Warum ist eine erweiterte Produkthaftpflicht sinnvoll?
Besonders für Hersteller von Produkten die einer weiteren Verarbeitung unterliegen, sind bestimmte Risiken in der Produkthaftpflichtversicherung nicht erfasst. Denn nicht nur für die direkten Folgen des Inverkehrbringens haftet der Hersteller, wenn seine Produkte weiterverarbeitet werden. Er muss, wenn er fehlerhaft liefert, auch für Folgeschäden an denjenigen Produkten aufkommen, die mit seinen eigenen Produkten gefertigt werden oder deren Teil sie sind.
In der Regel sind diese Folgen sog. echte Vermögensschäden. Das bedeutet: Dem Geschädigten bleibt
meist nichts anderes übrig, als neu zu produzieren. Die Kosten dafür gelten als der versicherte Schaden
und die erweiterte Produkthaftpflicht muss dafür aufkommen. Denn „echte Vermögensschäden“ sind
in der Produkthaftpflichtversicherung grundlegend zunächst nicht erfasst.
Besonders als Produktionsunternehmen der Zuliefererindustrie oder als klassischer B2B-Produzent für Teile-Lieferungen ist die erweiterte Produkthaftpflicht ein wichtiger Baustein im unternehmerischen Risikomanagement.
Wie die Produkthaftpflichtversicherung auch, ist die erweiterte Produkthaftpflicht je nach Versicherungsform Teil der Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung. Vor diesem Hintergrund müssen die zusätzlichen Inhalte der erweiterten Produkthaftpflicht in den Leistungskatalog der Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen werden, damit eine effiziente und umfassende Absicherung erreicht wird.
Wann haftet ein Unternehmen für seine Produkte?
Alle Unternehmen, die eigene Produkte herstellen und weiterveräußern, haften für Schäden, die aus deren Gebrauch resultieren. Das trifft sowohl einem Endverbraucher gegenüber zu – hier werden direkt Schäden versichert, die als Verletzung einer Person oder die an Sachen entstehen, wenn das fragliche Produkt verwendet wird – als auch auf Zulieferer und Zwischenprodukthersteller.
Die Haftungsfrage ist jedoch zweigeteilt. Zum einen besteht für den Zulieferer weiterhin Haftpflicht für direkte Schäden an Personen oder Sachen, die unmittelbar durch das gelieferte Produkt auftreten. In einer erweiterten Wirkung jedoch ist er auch dafür haftbar, wenn seine eingebauten oder weiterverarbeiteten Produkte für Folgeschäden durch das daraus hergestellte Produkt verantwortlich sind.
Diese Haftung bezieht sich auf:
- Fehler im Produktionsverfahren, maschinelle und manuelle Fehler physischer Natur
- Fehler in der Materialzusammensetzung, -veredelung oder -auswahl, die später Fehler verursachen
- fehlende Eigenschaften, die jedoch Teil der verbindlichen Produktbeschreibung waren
- bei hergestellten Gemischen oder Substanzen auch Misch- und Verarbeitungsfehler chemischer Art
- je nach Branche und Unternehmen können weitere spezielle Haftungsgrundlagen auftreten.
Auch für die erweiterte Produkthaftpflicht gilt: Immer müssen alle Schäden in der vollen Höhe ersetzt werden. Besonders, wenn erst am Endprodukt der Schaden ersichtlich wird, die Produktion jedoch weitgehend abgeschlossen ist – also eine große Menge unbrauchbarer Produkte vom Versicherten ersetzt werden muss – ist die Schadensumme besonders hoch. Sie wird ihrer Art nach meist nur in einer angemessen strukturierten erweiterten Produkthaftpflicht abgedeckt.
Welche Gefahren und Schäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht erfasst?
Neben der grundlegenden Versicherung von
Personen- und Sachschäden ist in der erweiterten Produkthaftpflicht vor allem die Entgeltung
von Vermögensschäden zentral.
Ersetzt werden dem Geschädigten vor diesem Hintergrund seiner Produktionskosten und,
sofern eindeutig vorhanden, auch Gewinnausfälle oder Umsatzlücken. Daneben übernimmt die erweiterte Produkthaftpflicht die Prüfung aller Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer gerichtet werden.
Oft ist besonders bei der Bewertung von Folgeschäden die Bewertung nach Ursache und Wirkung komplex. Fachleute des Versicherungsunternehmens prüfen die Zusammenhänge. Das Versicherungsunternehmen trägt ferne alle Kosten, die mit der Prüfung und einer ggf. resultierenden Zurückweisung aller oder eines Teil der Forderungen erwachsen.
Die erweiterte Produkthaftpflicht stellt in diesem Zusammenhang die grundlegende Absicherung gegen Vermögensschäden bereit. Ihre Deckungssumme richtet sich vor allem nach dem tatsächlichen Risiko, der Produktionsmenge, dem produzierten Wert, aus dem in der Folge die Schadenhöhe des Versicherungsfalls bestimmt werden wird.
Unsere Experten unterstützen bei der Auswahl der erweiterten Produkthaftpflicht.