AOK Pflegeversicherung

    versicherungscheck24.de – Pflegeversicherung – AOKIn der AOK Pflegeversicherung können Sie von einem einheitlichen Tarif profitieren, welcher Ihnen Leistungen in Abhängigkeit von Ihrer Pflegestufe anbietet. Von der AOK Pflegeversicherung erhalten Sie Leistungen, wenn Sie sich in folgenden Pflegestufen befinden:

    • Pflegestufe 0
    • Pflegestufe I
    • Pflegestufe II
    • Pflegestufe III

    Entschließen Sie sich für die AOK Pflegeversicherung, können Sie sowohl das vereinbarte Pflegegeld als auch Sachleistungen in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie Sach- und Pflegegeldleistungen miteinander kombinieren und so die Leistungen der AOK auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abstimmen.


    Die AOK Pflegeversicherung und die Leistungen in der Pflegestufe 0 bis I

    In der Pflegestufe 0 der AOK Pflegeversicherung erhalten Sie lediglich dann eine finanzielle Förderung, wenn Sie eine eingeschränkte Kompetenz im Alltag nachweisen können. Auch eine teilstationäre Pflege können Sie in der Pflegestufe 0 in Anspruch nehmen. Werden Sie in die Pflegestufe I eingestuft, können Sie zusätzlich zu den Leistungen in der Pflegestufe 0 von einem Pflegegeld sowie Sachleistungen pro Monat profitieren.
    Zudem erhalten Sie als Versicherter in der AOK Pflegeversicherung folgende Leistungen:

    • Zuschuss zur Kurzzeitpflege für maximal 8 Wochen jährlich
    • Zuschuss bei Verhinderung Ihres Pflegers für maximal 6 Wochen jährlich
    • Zuschuss für zusätzliche Betreuung mit/ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
    • Zuschuss zum Umbau in der Wohnung
    • Zuschuss für Wohngruppen
    • Zuschuss für Pflegehilfsmittel

    Die AOK Pflegeversicherung und die Leistungen in der Pflegestufe II bis III

    In der AOK Pflegeversicherung können Sie in der Pflegestufe II ein monatliches Pflegegeld von 458 Euro erhalten sowie in der Pflegestufe III ein Pflegegeld von 728 Euro. Ebenso haben Sie einen Anspruch auf Pflegesachleistungen, die jeden Monat in Abhängigkeit von Ihrer Pflegestufe zwischen 1144 und 1612 Euro betragen. Im Einzelfall können Sie jedoch eine höhere Unterstützung beantragen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie auf eine Betreuung angewiesen sind, die sowohl am Tag als auch in der Nacht für Sie da ist.
    Weisen Sie vor, dass Sie im Alltag stark eingeschränkt sind und beispielsweise nicht mehr Ihre Grundversorgung wie Körperpflege oder Haushaltsführung selbst bewältigen können, haben Sie die Option zwischen 545 und 728 Euro zu Ihren Pflegesachleistungen zu erhalten.
    Beachten Sie, dass beispielsweise die Pflegesachleistungen von der AOK Pflegeversicherung direkt an Ihren häuslichen Pflegedienst oder die stationäre Institution ausgezahlt werden. Sie können jedoch frei wählen, welchen Pflegedienst Sie beanspruchen möchten. Es besteht auch die Option Angehörige in Ihre Pflege miteinzubeziehen und diese mit Pflegegeld zu entlohnen. Auch das Pflegegeld wird in diesem Fall direkt an Ihre Angehörigen ausgezahlt.