Lieferwagenversicherungen


    Weshalb sind Versicherungen für einen Lieferwagen sinnvoll?

    Lieferwagenversicherungen - Ansprechpartner Für die Beförderung von Gütern mit einem Lieferwagen (3-, 4- oder 6-rädriges KFZ bis 3.5 t Gesamtgewicht) benötigt man zwar lediglich einen PKW-Führerschein. Wie aber auch bei einem PKW geht bzw. fährt hier nichts ohne guten Versicherungsschutz.

    Dieser ist zum Teil wie im Falle der Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit Lieferwagenversicherungen abgedeckt?

    Für einen Lieferwagen stehen folgende Versicherungen zur Verfügung:

    • Lieferwagenhaftpflichtversicherung – absolute Pflichtversicherung
    • Teilkaskoversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung): bei Schäden durch Blitzschlag und Brand, Marderbiss, Diebstahl, Glasbruch und Kurzschluss, Zusammenstoß mit Tieren
    • Vollkaskoversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung): Versicherungsleistungen der Teilkaskoversicherung zzgl. Versicherungsschutz bei selbst verschuldeten Unfällen und mut- oder böswilliger Beschädigung durch Dritte
    • GAP-Deckung: Übernahme der Differenz zwischen Leasingwert und Fahrzeugwert bei geleasten bzw. teilweise finanzierten Lieferwagen
    • Schutzbrief: Pannenhilfe und Abschleppschutz
    • Fahrerschutzversicherung: Versicherungsschutz für den Lenker des Lieferwagens bei Unfällen
    • Transportversicherung: Versicherung der transportierten Güter

    Was ist bei Abschluss einer Lieferwagenversicherung zu beachten?

    Die Versicherung eines Lieferwagens unterscheidet sich von der eines normalen PKW. Daher gilt es, bestimmte Dinge wie beispielsweise die folgenden zu beachten.

    Bei Abschluss einer Lieferwagenversicherung sollten nicht nur die Versicherungssumme und der Versicherungsbeitrag betrachtet werden. Auch die je nach Versicherer unterschiedlich ausfallenden Leistungen sollten verglichen werden.

    Für ein Neufahrzeug kann durchaus eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Bei Neufahrzeugen sollte zudem darauf geachtet werden, dass im Schadensfall eine Entschädigung zum Neuwert erfolgt. Dies ist vor allem wichtig, wenn der Lieferwagen über einen Kredit finanziert oder geleast wurde.

    Auch sollte die Art der Nutzung in Betracht gezogen werden:

    • private oder unternehmensinterne Nutzung: Werkverkehr (§ 1 Abs. 2 GüKG, max. 3,5 t Gesamtgewicht)
    • gewerbliche oder entgeltliche Nutzung: Güterverkehr (§ 1 Ab. 1 GüKG, mind. 3,5 t Gesamtgewicht)
    • Nutzung im Nahverkehr
    • Nutzung im Fernverkehr
    • Art der transportierten Güter und Waren

    Normalerweise ist es möglich, schadensfreie Jahre und damit auch die Schadenfreiheitsklasse eines PKW mit in die Lieferwagenhaftpflicht zu übernehmen, sofern die Nutzung des Lieferwagens zu privaten oder unternehmenseigenen Zwecken erfolgt. Bei Nutzung des Lieferwagens im Gütertransport ist dies in der Regel jedoch nicht möglich.

    Wurde der Versicherungsvertrag seitens des Vorversicherers gekündigt, weil Beitragszahlungen nicht erfolgten, hat der neue Versicherer das Recht, den jeweiligen Versicherungsschutz zu versagen.


    Welche Kosten werden von einer Lieferwagenversicherung im Schadensfall nicht übernommen?

    Die Versicherung für den Lieferwagen muss nicht in jedem Falle zahlen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

    • Schäden in der Folge eines Autorennens
    • Schäden durch Erdbeben
    • Schäden durch Krieg

    Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?

    Hinsichtlich der Deckungshöhe gelten teilweise gesetzliche Mindestsummen, die die Versicherung beinhalten sollte. Für die Lieferwagenhaftpflichtversicherung sind beispielsweise folgende Summen als Minimum vom Gesetzgeber vorgeschrieben:

    • Deckungssumme für Personenschäden: € 7,5 Mio.
    • Deckungssumme für Sachschäden: € 1,12 Mio.
    • Deckungssumme für Vermögensschäden: € 50.000

    Die von den Versicherungen gewährten pauschalen Deckungssummen liegen jedoch oftmals wesentlich über den gesetzlichen Forderungen.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Lieferwagenversicherungen - Geldscheine Der Beitragssatz richtet sich beispielsweise nach der gewählten Versicherung und unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

    Auch die Höhe der Selbstbeteiligung, mögliche Schadenfreiheitsrabatte und das Alter des Lieferwagens wirken sich auf die Beitragshöhe aus.


    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Lieferwagenversicherungen?

    Versicherungen für Lieferwagen unterscheiden sich wie die Lieferwagen selbst. Daher sollten im Vorfeld eines Vertragsabschlusses verschiedene Anbieter hinsichtlich der Konditionen und Tarife miteinander verglichen werden.