Berufshaftpflichtversicherung R+V


    Logo R+V Für alle Selbstständigen gilt, dass sie für Schäden, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen, in vollem Umfang haften müssen. Für bestimmte Berufsgruppen gilt dabei ein besonderes Risiko, das Vermögen Dritter direkt zu schädigen.

    Das gilt insbesondere für jegliche Art von beratenden Tätigkeiten, wie zum Beispiel:

    • Rechtsanwälte
    • Notare
    • Steuerberater
    • Architekten und Ingenieure
    • etc.

    Aus diesem Grund gilt für einige Berufsgruppen auch eine gesetzliche Versicherungspflicht. Einen geeigneten Versicherungsschutz bietet hierfür die Berufshaftpflichtversicherung der R+V. Sie sichert Vermögensschäden ab, die bei der Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten auftreten können.


    Berufshaftpflichtversicherung R+V – Kosten

    Berufshaftpflichtversicherung R+V - feundliche Ansprechpartenrin Die Berufshaftpflichtversicherung der R+V ist speziell auf unterschiedliche Berufsgruppen zugeschnitten.

    Die Höhe der Kosten für die verschiedenen Tarife richtet sich dabei vor allem nach den vereinbarten Deckungssummen, bis zu deren Höhe Kosten im Schadensfall übernommen werden.

    Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Mindestabsicherung können auch die Kosten variieren.

    Hinzu kommt, dass verschiedene Zusatzoptionen ebenfalls einen starken Einfluss auf die Kosten haben können.


    Berufshaftpflichtversicherung R+V – Ausschlüsse

    Bei der Berufshaftpflichtversicherung der R+V handelt es sich um eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die auf unterschiedliche Berufsgruppen gezielt zugeschnitten ist. Ausgeschlossen ist damit die Übernahme von Personen- oder Sachschäden, für die ein Selbstständiger im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht im Schadensfall aufkommen muss. Ausgeschlossen sind außerdem immer auch jegliche Art von vorsätzlich verursachten Schäden oder Schäden, die im Rahmen einer Straftat verursacht wurden.


    Mindestabsicherung der R+V Berufshaftpflichtversicherung

    Die Mindestabsicherung im Rahmen der unterschiedlichen Tarife der R+V Berufshaftpflichtversicherung entsprechen in jedem Fall immer den gesetzlichen Mindestanforderungen an die jeweilige Berufsgruppe. Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss eines Vertrages jedoch immer darauf achten, ob diese Mindestabsicherung in ihrem individuellen Fall auch tatsächlich ausreichend ist. Je nach Mandanten oder betreuten Projekten können die gesetzlichen Mindestanforderungen schnell nicht mehr ausreichen. Eine genaue Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten sollte daher in jedem Fall vorgenommen werden.


    Die R+V Berufshaftpflichtversicherung im Vergleich

    Berufshaftpflichtversicherung R+V - Vergleich Die Tarife der R+V Berufshaftpflichtversicherung erfüllen in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen.

    Der Versicherungsschutz kann aber auch darüber hinaus angepasst werden. Besonders sinnvoll ist zum Beispiel die Erweiterung des Versicherungsschutzes durch einen Schutz für Sach- und Personenschäden im Rahmen einer ergänzenden Büro-/Betriebshaftpflichtversicherung.