Krankentagegeldversicherung AOK


    Für wen ist die Krankentagegeldversicherung AOK geeignet?

    Logo AOK Außer für Beamte, ist die Krankentagegeldversicherung AOK für beinahe jeden Personenkreis sinnvoll.

    Vor allem für Selbständige, Freiberufler und Menschen mit einem besonders hohen Einkommen ist es ratsam, sich für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder wegen eines Unfalls finanziell abzusichern und die drohende Versorgungslücke mit Hilfe der Krankentagegeldversicherung AOK zu schließen.

    Wenn auch Angestellte ab dem 43. Tag einen Anspruch auf Krankengeld der gesetzlichen Versicherungen haben, so ist dieser Betrag generell niedriger als das jeweilige Nettoeinkommen. Das Krankentagegeld ist steuer-und abgabenfrei und wird daher auch netto gezahlt. Eine Absicherung mit Hilfe der Krankentagegeldversicherung AOK ist also dringend geboten.


    Welche Leistungen erbringt die Krankentagegeldversicherung AOK?

    Die Krankentagegeldversicherung AOK bietet zwei Tarife an, wobei einer für Angestellte konzipiert ist und der zweite sowohl von Arbeitnehmern als auch Selbständigen und Freiberuflern gewählt werden kann. Der erste Tarif umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

    • Krankentagegeld für Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben und über ein monatliches Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro verfügen
    • Die Leistungen werden ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erbracht
    • Schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit und Berufskrankheiten sind mitversichert
    • Auch bei längerer Krankheit keine Befristung der Leistungen

    Im zweiten Tarif sind enthalten:

    • Krankentagegeld für Arbeitnehmer mit dem Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung sowie einem Nettoeinkommen ab 2.100 Euro
    • Krankentagegeld auch für Freiberufler und Selbständige
    • Die Höhe der Leistung kann individuell gewählt werden und beinhaltet einen Tagessatz in 5 Euro-Schritten
    • Die Leistungen erfolgen optional ab dem 43., 92., oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit
    • Berufskrankheiten und schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit sind eingeschlossen
    • Auch bei längerer Krankheit keine Leistungsbefristung

    Was ist in der Krankentagegeldversicherung AOK nicht versichert?

    Eine Krankentagegeldversicherung deckt finanzielle Einbußen infolge von Krankheit ab. Wenn der Versicherte weiteren medizinischen Schutz benötigt, so kann er natürlich auch noch zusätzliche Leistungen wählen, wie eine Zahnzusatzversicherung, die Kostenübernahme für Sehhilfen oder eine Krankenhaustagegeldversicherung.


    Welche Kosten entstehen für die Krankentagegeldversicherung AOK?

    Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich auch nach dem Zeitpunkt, ab wann das Krankentagegeld bezahlt wird. Ein Zahlungsbeginn ab dem 43. Tag ist teurer, als wenn dieser erst ab dem 92. Tag beginnt. Weiterhin sind folgende Kriterien für die Höhe des Beitrags maßgeblich:

    • Alter
    • Geschlecht
    • Höhe des Krankengeldes
    • Eventuell anfallende Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen

    Bei der Krankentagegeldversicherung AOK möchte das Unternehmen natürlich das eigene Risiko minimieren. Daher sind Gesundheitsfragen bei dieser Versicherung obligatorisch. Es empfiehlt sich, alle diesbezüglichen Informationen wahrheitsgemäß und in vollem Umfang zu erteilen, da sonst die Gesellschaft die Leistung im Versicherungsfall verweigern kann.