Fuhrparkversicherung


    Weshalb ist eine Fuhrparkversicherung bzw. Flottenversicherung sinnvoll?

    Fuhrparkversicherung - Zufriedener Fahrer Der Fuhrpark eines Unternehmens (auch Flotte genannt) wird selten nur vom Unternehmer selbst benutzt. Mehrere Fahrer bedeuten aber auch ein größeres Risiko, dass während einer Fahrt etwas schief gehen kann und das Fahrzeug, dessen Fahrer oder Dritte
    zu Schaden kommen können.

    Eine Fuhrpark- oder Flottenversicherung kann diese Risiken zwar nicht minimieren, sie kann jedoch eine gewisse Absicherung bieten. Zudem minimiert sich durch eine Versicherung für den gesamten Fuhrpark statt mehrerer Versicherungen für jedes einzelne Fahrzeug auch der bürokratische, zeitliche und finanzielle Aufwand. Zum Fuhrpark eines Unternehmens werden folgende Fahrzeuge gezählt:

    • PKW
    • Lieferwagen
    • Transporter
    • Zugmaschinen (auch landwirtschaftliche Zugmaschinen)
    • Auflieger und Anhänger
    • LKW

    Eine Versicherung ist vor allem auch für größere Fuhrparks wichtig. Denn hier stehen die Fahrzeuge des Öfteren auch mal ungenutzt über einen längeren Zeitraum auf dem Unternehmensgelände. Nicht nur auf der Straße können Fahrzeuge Schaden nehmen, auch auf abgegrenzten Geländen wie dem des Unternehmens können sie beschädigt oder gar gestohlen werden.

    Doch nicht nur große Unternehmen profitieren von einer Versicherung für ihren Fuhrpark. Auch der Handwerker um die Ecke besitzt mehrere Fahrzeuge, damit seine Mitarbeiter sich an verschiedenen Orten gleichzeitig um die Kunden kümmern oder neues Material beschaffen können.

    Eine Flotten- bzw. Fuhrparkversicherung ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die in besonderer Weise darauf angewiesen sind, dass die Fahrzeuge verkehrstauglich sind. Hierunter fallen zum Beispiel Speditionen und Taxiunternehmen. Für sie ist der Fuhrpark essentiell, um den Unternehmensbetrieb aufrecht zu erhalten. Für sie ist es besonders wichtig, sich vor Schäden und Reparaturen, längeren Ausfällen und den damit verbundenen Kosten zu schützen.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Fuhrparkversicherung bzw. Flottenversicherung abgedeckt?

    Mit einer Fuhrparkversicherung werden nicht nur die Fahrzeuge (PKW und auch LKW) abgesichert, die auf das Unternehmen zugelassen sind. Auch ihre Fahrer können versichert werden.

    Der Versicherungsschutz von Flottenversicherungen ist je nach Anbieter verschieden. Häufig lassen sich jedoch Pakete schnüren, um für den jeweiligen Fuhrpark passend zu sein. Inhalte solcher Pakete können zum Beispiel sein:

    • KFZ-Haftpflichtversicherung – absolutes Must-have!
    • Kaskoversicherung (Vollkasko-, Teilkaskoversicherung)
    • GAP-Deckung bei geleasten Fahrzeugen
    • Eigenschaden
    • Vorsorgeversicherung
    • Versicherung für besondere Aufbauten oder Sonderausstattungen
    • Absicherung für Gruppen
    • Einzelfahrten
    • Versicherungsschutz für Fahrten im Ausland (mit einem eigenen oder einem gemieteten Fahrzeug)

    Mit einem gut geschnürten, den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens angepassten Versicherungspaket ist der Fuhrpark gut abgesichert. Im Folgenden werden die wichtigsten Versicherungsbausteine vorgestellt:

    KFZ-Haftpflichtversicherung

    Verursacht der Fahrer eines Fahrzeugs Schäden an Dritten, haftet er dafür. Die finanziellen Folgen davon können weitreichend sein. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt daher im Schadensfall berechtigte Schadensansprüche Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt anfallende Kosten, zum Beispiel die Gerichtskosten oder Kosten für Gutachter und Sachverständige.

    Kaskoversicherung

    Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die beispielsweise durch Brand, Marderbiss, Diebstahl oder durch einen Zusammenstoß mit einem Tier entstanden. Selbstverschuldete Unfälle oder mutwillige Beschädigungen durch Dritte sind mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Bei beiden Versicherungen sind Selbstbeteiligungen möglich.

    GAP-Deckung bei geleasten Fahrzeugen
    Fuhrparkversicherung - Mehrere Geldscheine Erleidet ein geleastes Fahrzeug einen Totalschaden oder wird es gestohlen, müssen die vertraglich vereinbarten Forderungen trotzdem beglichen werden.

    Dabei kann der Buchwert deutlich höher liegen als der Wiederbeschaffungswert, den Kaskoversicherungen normalerweise ersetzen. Die Differenz dieser beiden Werte (das so genannte Gap) wird durch eine ergänzende GAP-Versicherung beglichen.

    Im Schadensfall bleibt der Versicherte also nicht
    allein auf dem finanziellen Schaden sitzen.

    Eigenschadenversicherung

    Bei einem größeren Fuhrpark lassen sich Zusammenstöße der Fahrzeuge untereinander nicht immer vermeiden. In gewöhnlichen KFZ-Haftpflichtversicherungen sind solche Kollisionen in der Regel ausgeschlossen. Bei einer Eigenschadenversicherung sind sie dagegen abgedeckt.

    Vorsorgeversicherung

    Wird der Fuhrpark eines Unternehmens erweitert, sind die neuen Fahrzeuge mit einer Vorsorgeversicherung automatisch in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung abgesichert.