Die Geschichte der Pflegeversicherung in Deutschland
Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland zu einem großen Paket an Vorsorgeversicherungen. Diese Versicherungen dienen dazu, im Bedarfsfall den Versicherten vor Kosten zu schützen, die im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen können.
Zu diesen Versicherungen gehören:
- Krankenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Gerade für die Pflegeversicherung gilt in Deutschland der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Das bedeutet, dass jeder Bürger, der in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, auch automatisch Mitglied in der Pflegeversicherung in Deutschland ist. Die Beiträge richten sich dabei nach dem Einkommen, müssen bei nicht-selbstständig Erwerbstätigen jedoch nur zur Hälfte selbst getragen werden. Die andere Hälfte steuert der Arbeitgeber zu.
Seit wann gibt es die Pflegeversicherung in Deutschland?
Um im Falle einer Pflegebedürftigkeit die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten und der von der Versicherung getragenen Kosten zu schließen, hat der Gesetzgeber die Pflegeversicherung in Deutschland eingeführt. Am 1. Januar 1995 trat das entsprechende Gesetz in Kraft. Seither ist jeder in einer Krankenversicherung Versicherte auch gezwungen, in der Pflegeversicherung in Deutschland versichert zu sein.
Wer ist der Träger der Pflegeversicherung in Deutschland?
In Deutschland ist der Träger der Pflegeversicherung die Bundesrepublik Deutschland. Konkret beutetet dass, dass die gesetzliche Pflegekasse über alle Versicherten in der Pflegeversicherung wacht. Um einen reibungslosen Ablauf der Versicherungspflicht zu gewähren, d.h., um zu überprüfen, ob tatsächlich alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nachkommen, wurde die gesetzliche Pflegekasse an die Bundesknappschaft und die gesetzlichen Krankenkassen angegliedert.
Wie hoch ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung in Deutschland?
Ähnlich wie die Beitrage zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung, werden auch die Beiträge zur Pflegeversicherung in Deutschland jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Aktuell ist es jedoch so, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Bedarfsfall womöglich nicht die Höhe der tatsächlichen Kosten decken können. Daher wird jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland empfohlen, eine private Police über eine Pflegeversicherung zusätzlich abzuschließen.
Seit dem 1. Januar 2015 liegt allgemein der Beitrag zur Pflegeversicherung in Deutschland bei 2,35%. Eine Ausnahme bildet jedoch der Freistaat Sachsen: Bundesweit wurde die Pflegeversicherung über die Abschaffung des Feiertages Buß- und Bettag mitfinanziert. In Sachsen gibt es diesen Feiertag jedoch noch immer, daher sind hier die Beiträge zur Pflegeversicherung höher als im Rest von Deutschland. Die Übersicht der Beiträge für Arbeitnehmer:
- 1,175%
- 1,675% in Sachsen
- 2,35% für Rentner
- 2,35% für Selbstständige und freiwillig gesetzlich Versicherte
- 0,25% Zuschlag für Kinderlose