Die deutsche Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Bereich der Sozialversicherung und dient der Absicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Daher wird sie auch die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung genannt. Eingeführt wurde die deutsche Pflegeversicherung im Jahr 1995, damit gehört sie zu den jüngsten Sozialversicherungen in Deutschland. Die Sozialversicherungen basieren auf einem Versicherungssystem, bei dem die Kosten für Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit von der Gemeinschaft der Versicherten getragen werden.
Auf diese Weise sind die Versicherten der deutschen Pflegeversicherung gegen die Folgen einer Pflegebedürftigkeit abgesichert. Die deutsche Pflegeversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen. Konkret bedeutet das, dass jedes Mitglied einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist, im Hinblick auf Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern eine Pflegeversicherung zur Verfügung zu stellen.
Welche Leistungen bietet die deutsche Pflegeversicherung?
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit stehen jedem Versicherten Leistungen durch die deutsche Pflegeversicherung in Form von Geld- oder Sachleistungen zu. Der Bedarf wird dabei über die jeweilige Pflegestufe ermittelt:
- Pflegestufe 0: keine oder nur sehr geringe Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 1: erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftigkeit
- Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftigkeit
Die deutsche Pflegeversicherung ist jedoch keine Vollversicherung, sondern nur eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung, mit der das finanzielle Risiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit abgesichert werden soll. Dem Pflegebedürftigen ist es durch die deutsche Pflegeversicherung möglich, sein Leben dank unterstützender Hilfeleistungen auch weiterhin selbstbestimmt führen zu können. Eine eigene Vorsorge des Versicherten ist dafür aber auch unbedingt notwendig.
Die deutsche Pflegeversicherung im Ausland
Viele Deutsche halten sich für ihr Leben gern im Ausland auf – sei es im Urlaub oder gar als Auswanderer. Befindet sich der Versicherte allerdings im Ausland, so behält sich die deutsche Pflegeversicherung vor, einen Anspruch auf Pflege und häusliche Versorgung des Versicherten abzulehnen. Wird der Versicherte also im Ausland pflegebedürftig, so hat dieser lediglich einen Anspruch auf ein wesentlich niedrigeres Pflegegeld, als er es in Deutschland erhalten würde. Sachleistungen für Grund- und Haushaltspflege werden durch die deutsche Pflegeversicherung jedoch nicht bezahlt.
Grund für diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der EU war die Tatsache, dass der Versicherte, wenn sich dieser in einem anderen Mitgliedsstaat der EU befindet, die Möglichkeit habe, über den dort ansässigen Versicherungsträger Sachleistungen zu beziehen. Dies könne schließlich mit den Kosten für die deutsche Pflegeversicherung verrechnet werden. Insgesamt besteht sogar die Möglichkeit, eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen zu erreichen, die eine höhere Leistung versprechen lässt, als es alleine durch die deutsche Pflegeversicherung möglich wäre. Diesbezüglich gibt es in der EU allerdings keine einheitlichen Vorschriften.