Am 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als Ergänzung zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Berufsunfallversicherung eingeführt. Die Pflegeversicherung kann bei einer Definition als Leistungsträger für die stationäre und häusliche Pflege genannt werden. Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es deshalb Sie als Versicherten im Ernstfall finanziell abzusichern.
Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass Sie nur dann Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung haben, wenn Sie mindestens 6 Monate pflegebedürftig werden. In der Pflegeversicherungs-Definition sollte zudem vermerkt werden, dass die gesetzliche Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung darstellt, welche nur für freiwillig Versicherte unter gewissen Umständen erlassen werden kann.
Die Pflegeversicherungs-Definition beschäftigt sich auch mit der Frage warum es eine Pflegeversicherung gibt. Eine Pflegeversicherung dient demnach dazu Menschen finanziell zu unterstützen, die Pflegebedürftig werden und die Kosten für beispielsweise Pflegepersonal nicht selbst aufbringen können. Besonders Arbeitslose, Rentner und Geringverdiener verfügen meist über keine Rücklagen, weshalb eine Pflegeversicherung eine notwendige Absicherung darstellt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Im Rahmen der Pflegeversicherung und deren Definition ist auch zu beachten, dass die Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit von der jeweiligen Pflegestufe zu betrachten sind. Beachten Sie, dass eine gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollversicherung darstellt und somit nur einen Teil Ihrer Kosten übernimmt. Grundsätzlich können Sie in der gesetzlichen Pflegeversicherung von folgenden Leistungen profitieren:
- finanzielle Unterstützung bei häuslicher und stationärer Pflege
- Zuschuss für Wohngruppen
- Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln
- Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen der Pfleger
- Zuschuss zu Umbaumaßnahmen der Wohnung
Werden Sie pflegebedürftig, müssen Sie eventuelle Komfortleistungen sowie Ihre Verpflegung und Unterkunft selbst bezahlen. Ist Ihr Einkommen zu gering, um die Kosten für die häusliche beziehungsweise stationäre Pflege zu decken, haben Sie einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrem Sozialhilfeträger beantragen.
Die Pflegestufen
Die Pflegeversicherung und deren Definition ergibt sich auch aus den unterschiedlichen Pflegestufen, welche ein Indikator für die Höhe Ihres Leistungsanspruchs sind. Nachdem Sie durch den medizinischen Dienst als Pflegebedürftig eingestuft wurden, können Sie in die Pflegestufen 0 bis III eingeteilt werden.
Während Sie in der Pflegestufe 0 nur in geringem Ausmaß pflegebedürftig sind, gelten Sie beispielsweise in der Pflegestufe III schwerst pflegebedürftig. Ebenso ist es möglich, dass Sie eine gesteigerte Leistung Ihrer Pflegeversicherung erhalten, wenn Sie als Härtefall eingestuft werden. Sie gelten als Härtefall, wenn Sie zum Beispiel an Krebs oder schwerer Demenz erkranken.