Pflegeversicherung Prozentsatz

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Prozentsatz – Seniorin mit PflegerinBereits seit dem Jahr 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung und ihr Prozentsatz für alle in Deutschland lebenden Menschen verbindlich. Der allgemeine Pflegeversicherungs-Prozentsatz beträgt seit 2015 2,35 Prozent. Im Vergleich zum Jahr der Einführung der verbindlichen Pflegeversicherung hat sich der Prozentsatz mehr als verdoppelt.

    Im Jahr 1995 hat der Pflegeversicherungs-Prozentsatz 1 Prozent betragen. In den weiteren Jahren hat sich der Beitrag zur Pflegeversicherung und damit der Prozentsatz wie folgt entwickelt:

    • 1997 bis 2008 Anstieg auf 1,7 Prozent
    • 2009 bis 2012 Anstieg auf 1,95 Prozent
    • 2013 bis 2014 Anstieg auf 2,05 Prozent
    • 2015 bis heute Anstieg auf 2,35 Prozent

    Dieser Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung und deren Prozentsatz ist darauf zurückzuführen, dass unsere Gesellschaft immer älter wird und somit auch immer höhere Pflegeleistungen benötigt werden. Deshalb steigt der Pflegeversicherungs-Prozentsatz stetig an und wird auch zukünftig weiterhin ansteigen.


    Der Pflegeversicherungs-Prozentsatz und dessen Zusatzbeitrag

    Wenn Sie kinderlos sind, müssen Sie zum Pflegeversicherungs-Prozentsatz eine Pauschale in Höhe von 0,25 Prozent hinzurechnen. Sind Sie unter 23 Jahren müssen Sie keinen Zusatzbeitrag leisten. Auch wenn Sie vor dem Jahr 1940 geboren wurden, zahlen Sie keine 0,25 Prozent zu Ihrem normalen Pflegeversicherungs-Prozentsatz.
    Zudem sind Sie vom Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung befreit, wenn Sie Arbeitslos sind. In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit Ihren Zusatzbeitrag und finanziert diesen aus einem Fonds. Hierdurch werden Sie als Arbeitsloser finanziell nicht noch mehr belastet und können Ihre Lebensführung wie gewohnt finanzieren. Gleiches gilt, wenn Sie bereits in Rente sind und nicht die finanziellen Mittel haben Ihre Grundversorgung sicherzustellen. In diesem Falle erhalten Sie eine Unterstützung vom Sozialamt und können mithilfe dieser Unterstützung Ihren Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung beziehungsweise den zusätzlichen Prozentsatz begleichen.
    Beachten Sie, dass Sie nicht als Kinderloser gelten, wenn Sie Adoptiv- oder Stiefkinder haben, denn diese werden Ihnen laut Gesetz ebenso anerkannt wie ein leibliches Kind.


    Der Pflegeversicherungs-Prozentsatz und die unterschiedlichen Berufsgruppen

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – Prozentsatz – Freiberufler sitzt am LaptopIn Abhängigkeit von Ihrem Berufsverhältnis kann sich auch Ihr Pflegeversicherungs-Prozentsatz deutlich verändern. Während Sie als Rentner, Selbstständiger oder freiwillig Versicherter den kompletten Pflegeversicherungs-Prozentsatz alleine zahlen, müssen Sie als normaler Angestellter nur die Hälfte des Prozentsatzes von 2,35 zahlen. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn Sie aus dem Bundesland Sachsen stammen. Alle Menschen, die in Sachsen leben, müssen einen erhöhten Pflegeversicherungs-Prozentsatz von 1,675 anstelle von 1,175 bezahlen. Sind Sie als Freiberufler tätig, können Sie unter Umständen durch eine Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung halbieren. Ein klassischer Freiberufler zahlt den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung, während beispielsweise ein Künstler oder Autor die Hälfte zahlt.