleine Enkelin auf dem ArmIm Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland gibt es mehrere Pflegestufen, in welche die Pflegebedürftigkeit unterteilt wird.

    Folgende Stufen werden unterschieden:

    • Stufe 0: Eingeschränkte Alltagskompetenz
    • Stufe 1: Erhebliche Pflegebedürftigkeit
    • Stufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit
    • Stufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit

    Ab wann beginnt die Pflegebedürftigkeit nach Pflegeversicherung Stufe 1?

    Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um im Sinne des SGB XI pflegebedürftig zu sein und somit Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wird in § 14 SGB XI geregelt. Ob der Versicherte unter die Pflegeversicherung Stufe 1 fällt, wird durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) geprüft. So ist es notwendig, dass eine Behinderung oder eine Krankheit vorliegt, durch welche es dem Versicherten nicht mehr möglich ist, über einen Zeitraum von voraussichtlich mindestens sechs Monaten den normalen Tätigkeiten in seinem Alltag nachzukommen, weshalb er hierfür auf Hilfe angewiesen wäre. Dabei muss es sich zumindest um einen erheblichen Hilfeumfang handeln. Damit dies gegeben ist und die Pflegeversicherung Stufe 1 beginnt, muss der Versicherte auf eine durchschnittliche tägliche Hilfe von mindestens 90 Minuten angewiesen sein, wobei davon mindestens 46 Minuten auf wenigstens zwei verschiedene Verichtungen aus dem Bereich der Grundpflege entfallen müssen.


    Welche Leistungen werden durch die Pflegeversicherung Stufe 1 übernommen?

    Grundsätzlich fallen die Leistungen der Pflegeversicherung Stufe 1 völlig unterschiedlich aus. Dabei spielen beispielsweise die Art der Hilfe und auch der Ort der Tätigkeit eine wesentliche Rolle. Erbracht werden die Leistungen der Stufe 1 der Pflegeversicherung in der Regel in Form von Sachleistungen. Dies kann zum Beispiel die Übernahme der Kosten für einen ambulantenn Pflegedienst sein. Es kann aber auch vorkommen, dass der Pflegebedürftige häuslich gepflegt wird, beispielsweise durch Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn. In diesem Fall wird durch die Pflegeversicherung Stufe 1 ein sogenanntes Pflegegeld ausbezahlt.

    Wer unter die Pflegeversicherung Stufe 1 fällt, der hat seit dem 01.01.2015 einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von bis zu 244 Euro beziehungsweise auf Sachleistungen in Höhe von bis zu 468 Euro.

    Zu den Grundleistungen der Pflegeversicherung Stufe 1 fallen:

    • Die Grundpflege, wie zum Beispiel
      • Körperpflege
      • Ernährung
      • Mobilität
    • Die hauswirtschaftliche Versorgung
    • Pflege- und technische Hilfsmittel
    • Pflegekurse für zum Beispiel Familienangehörige

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Stufe 1 – Senior hält seine kleine Enkelin auf dem ArmAußerdem werden durch die Pflegeversicherung Stufe 1 noch sowohl teil- als auch vollstationäre Aufenthalte bezahlt, wie etwa in Form einer sozialen Betreuung oder einer medizinischen Behandlungspflege.

    Sollten die Leistungen aus der Pflegeversicherung Stufe 1 sowie das eigene Einkommen für die Pflege nicht ausreichen, so kann der Pflegebedürftige einen zusätzlichen Zuschuss beim Sozialamt beantragen.