Die Krankentagegeldversicherung der Nürnberger für Selbstständige und Freiberufler
Die Krankentagegeldversicherung der Nürnberger bietet im Tarif TS das Krankentagegeld für Freiberufler und Selbstständige an. Hierbei können Sie als Selbstständiger oder Freiberufler wählen, ob Sie ein Krankentagegeld von der Krankentagegeldversicherung Nürnberger mit folgenden Karenzzeiten wünschen:
-
2 Wochen
-
3 Wochen
-
4 Wochen
-
6 Wochen
Wurden Sie als arbeitsunfähig befunden und haben die Karenzzeit abgewartet, erhalten Sie den mit der Krankentagegeldversicherung der Nürnberger vereinbarten Tagessatz an Krankentagegeld.
Die Krankentagegeldversicherung der Nürnberger für Angestellte
Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, den Tarif TA der Krankentagegeldversicherung Nürnberger in Anspruch zu nehmen. Hierbei können Sie aus folgenden Karenzzeiten einen passenden Zeitpunkt für den Auszahlungsbeginn Ihres Krankentagegelds wählen:
-
6 Wochen
-
13 Wochen
-
26 Wochen
-
52 Wochen
Zudem haben Sie die Option, bei der Krankentagegeldversicherung der Nürnberger eine individuelle Karenzzeit zu vereinbaren. Hierzu müssen Sie eine Anfrage an die Krankentagegeldversicherung der Nürnberger senden.
Kommt es innerhalb Ihrer Zeit in der Krankentagegeldversicherung zu einem Anstieg Ihres Einkommens, müssen Sie im Rahmen der Anpassung nicht erneut einer Gesundheitsprüfung unterzogen werden. Auch die Wartezeit entfällt in diesem Fall komplett. Als Erweiterung zur Krankentagegeldversicherung offeriert Ihnen die Nürnberger Versicherung auch das Krankenhaustagegeld. Deshalb können Sie auch bei einer notwendigen Heilbehandlung vom Aufnahme- bis Entlassungstag finanziell komplett abgesichert sein.


