Hausratversicherung Diebstahl


    Hausratversicherung Diebstahl als Schadensursache

    Hausratversicherung Diebstahl - Einbrecher Es ist auch im Basisschutz üblich, dass in der Hausratversicherung Diebstahl der versicherten Sachwerte innerhalb der Wohnung und im begrenztem Umfang auch außerhalb dieses Bereichs abgedeckt werden.

    Damit ist Diebstahl in bestimmten Erscheinungsformen eine der wichtigsten Schadensursachen.

    Andere sind:

    Alle sind geeignet, den Versicherten in besonderem Maße zu schaden und zu großen Verlusten zu führen. Es ist also nachvollziehbar, wenn in einer Hausratversicherung Diebstahl mit zum üblichen Leistungskatalog gehört.


    Leistungen und Bedingungen bei Diebstahl-Schaden

    Die Realität und auch das Gesetz kennen gleich mehrere Formen, die oft im allgemeinen Sprachgebrach als Diebstahl bezeichnet werden. Nicht alle jedoch sind auch für die Hausratversicherung Diebstahl als versicherte Schadensursache. Es bedarf einer besonderen Verschärfung bei der Tatbegehung, damit die Hausratversicherung Diebstahl anerkennt. Diese besonderen Erscheinungsformen sind:

    • Einbruchdiebstahl
    • Raub
    • Vandalismus als Folgeschaden eines Diebstahldelikts

    Einbruchdiebstahl ist dadurch charakterisiert, dass der oder die Täter nicht einfach etwas wegnehmen, sondern dafür noch ein mehr oder weniger großes Hindernis überwinden müssen. Zumeist handelt es sich dabei um einen gesicherten Zugang, der aufgebrochen, aufgehebelt oder mit entsprechender krimineller Energie und passendem Werkzeug geöffnet wird.

    Raub ist eine besondere Begehungsform, die in der Hausratversicherung Diebstahl und ähnliche Delikte betrifft. Die Versicherung ersetzt auch Sachwerte, die dem Versicherten mit Gewalt weggenommen wurden. Dies kann auch außerhalb der Wohnung oder des Hauses sein, da die Hausratversicherung Diebstahl in seiner versicherten Form in der Regel auch als Außenversicherung auf Reisen abdeckt.


    Hausratversicherung – Tarife mit erweitertem Diebstahlschutz

    Hausratversicherung Diebstahl - Fahrrad Der erweiterte Diebstahlschutz betrifft inzwischen zumeist Gartenausstattung und natürlich Fahrräder.

    Solange diese sich im Keller, der Garage oder der Wohnung befinden, reicht in vielen Fällen der Grundschutz der Hausratversicherung aus. Unterwegs sollte nach einer sorgfältigen Prüfung der Versicherungsbedingungen und einem entsprechenden Versicherungsvergleich eine besondere Absicherung des Fahrrads vereinbart werden.

    Ebenso wichtig ist es, die Versicherungssumme an die modernen Fahrräder und E-Bikes anzupassen. Ein Pedelec übersteigt leicht die bislang üblichen Versicherungssummen. Eine Aktualisierung der Diebstahlsklausel der Hausratversicherung ist also sinnvoll.