Die volle Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Tritt der Fall der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung ein, kommt es selten zum Problem mit der Versicherung. Die Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung führt in Ausnahmefällen zu der Frage, ob der Versicherungsnehmer zu 100 Prozent arbeitsunfähig ist. Damit Sie als Versicherter Ihr Krankentagegeld erhalten können, müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Lassen Sie die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt feststellen.
- Lassen Sie sich von Ihrem Arzt behandeln.
- Lassen Sie sich Ihre Behandlungsbedürftigkeit oder Ihren medizinischen Befund vom Arzt ausstellen.
Durch das Bestätigen Ihrer Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung durch Ihren behandelnden Arzt können Sie entweder 100 Prozent oder teilweise arbeitsunfähig sein.
Gelten Sie als dauerhaft arbeitsunfähig, könnten Sie unter Umständen eine Berufsunfähigkeit beantragen. Wird Ihnen diese Berufsunfähigkeit gewährt, endet der Anspruch auf ein Krankentagegeld.
Die teilweise Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Neben der Möglichkeit, als voll arbeitsunfähig zu gelten, gibt es auch die Option, dass Sie als teilweise arbeitsunfähig eingestuft werden. Gelten Sie als mindestens 50 Prozent arbeitsunfähig, können Sie einen reduzierten Anspruch auf Krankentagegeld haben. Hierbei kommt es jedoch auf die von Ihnen gewählte Versicherung an, denn nicht jede Versicherung gewährt ein Krankentagegeld bei 50-prozentiger Arbeitsunfähigkeit. Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit in der Krankenversicherung erhalten Sie bei beispielsweise folgenden Versicherungen ein Krankentagegeld:
- AXA
- ARAG
- DKV
- Münchener Verein
- Mannheimer
- Signal Iduna