Kreditversicherung


    Was ist unter Kreditversicherung zu verstehen? Weshalb ist sie sinnvoll?

    Kreditversicherung - Eine zufriedene Frau am Schreibtisch Zwischen der Lieferung einer Ware, einer Dienstleistung oder eines Werkes und der Bezahlung vergeht eine gewisse Zeitdauer. Diese kann in der Regel zwischen
    30 und 180 Tagen umfassen – Zeit, in der die Liquidität gebunden ist und dem liefernden Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Diese gebundene Liquidität stellt einen Kredit dar, der den Kunden des Unternehmens gewährt wird. Je länger hierbei das Zahlungsziel in der Zukunft liegt, desto höher ist das Risiko eines möglichen Ausfalls der Forderung.

    Eine Kreditversicherung schützt Unternehmer vor diesen Ausfällen. Das heißt, sie greift, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, weil er insolvent geworden ist (Zahlungsunfähigkeit) oder einfach nicht
    zahlen will (Zahlungsunwilligkeit). Dabei ist es unabhängig davon, ob die Forderungen aus Werk- und Warenlieferungen oder Werk- und Dienstleistungen heraus entsteht.

    Es gibt verschiedene Arten der Kreditversicherung:

    • Warenkreditversicherung
    • Ausfuhrkreditversicherung
    • Investitionsgüterversicherung
    • Konsumentenkreditversicherung

    Der Schutz einer Kreditversicherung vermeidet finanzielle Verluste, die unter Umständen sonst die Liquidität oder gar die Existenz eines Unternehmens gefährden würden. Denn Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbußen sollte kein Unternehmen auf die leichte Schulter nehmen. Denn von der eigenen Liquidität hängt es ab, ob ein Unternehmen seine Position im Markt behaupten kann und ob es selbst von Insolvenz oder einer so genannten Folgeinsolvenz bedroht ist.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Kreditversicherung abgedeckt?

    Die Kreditversicherung ist eine Versicherung, die dem Versicherungsnehmer nicht erst im Falle eines Schadens zur Seite steht, sondern schon im Vorfeld. Sie prüft kontinuierlich die Kunden des versicherten Unternehmens auf ihre Bonität hin und kommuniziert ihre Feststellungen dem Versicherungsnehmer regelmäßig bzw. in dringenden Fällen sofort.

    Besteht kein akutes Risiko für eine Insolvenz des Kunden, so ist die Forderung bis zu einer gewissen Höhe (dem Kreditlimit) versichert. Wird der Kunde jedoch insolvent (zahlungsunfähig) oder will er die zu Recht gestellte Forderung nicht begleichen, ersetzt die Versicherung den versicherten Schaden.

    Stellt die Kreditversicherung während der Bonitätsprüfung fest, dass dem Kunden Zahlungsprobleme drohen, so reduziert sich das Kreditlimit oder wird unter Umständen ganz aufgehoben. Zudem warnt die Versicherung den Versicherungsnehmer direkt über riskante Geschäfte. Dadurch kann er seine Zahlungsmodalitäten rasch an die entsprechende Situation anpassen – beispielsweise Vorkasse statt Zahlung auf Rechnung.

    Ziele einer Kreditversicherung sind somit:

    • die Verhütung eines Schadens durch rechtszeitig Warnung bei (drohenden) Insolvenzen der Kunden oder Geschäftspartner
    • die Minderung eines Schadens
    • die Vergütung eines Schadens

    Manche Anbieter einer Kreditversicherung übernehmen auch das Inkasso für den Versicherungsnehmer.

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Forderungsausfälle sowohl im Inland als auch im Ausland. Je nach Versicherer können sich inländische oder ausländische Unternehmen mit einer Kreditversicherung gegen Forderungsausfälle versichern lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Forderungen vertraglich begründet und frei von Gegenrechten des Kunden sind.

    Durch die regelmäßigen Informationen der Kreditversicherung kann der Unternehmer seine Geschäftsabschlüsse besser planen und die Beziehungen zu den Kunden werden sicherer. Somit kann er sich auf die solventen (zahlungsfähigen) Kunden konzentrieren, die meist profitablere Geschäfte mit sich bringen.


    Welche Kosten, Risiken und Gefahren werden von einer Kreditversicherung im Schadensfall nicht übernommen?

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:

    • Forderungen, die gegenüber öffentlich-rechtlichen Kunden bestehen – sofern das politische Risiko nicht mit im Versicherungsschein vereinbart wurde
    • Forderungen gegenüber Verbrauchern
    • Forderungen gegenüber Kunden, wenn mittelbare oder unmittelbare mehrheitliche Beteiligungsbeziehungen vorliegen (Kunde ist an Lieferant beteiligt oder liefernden Unternehmen am Unternehmen des Kunden)
    • Forderungsausfälle durch Krieg, nukleare Energie oder Naturkatastrophen
    • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die der Versicherungsnehmer nicht die nötigen Genehmigungen eingeholt hatte
    • Forderungen aus der Lieferung von Waren, deren Einfuhr oder Ausfuhr gegen ein geltendes Verbot verstößt
    • Umsatzsteuern und andere Steuern, Zölle, Zinsen, Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafen, Kursverluste oder Kosten einer Rechtsverfolgung
    • Forderungen aus Vermietung und Verpachtung
    • Forderungen, bei denen zwischen Versicherungsnehmer und Kunde ein längeres Zahlungsziel vereinbart wurde als das im Versicherungsschein benannte
    • Forderungen, für die die im Versicherungsschein vereinbarte Ausschlussfrist (nach der ursprünglichen Fälligkeit) überschritten wurde

    Kreditversicherung - Eine Stoppuhr liegt auf den Geldscheinen

    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt mit Beginn des Versicherungsvertrages, wenn das Kreditlimit in der Kreditmitteilung festgesetzt ist und eine pauschale Deckung festgelegt ist. Zudem gilt Folgendes:

    • Waren- und Ausfuhrkreditversicherung: Waren und Dienstleistungen sind bei Lieferung bereits fakturiert oder werden innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung bzw. Versandt fakturiert.
    • Investitionsgüterversicherung: Hier beginnt der Versicherungsschutz bereits vor der Faktura, aber nicht vor dem in der Kreditmitteilung festgelegten Termin.

    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Der Beitrag zur Kreditversicherung wird anhand bestimmter Faktoren berechnet. Dazu zählen zum Beispiel:

    • der Gegenstand der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
    • die eigenen Zahlungsbedingungen
    • die Branchen der Kunden
    • die Rechtsform der Kunden
    • der Unternehmenssitz der Kunden: In- oder Ausland
    • die Höhe der jeweiligen Umsätze
    • mögliche Forderungsausfälle in den vergangenen Jahren
    • der Zeitpunkt der Fakturierung (Rechnungsstellung): bei Lieferung, innerhalb einer gewissen Dauer nach Lieferung, bis Monatsultimo
    • Art des Mahnverfahrens
    • mit dem Kunden vereinbarte Eigentumsvorbehaltsregelungen

    Auch die Höhe der Selbstbeteiligung (in der Regel zwischen zehn und dreißig Prozent) und eventuell erfolgende Prämienrückvergütungen spielen eine Rolle bei der Berechnung der Beiträge. Die Selbstbeteiligung ist ein Mittel der Versicherung, den Versicherungsnehmer dazu anzuregen, selbst sein Bestes dafür zu geben, dass kein Versicherungsfall eintritt oder einen eintretenden Schaden zu mindern.