Die Elektronikversicherung der Allianz


    Weshalb ist eine Elektronikversicherung sinnvoll?

    Logo Allianz Die moderne Arbeitswelt lässt sich kaum denken ohne ihre elektronischen Geräte und Anlagen.

    Sei es ein komplexes EDV-Netzwerk oder eine große Anlage der Medizintechnik – ohne geht heute fast nichts mehr. Die monatlich anfallenden Raten der Fremdfinanzierung oder des Leasings verlangen geradezu, dass diese Geräte und Anlagen immerzu nutzbar sind.

    Schäden an den Geräten und Anlagen unterbrechen nicht nur den täglichen Arbeitsablauf, sie bedeuten für manches Unternehmen auch ein enormes Risiko. In diesen Fällen sind Unternehmen mit einer Elektronikversicherung auf der sicheren Seite.


    Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit der Elektronikversicherung der Allianz abgedeckt?

    Mit der Elektronikversicherung der Allianz können elektronische Geräte und Anlagen versichert werden, zum Beispiel:

    • Geräte und Anlagen der Kommunikations-, Informations- und Medizintechnik
    • andere elektronische und elektrotechnische Geräte und Anlagen
    • Datenträger, die der Benutzer nicht auswechseln kann wie beispielsweise Festplatten
    • Daten, die für die basalen Funktionen der versicherten Sachen notwendig sind, hierzu zählen zum Beispiel Betriebssysteme

    Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen:

    • Betriebs- und Hilfsstoffe
    • Arbeitsmittel und Verbrauchsstoffe
    • Werkzeuge
    • Teile von Geräten und Anlagen, die der Erfahrung nach öfter ausgewechselt werden müssen

    Der Versicherungsschutz ist umfassend, da es sich bei der Elektronikversicherung der Allianz um eine so genannte All-Risk-Versicherung handelt. Abgesehen von wenigen Ausschlüssen (wie zum Beispiel Erdbeben, Kernenergie oder kriegerischen Ereignissen) ist jede Form des Sachschadens versichert:

    • Schäden durch Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit
    • Schäden durch Überspannung und Kurzschluss
    • Schäden durch Feuer und Wasser
    • Schäden durch Vorsatz, Sabotage und Vandalismus
    • Schäden durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Raub oder Plünderung

    Tritt ein versicherter Schadensfall ein, so leistet die Versicherung Schadensersatz bis zur Höhe des Neuwertes der versicherten Sache. Hiervon ist lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung abzuziehen.


    Welche Kosten werden von der Elektronikversicherung der Allianz im Schadensfall übernommen und welche nicht?

    Im Falle eines Schadens übernimmt die Elektronikversicherung diese Kosten:

    • die Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zu Schaden gekommener Geräte oder Anlagen
    • die Mehrkosten für den Betrieb von gemieteten Anlagen oder sonstiger Provisorien

    Die Elektronikversicherung der Allianz übernimmt zudem auch den Schaden, der durch eine Betriebsunterbrechung eintritt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Betriebsunterbrechung in der Folge längerer Reparaturzeiten eintrat oder der gewöhnliche Betrieb aufgrund von Lieferzeiten nicht wieder aufgenommen werden konnte.


    Wann beginnt der Versicherungsschutz? Welche Orte gelten als Versicherungsorte?

    Die Sachen sind ab dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt versichert. Dieser ist jedoch frühestens die Betriebsfertigkeit des Gerätes oder der Anlage. Soll die zu versichernde Sache vor der Betriebsfertigkeit versichert werden, so muss hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

    Als Versicherungsort gelten die Grundstücke des Unternehmens. Werden Geräte und Anlagen (wie zum Beispiel Laptops, Präsentations- oder Messgeräte) außerhalb des versicherten Ortes eingesetzt, so muss auch hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.